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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Ministertische nur der Staatsministcr Zschinsky, sonst Nie mand, wir wissen auch nicht, ob er blos für sich oder im Na men des Staatsministeriums diese für uns so schmerzliche Er klärung gegeben hat. Ich ersuche daher die Kammer, den Vor schlag des Herrn Präsidenten zu genehmigen. Abg. v. Polenz: Ich erhebe mich, um dieselbe Ansicht auszusprechen, denn die Kammer ist durch den Wigardschen Antrag außer Stand gesetzt, sich mit der erforderlichen Ruhe zu bestimmen und darüber zu entscheiden. — Es ist in jeder Hinsicht zweckmäßig, einige Tage zu warten und die Folgen dieses bedeutenden Schrittes nach jeder Seite zu erwägen. Auch ich fühle mich veranlaßt, die Versammlung zu ersuchen, dem Anträge des Präsidenten bcizustimmen. Präsident Cuno: Ehe ich weiter das Wort gebe, gestatte ich mir Folgendes einzuschieben: Es liegt nicht in meiner Stellung, ja es ist mir sogar nicht gestattet, selbst Anträge ainzubringcn. Was ich sagte war lediglich ein Vorschlag, den ich dem Abg. Wigard zu machen und zugleich zur Kenntniß der Kammer zu bringen, mich veranlaßt fühlte. Abg. v. Polenz: Ich mache diesen Antrag zu dem mei nigen, und er wird nunmehr vollkommen gültig sein. Präsident Cuno: Der Antrag würde also dahin gehen, die Abstimmung über den Wigard'schen Antrag bis zum Er scheinen der Landtagsmittheilungen über die heutige Sitzung zu verschieben. Abg. v. Polenz: Ja wohl, ich wollte ihn noch schriftlich formuliren, aber es.scheint das nicht nöthig. Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. v. Polenz geht dahin: „Die Kammer wolle die Abstimmung über den Wi- gard'schcn Antrag bis zu dem Erscheinen der Landtagsmit theilungen über gegenwärtige Sitzung verschieben." Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich. Abg. R ewitz er: Ich will gern zuwarten, wie es muth- maaßlich die Kammer beschließen wird, erst in einigen Lagen über den Wigard'schen Antrag abzustimmen, nicht zuwarten kann ich aber mit der folgenden Erklärung. Ich sehe, wie die Fassung der deutschen Grundrechte an die Hand giebt, daß diese ein Gesetz sind, ein von dem Könige gegebenes und pu- blicirtes Gesetz, welchem Gesetze jeder Sachse, er mag ein Mi nister sein oder ein Bettler, Gehorsam schuldig ist, und sollte die Erklärung, welche wir heute gehört haben, ohne -Weiteres in Ausführung kommen, so müßte ich hierin eine Verletzung dieses Gehorsams, ein Auslehnen gegen ein königliches Gesetz erblicken. (Bravo.) Abg. v. Polenz: Ich fühle Mich noch zu einerBemer- kung veranlaßt. Die Grundrechte sind allerdings publicirt, es ist aber nach dem Ausführungsgesetz die Einführung meh rerer einzelner Paragraphen derselben der besondern Gesetz gebung ausdrücklich Vorbehalten, und insofern diese Ausfüh- u. L. rungsgefttze noch nicht erschienen sind, gelten auch noch nicht diebetreffenden Bestimmungen der Grundrechte. Abg. Evans: Meine Herren! Ich habe nur die eine Stelle von dem nachgeschrieben, was derHerrStaatsminister äußerte, sie lautet: „Die Bestimmungen der Grundrechte, welche die Regierung für das Land für nützlich hält, wird sie einführen, diejenigen aber, wo dies nicht der Fall, nicht ein führen." Diese drei Zeilen genügen zur Rechtfertigung des Wigard'schen Antrags und verpflichten uns, denselben anzu nehmen , und die stenographischen Niederschriften müssen und werden cs bestätigen, was wir Alle gehört haben, wir können also nicht anders, wir müssen den Antrag annehmen. Ich er innere Sie auch noch daran, es ist heute ein Jahr, daß der vo rige Landtag aufgelöst wurde; wir würden heute uns selbst auflösen, moralisch auflösen, wenn wir uns diese Schmach ins Gesicht schleudern ließen. (Bravo.) Protestiren Sie dagegen mit allen gesetzlichen Mitteln! ES sind Juristen genug in dieser Kammer auf dieser wie auf jener Seite, denn hier gehen wir Hand in Hand in einer Frage, wo man uns beleidigt, wo man vom Ministertische gleichsam mit Kartätschen auf uns schießt, um uns im Volke allen Boden zu entziehen und der Verachtung Preis zu geben. Protestiren Sie dagegen, Sie sind es Ihrer Ehre schuldig. Ich erkläre, wenn ich nicht mit Ehren in dieser Kammer sitzen kann, daß ich nicht länger darin sitzen bleiben werde! Abg. Hering: Wenn es sich um das Materielle des Wigard'schen Antrags handelte, wenn wir uns jetzt entschlie ßen sollten, uns über das Materielle desselben zu entscheiden, so würde ich mich jedenfalls nicht entschließen können, heute darüber abzustimmen; allein es handelt sich blos darum, die sen Antrag an einen Ausschuß zu verweisen. Wenn wir nun noch warten wollen, ehe wir dies thun, bis zu dem Erscheinen der stenographischen Mittheilungen, so sprechen wirdamit das Mißtrauen gegen den Herrn Staatsminister aus, als ob er fähig sei, das, was er gesagt hat, in den Niederschriften nach träglich noch zu verändern. Also schon.um dieses Mißtrauen nicht auszusprechen, halte ich es für rathfam, daß wir uns so fort dafür entscheiden, den Antrag des Abg. Wigard anzuneh men und die Sache an einen Ausschuß zu verweisen. Abg. Cram er: Dem Abg. v. Polenz habe ich nur eini ges Wenige einzuhalten. Die Grundrechte m ü ssen au.sge- führt werden, wo sie nicht sofort ins Leben treten konnten, müssen die Ausführungsgcsetze ungesäumt geschaffen wer den. Wer nicht sofort Hand ans Werk legt, begeht ein Ver- säumniß, wer sie gar nicht ausführen will, begeht eine Ver letzung der Gesetze. Ausgenommen wurden nur die^ZZ. 3 und 4 bei der Publikation der Grundrechte iwSachfen/in alle n übrigen Punkten sind sie imNamendes Königs ver bürgt. In dieser Beziehung heißt es am^Schluffe derPübl:- cationsverordnung:„d em vorsteche n'denGesetz, von dem jedoch §. 3 und 4 des Art. 4 der Grundrechte des deutschen 40*
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