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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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liegt, nicht zugcmuthet werden kann, eine so langeZeit auf die Restitution solcher Verlage zu warten. Präsident Cutto: Ich wiederhole, daß ich dergleichen Abirrungen nicht ferner dulden kann. Niemand kann auf richtiger als ich eine Erleichterung und Verbesserung den Ac- tuarien wünschen, über eine solche Erörterung gehört unbe stritten nicht in den Kreis der heutigen Berathung. Abg. Wcltz: Zum Schlüsse bitte ich mir wenigstens zu gestatten, einen Wunsch auszusprechcn. In dem Zusatz- antrage, der von dem Abg. Biedermann gestellt worden ist, sind die Worte gebraucht: „gleich geeigneten." Vielleicht würde sich derHcrr Antragsteller damit einverstandenerklären, daß anstatt des Wortes: „geeigneten" gesetzt würde: „ver breiteten", denn es ist jetzt der Fall vorgekommen, daß man manche mißliebig gewordene Blatter, die am weitesten ver breitet sind, nicht mehr für geeignet zu diesen Bekanntmachun gen hält, trotzdem, daß sie am meisten verbreitet sind, dagegen andere Blätter, die nur eine geringe Anzahl Exemplare ab setzen , zu den öffentlichen Bekanntmachungen benutzt. Ich will nicht einen besondern Antrag darauf richten, aber ich glaube, wenn statt des Wortes: „geeigneten" „verbreiteten" gesetzt wird, daß dann die Sache noch besser getroffen wird. Abg. Jacob (aus Bautzen): Meine Herren, wie mehrere der geehrten Herren Vorredner, so haben die 29 Verleger und Herausgeber verschiedener Zeitschriften in Sachsen, welche die uns zur Berathung vorliegenden Petitionen unterzeichnet ha ben, wohl ausreichend dargethan, daß die gegenwärtige Fas sung des Z. 12 im Preßgesetze vom 18. November 1848 und seine bisherige Ausführung ihnen ein weit größeres Opfer auferlege, als die früher gewöhnlichen Concessionsgelder wa ren. Denn wenn es wahr ist (und man kann nicht daran zweifeln), was auf Seite 5 der gedruckten Petition gesagt wird, daß der Aufwand für obrigkeitliche Bekanntmachungen bei einem Blatte, welches wöchentlich einmal in 500 bis 1000 Exemplaren erscheint, 100 Lhaler betrage, und bei einem wöchentlich mehrereMale erscheinenden Blatte, bei etwa 3000 Exemplaren, zu mehr als 300 Thaler anwachscn könne, so ist das doch gewiß eine Ausgabe, die man einem Privatmanne im Staatsintereffe unmöglich ansinnen kann. Ungeachtet der mannichfachcn Bedenken, welche auf Seite468 des Ausschuß berichtes aufgeführt und schon in der jenseitigen Kammer geäußert worden sind, wird nian sich also ausBillkgkeits- und Rechtsgründen für den Wegfall dieses Paragraphen entschlie ßen und dem Anträge unseres Ausschusses beistimmen müssen. Ich glaube aber, der Ausschuß ist in seinem Anträge weiter gegangen, als die Petenten in der gedruckten Petition eigent lich verlangen. Dort heißt es nämlich: es möge von der Volksvertretung darauf eingetragen werden, daß der mehr angezogene Paragraph des Preßgesetzes einer nochmaligen Berathung unterworfen, in seiner jetzigen Fassung zurück genommen, insbesondere die Bestimmung der völlig unent- L K. (4. Abonnement.) Zeitlichen Aufnahme obrigkeitlicher Bekanntmachungen auf gehoben und eine specielle Auslegung darüber ertheilt werde, was obrigkeitliche Veröffentlichungen und untere Verwal tungsbehörden seien. Der Antrag unsers geehrten Ausschusses geht aber darauf hinaus, diesen Paragraphen sofort in Weg fall gelangen zu lassen. Würde dieser Paragraph aber in Wegfall gebracht und nichts Anderes an seine Stelle gesetzt, so könnten die Herausgeber der Zeitschriften für Veröffent lichung der obrigkeitlichen Bekanntmachungen dann dieselben Jnsertionsgebühren verlangen, wie fürdieBekanntmachungen jedesPrivatmanncs. Und aufwie vielfich diese belaufen würden, läßt sich daraus ersehen, daß nach der gedruckten Petition in einem einzigen derartigen Blatte während eines Jahres allein von königlichen Behörden 236 Bekanntmachungen, welche zusammen 132 eng gedruckteQuartfekten bilden, unentgeltlich gedruckt werden mußten. Aus diesem Grunde habe ich auch den vorhin von dem Herrn Abg. Biedermann eingebrachten Antrag unterstützt, hatte mir aber selbst auch vorgcnommen, einen Antrag einzurekchen, dahin gehend, daß im Vorschläge des Ausschusses auf Seite471 nach dem Worte: „aufzu heben" hinzugesetzt würde: „die Vereinbarung einer etwai gen Ermäßigung der Jnsertionsgebühren für amtliche Ver öffentlichungen des Bezirkes und Ortes aber den betreffenden Verwaltungsbehörden und Herausgebern der Zeitschriften zu überlassen." Ich muß der geehrten Kammer überlassen, ob sie diesen Antrag unterstützen will oder nicht. Präsident Cuno: Der Abg. Jacob wünscht also nach dem Worte: „aufzuheben" in dem Gutachten unsers Aus schusses Seite 471 folgende Einschaltung: „die Vereinbarung einer etwaigen Ermäßigung der Jnsertionsgebühren für amt liche Veröffentlichungen des Bezirkes und Ortes aber den be treffenden Verwaltungsbehörden und Herausgebern der Zeit schriften zu überlassen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht zur Genüge. BerichterstatterAbg. V. Wagner (aus Dresden): Ich halte für gerathen, mich sogleich über den Antrag des Abg. Biedermann und über den spater erfolgten Antrag des Abg. Jacob auszusprechen. Der Ausschuß ist damit einverstan den, daß, nachdem §. 12 aufgehoben sein wird, von Seiten der Behörden darauf hingearbeitet werden muß, ihre Be kanntmachungen unentgeltlich oder gegen ein geringes Ent gelt in die öffentlichen Blatter zu bringen, er hält cs aber, das glaube ich im Namen desselben aussprechen zü dürfen, nicht für angemessen, schon jetzt einen solchen Antrag- zu § stellen, wie ihn der Abg. Biedermann und der Abg. Jclsobs ^us Bautzen gestellt hat, denn wir sind. noch nicht in dem Falle, uns darüber zu entschließen, wasizuglcich mA AuHe-- bung von Z. 12 geschehen soll. Wirtz-ein.Decket an die Kammern kommen, welches dem Antrageder.Kammer gemäß auf Aufhebung von §. 12 gerichtet ist, dann wird es ganz an Her Zeit sein, in Erwägung zü ziehen,'chas man'etwa an Hessen 'Stelle setzen kann, dann würde ich ganz'dem beistimmen, daß 46
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