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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Petition von einem neuen Gesichtspunkte nicht aufgefaßt, so daß von einer Abgabe derselben an die Staatsregierung nicht zu erwarten sein dürfte, daß sie irgend einen Einfluß auf die in den Entwürfen bereits fertigen Gesetze haben werde, und jedenfalls nicht einen solchen, daß sich hierdurch die Staats regierung würde bewogen finden könne, die Gesetzentwürfe ab zuandern. Der Ausschuß räch daher der Kammer an, dieselbe wolle beschließen, diese Petition bis zum Erscheinen der Ge werbeordnung und des Gesetzes über Errichtung von Gewerbs gerichten zu asserviren und dann dem Ausschuß zu überweisen, der über diese Gesetzvorlagen zu berichten haben wird. Präsident Cuno: Wollen Sie auch über den jetzt ge hörten mündlichen Vortrag sofort berathen und Beschluß fassen? — Einstimmig Ja. Abg. Wapler: In der soeben vernommenen Petition beschweren sich Petenten darüber, daß man sie mit leichtem Golde auslohne. So viel mir bekannt ist, verbietet ein Gesetz dieBerausgabung leichterGoldsorten ebensowohl, wie diejeden andern Geldes über seinen bestimmten Werth. Ich werde mir erlauben, später einen Antrag, darauf hinausgehcnd, daß dieses Gesetz wieder von Neuem eingeschärft werde, zu stellen, denn allerdings ist es im hohen Grade zu mißbilligen, daß na mentlich Seiten vieler Fabrikanten ein förmlicher Wucher mit den Geldsorten gegenüber ihren Arbeitern getrieben wird. Nicht allein, daß man sich nicht begnügt, die im Verkehr ein genommenen leichten Ducaten wieder unterzubrkngen, man scheut sich nicht, deren einzuwechscln und sie dem armen Teufel von Arbeiter aufzuhängen. Berichterstatter Abg. Richter: Ich erlaube mir nur zu bemerken, das allerdings auch dem Ausschüsse das Verbot wegen Verausgabung zu leichter Goldmünzen sehr wohl be kannt ist. Diese Bestimmungen sind auch in neuerer Zeit sehr streng wiedereingeschärft worden. Es ist allerdings zu hoffen, daß die Gewerbeordnung irgendwie Vorkehrungen treffen wird, welche diesem, auch durch dieses Verbot noch'nicht besei tigten und zum großen Theil in der von den Fabrikanten ab hängigen Lage der Arbeiter seinen Grund habenden Uebel- stande Abhülfe verschaffen können. Der jetzigen Gesetzgebung selbst ist wohl ein Vorwurf nicht zu machen, da eine strenge Bestimmung darüber schon besteht. Abg. Evans: Ich bedaure, daß ich im Augenblicke nicht vorbereitet bin, überdies«: Gegenstand zu sprechen — erbietet viel Wichtiges—weil ich gewünscht hätte, daß sich eine größere Debatte darüber entwickelt hätte. Ich beschränke mich jetzt auf den Punkt, den der Abg. Wapler zur Sprache brachte, über die Auslohnung mit leichtem Golde, welche wohl hin und wieder immer noch stattfinden mag, obgleich lange nicht in so ausgedehnter Maaße, wie sie früher fastüberallgebräuch- lich war. Ich sehe darin, wie jeder Andere, vom allgemeinen Standpunkte aus nichts Anderes, als ein Verbrechen, nicht blos einen Wucher, sondern geradezu einen Betrug; allein es ist s ehr schwierig,—wir kommen hier wieder auf unsere deutsche Kleinstaaterei zurück — radikale Abhülfe zu schaffen, wahrend es in andern Staaten so leicht ist. In England kommt das nicht vor und kann nicht vorkommen, weil dortnurekneGold münze gesetzlichen Cours hat und auf die Ausgabe leichter Goldmünzen allerdings eine schwere Strafegesetzt ist; es wird als ein entehrendes Verbrechen jedesmal betrachtet und steht auch eine entehrende Strafe darauf. Wir werden die Aus lohnung mit leichtem Golde nie ganz los werden, wenn wir sie nicht als ein entehrendes Verbrechen betrachten und auch mit entehrender Strafe belegen. Denn jetzt steht es factisch so: der Arbeiter, oder ich will sagen der Lohnarbeiter, der seine Waare zum Factor trägt, ist behindert den Denuncianten zu machen, kann sein Recht nicht suchen, das er unbedingt hat. Handelt es sich aber um ein wirklich entehrendes Verbrechen, mit entsprechender Strafe, nun dann hat sichJeder zu scheuen, es auszuüben, weil eine einmalige Denunciation hinreicht, ihn der gebührenden Strafe zu überliefern. Ich habe nur im Allgemeinen hier meine Ansicht über den Gegenstand äußern, und nur schließlich, um vollkommen wahr zu sein, wieder darauf Hinweisen wollen, daß es gerade in den kleinen Staaten Deutschlands schwer halten wird; wir würden die Gold münzen ganz aus dem Verkehre zurückdrängen, wenn wir es so scharf nehmen wollten, als die Gesetzgebung anderer Staa ten. Es ist das ein neuer Beweis von dem Unglücke, welches dieKleinstaatereiDeutschlands in allen Verhältnissen bringt; es hängt das innig damit zusammen. Abg. Wapler: Hauptsächlich nur in Sachsen besteht der Unfug mit dem leichten Golde; kommen Sie nach Preußen, so finden Sie das nicht mehr, und wohl sollte ich meinen, es könnte dem Uebel in der Wurzel dadurch abgeholfen werden, wenn ganz besonders den Wechslern aufgegeben würde, kein leichtes Gold mehr umzusetzen. Thun sie es trotzdem, dann sollte eine Prämie, und zwar in derselben Höhe, als die ein gewechselte Summe beträgt und die der betreffende Wechsler zu erlegen hätte, an den, der die leichten Sorten erhandelt, ausgezahlt werden. Meine Herren! Es geht alles Gold, namentlich Ducaten, die in Sachsen cursiren, jährlich mehr mals durch die Hände der Banquiers. Von diesen wechselt es der Fabrikant, dieser giebt es dem Arbeiter, bis eS durch mehrere Canäle hindurchgelaufen, endlich wieder in die Casten der Wechselcomptoirs zusammenfließt, und das Unwesen be ginnt von Neuem. Wenn mein Vorschlag ausgeführt würde, so bin ich fest überzeugt, daß dieser abscheuliche Wucher bald aufhvren müßte und der arme Mann nicht mehr an seinem sauer verdienten Lohne, wenn er den Ducaten verausgabt, außer dem ohnedies zu erleidenden Abzüge durch Leichtigkeit desselben noch mehr geschmälert werde. Abg. Evans: Ich weiß nicht, inwiefern das eine Ent gegnung sein soll auf das von mir Geäußerte, was der Abg- Wapler eben bemerkt hat, allein ich glaube nicht, daß das der Fall sein wird, sondern ich glaube, daß er meiner Ansicht zu stimmt. Auch ich kann gestehen, daß wirklich früher wenig-
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