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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Jahrhunderte das Bestreben der Edelsten des deutschen Vol kes gewesen sind. Diese Freiheiten sind dein Volke gegeben, sie ihm wieder gewaltsam oder hinterlistig nehmen wollen, hieße eine Unzufriedenheit, ein Mißtrauen, eine Verwilderung der Sittlichkeit im Lande verbrei ten, welche früher oder später nur zum Verderben aus schlagen kann. Wer es wohl meint mit König und Vaterland, der muß für die Aufrechthaltung und Durchführung der Grundrechte sprechen, wirken und stimmen. Dieser Einwand scheint mir also ganz unbegründet. Ferner sagt man, es hätten selbst Verbrecher die Todesstrafe als eine gerechte anerkannt, sie hatten selbst gebeten, die Strafe schleunigst an ihnen zu vollziehen. Ich weiß, daß dies geschehen ist; allein ist daS ein Beweis gegen die Abschaffung der Todes strafe? — Nimmermehr! Die Macht der Reue ist groß im Verbrecher, und bei dieser Reue ist es sehr denkbar, daß der Verbrecher das Schicksal, welches ihm bevorsteht, hingcrichtet zu werden, als ein gerechtes ansieht, weil er eben fühlt, daß er gefehlt, daß er sich schwer vergangen hatte. Er würde ebenso die Zuchthausstrafe für eine gerechte anerkennen, wenn sie über ihn verhängt wird. Andererseits spricht dies sogar gegen die Todesstrafe; denn daß der Verbrecher so von Reue gefoltert wird, daß er gegen die ihm innewohnende Luft zum Leben die Todesstrafe wünscht, ist ein Beweis, daß die Todesstrafe eine viel gelindere Strafe ist, als wie jede andere bei fort dauernder Unruhe des Gewissens. Es wird ferner dagegen erwähnt, die Todesstrafe sei ab schreckender als jede andere und deshalb müsse sie beibehalten werden, der Trieb zum Leben sei im Menschen so groß, daß er nur dadurch vom Verbrechen könnte zurückgehalten werden. Der Trieb zum Leben ist stark. Allein die Furcht, die Aus sicht auf Todesstrafe wird keinen Verbrecher von Verbrechen hindern. Aus welchem Grunde geschehen Verbrechen? Ent weder durch die Gewalt, durch die Alles übertäubcnde Gewalt der Leidenschaft; aber wo diese herrscht, da denkt der Verbre cher auch nicht an die Todesstrafe, da schreckt ihn auch das Bild des Schwertes nicht; oder es geschehen Verbrechen mit Ueberlegung, und dann hofft der Verbrecher, er werde nicht entdeckt werden und darum straflos bleiben, er fürchtet auch die Todesstrafe nicht. Daß dies so sei, daß sogar öffentliche Hinrichtungen nicht blos nicht schrecken, sondern erst Verbre chen geschaffen haben, das ist schon vielfach, auch in diesem Saale bei frühem Verhandlungen, nachgcwiescn worden. Man sagt ferner, daß man in vielen Ländern die bereits abgeschaffte Todesstrafe wieder eingeführt habe, sei ein Beweis, daß man ohne Todesstrafe nicht durchkomme; das scheint mir weiter nichts zu beweisen, als was leider die Geschichte seit Jahrtausenden nachweist, daß mit den Personen auch die Meinungen wechseln, daß Rückschritte stets vorgekommen sind und wohl auch in Zukunft wiederkehren werden. Die ungeheure Majorität des deutschen Volkes hat sich, um ein Beispiel anzuführen, für die Abschaffung der Censur erklärt, II. K. (4. Abonnement. es ist sehr möglich, daß die Censur doch wieder eingeführt wird. Wollen Sie daher einen Beweis ableiten, daß die Censur etwas Gutes sei, weil sie, nachdem sie schon abgeschafft ge wesen, doch wieder eingeführt worden sei?— Unmöglich! Namentlich aber berufen sich Manche auf die christliche Reli gion selbst, worauf auch schon der Vorredner hindeutcte, wor auf ich aber noch mit einigen Worten zurückkommen muß. Man beruft sich auf die Worte Jesu: „wer das Schwert nimmt, soll auch durch das Schwert umkommen," und auf die Worte des Paulus: „die Obrigkeit trägt das Schwert nicht umsonst." Allein man vergißt, daß das die Sprache von Rc- ligionslehrern ist, welche auf die gesetzlichen Bestimmungen Rücksicht zu nehmen haben, welche ihre Hörer auf die beste henden Gesetze warnend Hinweisen. Mehr thut Jesus, mehr thut Paulus durchaus nicht. Die Todesstrafe bestand, sie ist dem Mosaismus zugehörend, aber nicht dem Christen- thum; vielmehr ist sie gegen den Geist dcsChristen- thu ms. Denn Jesus erklärt das Leben als ein Geschenk des himmlischen Vaters, zu wichtigen und ewigen Zwecken dem Menschen gegeben, und räumt daher keinem Menschen, kei nem Kinde Gottes das Recht ein, dieses hohe Geschenk einem Andern zu nehmen. Ich glaube, das Gebot, das er auch zu dem seinigcn macht: „Du sollst nicht tödten", ist ein allgemei nes; es nimmt auch die Obrigkeiten, die Staatsgewalten nicht aus. Der Tod wird ferner von der Religion Jesu nicht als ein Uebel erklärt; nein! überall wirkt die ReligionJesu dahin, den Tod als den Uebergang zu einem schönem Leben, als den Hingang zum Vater darzustellcn. — Nun frage ich Sie, meine Herren, wie ist es möglich, wie ist es denkbar, daß eine Religion, die den Tod als einen Hingang zum Vater, als etwas S ch ö n e s darstellt, daß diese denselben Tod als die höchsteStrafe für Verbrechen hinstellen sollte! — Das würde ein entsetzlicher Widerspruch sein. Man muß ferner dessen sich erinnern, der Tod ist das Schicksal, welches jedem Menschen bevorsteht, Niemand kann ihm ausweichen. Wie widersinnig ist es, etwas was Jeden trifft, als Strafe, als höchste Strafe hinzustellen! Jeder andern Strafe kann manausweichen, wenn man an die Gesetze sich halt. Vor der Strafe der Einkerkerung, der Ausweisung, der Amtsent setzung kann man in einem gerecht regierten Staate sich schü tzen, vor demTode kann man cs nicht. Wie widersinnig ist cs also, etwas, was Jeden, was den Edelsten treffen muß, als Strafe zu verhängen. Da sagt man aber, der Tod selbst, ist nicht die Strafe, die Hinrichtung ist cs; aber ist nicht der schnelle Lod auf dem Schaffote weit beneidenswerther, als ein langsames, jahrelanges Hinstcrben Leidender auf einem schmerzlichen Krankenlager? — Mir ist es stets unbegreiflich gewesen, wie gerade christliche Lehrer, christliche Staats männer so auf Aufrechterhaltung der Todesstrafe Hinweisen und hinwirken können, wie Christen hinwirken konnten auf dieAufrechtung einer Einrichtung, deren Opfer der erhabene Stifter unserer Religion selbst gewor- Z9
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