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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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rung möge die Behörden anweiscn" rc. Abg. Richter aber wünscht, und zwar unter Zustimmung des Antragstellers, daß es heiße: „die Regierung möge ihre Behörden dahin an weisen" rc. Unterstützt die Kammer diese beantragte Aende- rung?— Ausreichend. Abg. Wigand: Ich theile weder die Ansichten der Pe tenten, noch bin ich der Meinung des Ausschusses und der jenigen Abgeordneten, die heute über diesen Gegenstand ge sprochen haben. Die Frage ist einfach die: Herausgeber oder Verleger von Zeitschriften wollen Verordnungen der Ver waltungsbehörden nicht gratis in ihre Blätter aufnehmen, sondern gegen Jnsertionskosten, und verlangen, daß §. 12 des Paßgesetzes gestrichen werde. Wenn nun der Bitte, dem Wunsche der Petenten entsprochen wird, so ist die natür liche Folge, daß die wenigsten Blatter hinfüro officielle Be kanntmachungen bringen werden, mithin an Interesse und Werth und Abonnenten verlieren. Was hier als eine Last und Unrecht erscheint, ist den meisten Blättern eineWohlthat, und viele Drucker bezahlen noch d.afür, daß sie Verordnun gen u. s. w. officiell bringen können und dürfen. Ich bin der festen Ucberzeugung, daß, wenn dem Berichte des Ausschusses Folge gegeben wird, binnen einem halben Jahre der größere Theil jener Herausgeber von Zeitschriften, die sich beklagen und beschweren, officielleBekanntmachungen gratis abdrucken zu müssen, den Schritt, den sie gethan, bereuen werden, und umkhrBlatt vordem Untergange zu retten, das Gefuchstellen: sie wollen gern officielle Bekanntmachungen, Verordnungen der obern und nieder» Verwaltungsbehörden gratis in ihre Blätter aufnehmen. Abg. Wagner (aus Schneeberg): Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident Cuno: Es ist auf Schluß der Debatte an getragen worden; wird dieserAntrag unterstützt? — Geschieht zahlreich. Präsident Cuno: Wünscht Jemand über den Antrag zu sprechen? Abg. Ziesler: Ich muß mich gegen den Schluß der Debatte aussprechen, denn ich halte es für nöthig, daß auf die Gründe, die der Herr Regierungscommissar meiner An führung, daß §. 12 mit einem Principe der Verfassungs urkunde nicht übereinstimme, entgegengehalten hat, von mei ner Seite noch replicirt werde. Der Gegenstand ist jedenfalls wichtig genug, so daß wir ihm füglich noch einige Zeit widmen können. Abg.Biedermann: Ich wünsche, daß derGrundsatz, der mir sehr wichtig scheint und der von dem Abg. Kalb ange regt worden ist, inwiefern es der Regierung gestattet sein müsse, durch solche Mittel auf die Presse einzuwirken, noch et was näher beleuchtet werden könnte. Präsident Cuno: Will die Kammer die Debatte für ge schlossen ansehen? — Wird gegen 20 Stimmen bejaht. Präsident Cuno: Will der Berichterstatter noch zum Schluffe sprechen? Berichterstatter Abg. Wagner (aus Dresden): Ich habe zunächst etwas auf diejenigen Ausstellungen zu erwi dern, welche der Abg. Ziesler an dem Berichte gemacht hat. Er hat vorzüglich gegen denselben eingewendet, daß er viel zu wenig Gewicht auf den Nechtsgrund gelegt, dagegen den Zu träglichkeitsgründen ein viel zu großes Gewicht eingcraumt habe. Es ist gar nicht zu verkennen, daß das nach dem Be richte so scheinen mag; allein ich gebe dem Abg. Ziesler dage gen zur Erwägung, daß es sich hier nicht darum handelt, ein Gesetz zu geben, wo vielleicht alle diese Gründe allerdings in ein anderes Licht zu stellen gewesen waren, sondern daß es sich darum handelt, im Sinne des Gesetzgebers den Gegenstand zu beleuchten. Es sollte Z. 12 zunächst von dem Standpunkte der Gesetzgebung des Jahres 1848 aus beurtheilt und gezeigt werden, wie schon von diesem Standpunkte aus der Paragraph nicht haltbar sei. Wenn er schon von diesem Standpunkte aus nicht haltbar erschien, so folgte daraus von selbst, daß er von einem strengem Standpunkte aus noch viel weniger halt bar sein werde. Keineswegs hat man also den Nechtspunkt so gering angeschlagen, als es hat scheinen wollen. Wenn gesagt ist, es stehe und falle die betreffende Gesetzesbestimmung mit der Voraussetzung des Gesetzgebers, so hat man eben durchaus nichts Anderes sagen wollen als: würde diese Vor aussetzung in Erfüllung gegangen sein, so wäre man jetzt nicht in der Lage, ein nicht lange erst gegebenes Gesetz zu än dern ; allein da nicht einmal diese Voraussetzung eingetroffen ist, so ist es allerdings nothwendig, diese gesetzliche Bestim mung in Wegfall zu bringen. In Bezug auf den Antrag des Abg. Biedermann muß ich dem, was ich schon früher bemerkt habe, noch Eins hinzu fügen. Er hat nämlich zu verstehen gegeben, daß man ohne Weiteres den Behörden doch wohl nicht zutrauen dürfe, sie würden dahin trachten, daß die Bekanntmachungen entweder unentgeltlich oder für geringere Insertionsgebühren in die Blatter ausgenommen würden. Ich will das sehr gern zu geben, allein das wird er wenigstens anerkennen müssen, daß jede Regierung von selbst darauf hinarbeiten wird, indem sie ihre Behörden dahin instruirt. Die Regierung, das Zutrauen kann man, glaube ich, im Allgemeinen gewiß zu ihr haben, wird nicht ohne Noch die Staatsausgaben durch einen bedeu tenden Aufwand an Jnfertionsgebühren erhöhen wollen, da es ihr doch keinen großen Vortheil in die Hand geben würde; denn der Einfluß, den sie sich allerdings durch bezahlte Inser tionen auf die Presse zu sichern vermag, dieser Einfluß steht ihr auch jetzt schon zu. Würde sich dieser nun allerdings etwas steigern lassen, so doch nicht in dem Maaße, daß damit das Bedenken überwogen würde, welches sehr nahe liegt, sie werde dadurch eine gewisse Gehässigkeit auf sich laden, indem sie in zu großem Umfange von ihrem Vortheile Gebrauch mache. Ich erwarte also, daß, wenn dieRegierung auf die Aufhebung, des §. 12 eingeht, sie zu gleicher Zeit Bedacht darauf nehmen
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