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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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wähnte, und in dieser Richtung erlaube ich mir folgenden Zusatzantrag zu dem Ausschußantrag zu stellen: Nachdem also die Kammer die Aufhebung des §. 12 beantragen würde, würde sie noch weiter gleichzeitig die Erwartung und den Wunsch gegen die Regierung auszusprechen haben, „dieselbe möge nach Wegfall des §. 12 des Preßgesetzes die Behörden dahin anweisen, daß in den Fallen, wovon mehreren, Mr die Verbreitung obrigkeitlicher Bekanntmachungen gleich geeigneten Blattern eines Ortes oder Bezirkes das eine oder andere zur unentgeltlichen oder billigeren Aufnahme solcher sicherbiete, von diesen Anerbietungen jedesmal zunächst Ge brauch zu machen sei." Wieste sehen, ist die Tendenz dieses Antrags die, daß die Behörde nicht blos, wie sie es für gut findet, ihre Anzeigen künftig bezahlt oder unbezahlt den Her ausgeben überlasse, sondern daß in dem Falle, wenn z. B. in einem Bezirke zwei Blätter sind und der Herausgeber des einen sagt: „ich erbiete mich, die Anzeigen unentgeltlich oder zu dem halben Insertionspreise aufzunehmen," der Her ausgeber des andern aber die volle Bezahlung verlangt, daß in diesem Falle, sage ich, die Behörde verpflichtet sek, dem erstem Blatte die Anzeigen zuzuwenden. Wir können darauf dringen, denn es berührt dies zugleich das finanzielle Interesse des Staates; und in Folge dessen kann es uns nicht gleich gültig sein, ob eine Behörde alle ihre Anzeigen bezahlt und dadurch einen ziemlichen Aufwand für die Staatskasse her beiführt, wahrend sie die Aufnahme ihrer Anzeigen unbezahlt haben könnte. Ich glaube, aus diesen Rücksichten wird sich mein Antrag vollkommen rechtfertigen. Präsident Cuno: Der Abg. Biedermann schlägt vor, es möge die Kammer gegen die Regierung den Wunsch und die Erwartung aussprechen: „Dieselbe möge nach Wegfall des §. 12 des Preßgesetzes die Behörden dahin anweisen, daß in den Fällen, wo von mehreren, für die Verbreitung obrigkeit licher Bekanntmachungen gleich geeigneten Blättern eines Drtes oder Bezirkes das eine oder andere zur unentgeltlichen oder billigeren Aufnahme solcher sich erbiete, von diesen An erbietungen jedesmal zunächst Gebrauch zu machen sei." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht zahlreich. Abg. Kämm el: Mit den Ansichten, welche vorhin der Abg. Ziesler ausgesprochen hat, bin ich imGanzen einverstan den und will nicht versuchen, den Nachdruck seiner Worte durch Wiederholung seiner Gründe abzuschwächen. Ich fühle mich indeß gedrungen, noch Einiges zur Erwägung hinzuzu fügen, was geeignet sein dürfte, den Einen oder den Andern, -er etwa noch schwankend wäre, auf die Seite, auf welcher -er Ausschuß steht, herüber zu ziehen. Zunächst mache ich dar auf aufmerksam, daß sich unter den Petenten auch Heraus geber solcher Blätter befinden, die in durchaus regierungs freundlichem Sinne gehalten sind, selbst solche Herausgeber, die nach meiner Ansicht gouvernementaler sind, als die Regie rung selbst, und die daher gewiß, wenn nicht besondere Nach theile auf ihnen lasteten, nicht geneigt gewesen sein würden, mit so lauten Klagen vor die Volksvertretung zu treten, als es in der gedruckt vorliegenden Petition geschehen ist. Diese Petition und der sich daran anschließende Bericht läßt uns aber zu gleicher Zeit einen tiefen Blick in das Leben, das Ringen und Arbeiten der Provinzkalblätter thun. Die Zeit blätter der Provinz sind allerdings durch die Frühlingswärme des Jahres 1848 in großer Anzahl hervorgetreten, allein un ter der etwas schneidenden Luft des vorigen Jahres auch in großer Anzahl wieder dahin geschwunden. Die Leselust ist in vielen Kreisen des Volkes noch keineswegs so groß, der poli tische Eifer, die Neigung, eine gewisse Partekrichtung in einem Blatte vertreten zu sehen, kn der Masse der Bevölkerung noch keineswegs so lebendig, daß Blätter, deren Character vorzugs weise ein localer ist, noch wenig darauf rechnen können, sich unterstützt zu sehen, wenn sie nicht in ganz besonderer Weise und durch außerordentliche Verhältnisse gefördert werden. In mancher Gegend ist nun unter dem Einflüsse der allgemeinen politischen Verhältnisse die Leselufiso gering geworden, daß so gar diejenigen Blätter, welche große Kraft aufbieten, das In teresse ihrer Leser wach zu erhalten, fortwährend über die Ver engerung ihres Lesekreises sich zu beklagen haben werden. Es leidet also offenbar die Presse kn den kleinern Städten an und für sich schon durch die Verhältnisse, unter denen sie zu wirken hat, und wenn noch ein Druck hinzukommt, wie er nach der Schilderung der Petition und unseres Ausschusses offenbar auf ihr lastet, so muß es allerdings für manche Herausgeber fast unmöglich sein, solche Blätter aufrecht zu erhalten. Was nun die Besorgniß hinsichtlich der nach Aufhebung von §. 12 des Preßgesetzes allerdings möglichen Bevorzugung einzelner Blätter anlangt, so bin ich nicht der Ansicht, daß das im All gemeinen einen großen Nachtheil haben wird; in denjenigen Kreisen des Volkes, die ich näher zu kennen und fortwährend zu beobachten Gelegenheit habe, ist das Vertrauen zu den „Blattelschreibern", wie man sie bei uns nennt, nicht allzu groß, und ich darf versichern, daß diejenigen Blätter, welche es sich zur besondern Aufgabe machen, der Regierung zu dienen, und zum Th eil sogar mit den Abfällen der „Fackel" die Welt geschichte beleuchten, einen sehr geringen Einfluß üben; ich fürchte also auch nicht, daß, wenn §. 12 des Preßgesetzes be seitigt wird, die dann bevorzugten Blatter einen zu großen Einfluß ausüben werden. Alle Gefahr aber, diedann doch viel leicht hervortreten könnte, würde freilich beseitigt werden, wenn die Kammer sich dazu entschließen wollte, das von dem Abg« Biedermann gestellte Unteramendement anzunehmen. Wenn darauf hingewiesen worden ist, daß die in nächster Zeit vorzu nehmende Umgestaltung der Gerichts- und Verwaltungsbe hörden am Ende auch in Bezug auf die Stellung der Behör den zu der Presse Veränderungen wesentlicher Art herbei führen werde, und es deshalb nicht nothwenvig sei, schon jetzt eine Abänderung des kaum in das Volksleben eimgermaaßen eingetretenen Gesetzes vorzunehmen,' so Mache ich doch darauf aufmerksam, daß die Umgestaltung der Behörden wohl nicht
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