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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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habe ich mich dahin geäußert, daß von Seiten des Berichter statters dieses Blattes der Debatte bei Position 12, die von meiner Seite eröffnet worden wäre, gar keiner Erwähnung geschehen sei. Ich bin heute von dem Redacteur dieses Blat tes, Herrn Hartmann, eines Andern belehrt worden, und fühle mich verpflichtet, zur Steuer der Wahrheit hiermit öffent lich zu erklären, daß ich mich geirrt habe, und nehme das, was ich gestern gesagt habe, zurück. Irren ist menschlich und ich habe mich, geirrt. Ich füge aber auch noch hinzu, daß es mir gestern in der Debatte nicht beigekommen ist, dem Herrn Redacteur Hartmann zu nahe treten zu wollen. Er ist mir als ein ehrenwerther Mann persönlich bekannt, und was ich geäußert habe, galt nicht ihm, sondern ich wollte damit etwas Anderes bezwecken. Ich habe mich für verpflichtet erachtet, diese Berichtigung zur Steuer der Wahrheit hier in öffent licher Sitzung zu geben. Präsident Cuno: Ich ersuche nunmehr den Herrn Be richterstatter des vierten Ausschusses, den schon vorhin ange zeigten Bericht vorzutragen. Berichterstatter Abg. v. Wagner (aus Dresden): Der Bericht lautet: Nachdem durch die Verordnung vom 9. März 1848 die Censur in Sachsen aufgehoben worden war, erging unter dem 23. desselben Monats eine weitere Verordnung „über die Angelegenheten der Presse", welche vor nehmlich das durch jene Aufhebung und durch das Minister programm vom 16. März bedingte neue Verhältniß der Zeit schriften einstweilen regelte. Es war darin stillschweigend anerkannt, daß die Herausgeber von Zeitschriften durch die in §. 3 verfügte Aufhebung der Conccssionspflichtigkcit auch von der Verbindlichkeit, obrigkeitliche Bekanntmachungen unentgeltlich in ihren Blättern abdrucken zu lassen, befreit worden seien; wenigstens wird man zu dieser Annahme da durch geführt, daß ein besonderes Mittel ergriffen wurde, um eine solche Verbindlichkeit wieder herzustellen. Den städti schen Gemeinden wurde nämlich durch §. 4 das Befugniß zu gesprochen, einer oder mehreren Zeitschriften ihres Orts die ausschließliche Berechtigung zur Aufnahme örtlicherAnzeigen gegen Jnsertionsgebühren zu ertheilen und sich dabei über die Bedingungen zu einigen, unter welchen der oder die Heraus geber amtliche Veröffentlichungen in Angelegenheiten der Stadtgemeinden aufzunehmen haben sollten. Wenn damit offenbar ein Concessionsrecht in Bezug auf örtliche Anzeigen wieder eingeführt worden war, so hatte man sich hierzu wohl hauptsächlich durch die Absicht bestimmen lassen, einVertrags- verhältniß zu begründen, welches wenigstens den städtischen Gemeinden die Füglichkeit der kostenfreien oder doch minder kostspieligen Veröffentlichung ihrer obrigkeitlichen Bekannt machungen gewährte. Das Bedürfniß einer solchen Füglich keit war aber ein viel allgemeineres, als daß diese nur die städtischen Gemeinden begünstigende Einrichtung hatte be friedigenkönnen, und außerdem erregte es Anstoß, daß sie eben auf eine Concessivn wieder hinauslief. Sie wurde daher in dem an die Stelle jener Verordnungen tretenden Preßge setze vom 18. November 1848 aufgegeben. Dieses setzte dagegen in §. 12 fest: „die Herausgeber solcher Zeitschriften, welche auch andere als literarische Anzeigen gegen Insertions kosten aufnehmen, sind verbunden, obrigkeitliche Veröffentlichungen der obern Verwaltungsbehör den , so wie der untern Verwaltungsbehörden des Orts und des Bezirks, wo sie erscheinen, unentgelt- lich.aufzunehmen. . ' ' r Gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen wird nun von mehreren Petitionen, die bei der zweiten Kammer einge gangen sind und dem vierten Ausschüsse Veranlassung zu ge genwärtigem Bericht geben, Einsprache erhoben. Es sind dies folgende: - 1) Petition von E. M. M onsein Budissin und 7 an ¬ dern Herausgebern und resp. Verlegern von öffent lichen Blättern in Zittau, Löbau, Camenz, Pirna, Bischofswerda, Neustadt, Sebnitz, Stolpen und Pulsnitz vom 26. November 1849, welche am 19. December vorigenJahres in gedruckten Exemplaren zur Vertheilung unter die Kammermitglieder ge langtist; 2) Petition von Moritz Wieprecht in Plauen und 2 andern Verlegern öffentlicher Blätter in Kirch berg und Schneeberg vom 29. December vorigen Jahres, aus der ersten Kammer am 16. Februar die ses Jahres abschriftlich anher gelangt; . 3) Petition von Herrmann Jacob in Pegau nebst 8 andern Herausgebern und resp. Verlegern öffent licher Blatter in Borna, Penig, Glauchau, Roch litz, Waldheim, Colbitz, Frankenberg vom 31. Ja nuar 1850 und 4) Petition von Fr. Oldecop's Erben in Oschatz und 8 andern Herausgebern und Verlegern öffent licher Blätter in Mügeln, Wurzen, Leisnig, Mitt weida, Meißen, Dippoldiswalde, Großenhain vom 5. März 1850. Nr. 1 richtet an die Kammern wörtlich die Bitte: „für die Herausgeber der in Sachsen erscheinenden Zeitschriften bei der hohen Staatsregierung wohl- wollendst zu intercediren und darauf anzutragen, daßtz. 12 des Preßgesetzes einer nochmaligen Be- rathung unterworfenen seiner jetzigen Fassung zu rückgenommen, insbesondere die Bestimmung der völlig unentgeltlichen Aufnahme obrigkeitlicher Bekanntmachungen aufgehoben und darübereine specielle Auslegung ertheilt werde, was unter obrig keitlichen Veröffentlichungen, ingleichen unter dem Ausdrucke: untere Verwaltungsbehörden des Orts und Bezirks, verstanden werden dürfe." Nr. 2 und 3 erklären nur ihren Anschluß an Nr. 1.; Nr. 4 aber wünscht, daß 12 des Preßgesetzes gänzlich in Wegfall ge bracht" und eventuell, wenn man nicht darauf eingehen wolle, „eine Auslegung der Worte des Paragraphen: „„untere Verwaltungsbehörden des Orts und Bezirks, wo sie erscheinen,"" ertheilt werde". In der ersten Kammer ist bereits am 12. Februar dieses Jahres über Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 2 Berathung ge-. pflogen und Beschluß gefaßt worden. Der gedruckte Be-
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