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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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wird, die Behörden'idahin zu knstruiren, daß sie auf die mög lichste Wohlfeilheit hinarbeiten in Bezug auf die Bewerkstel ligung öffentlicher Bekanntmachungen. Wenn der Abg. Jacob aus Bautzen angeführt hat, der Ausschuß sei weiter gegangen in seinem Anträge als die Pe tenten, so ist er in dieser Beziehung schon von dem Abg. Kretschmer theilweise auf das hingewiesen worden, was der Ausschuß hat in Erwägung ziehen müssen. Ich muß aber noch besonders hervorheben, daß ja die Petition unter Nr. 4 ganz entschieden aufAufhebung des §. 12 anträgt; wir hätten also auch schon aus Rücksicht auf diese Petition zu dem weiter gehenden Anträge geführt werden müssen. Es fragt sich aber auch, ob nicht schon in dem Anträge der Hauptpetition, der zuerst cingegangenen,das mit enthalten ist, was der Ausschuß in kürzerer Fassung beantragt. Wenn von einerSeiteher daraufhingewiesenworden ist,es habe eine Verbindlichkeit, wie sie §. 12 festgestellt hat, auch schon in früheren Zeiten bestanden, man habe ganz allgemein diese Verbindlichkeit anerkannt, ohne daß eine Beschwerde darüber erhoben worden, es hätten contractliche Verhältnisse bestanden, so habe ich darauf einfach zu entgegnen, daß eben diese contractlichen Verhältnisse aufgehört haben. Mit Ein führung der Preßfreiheit hat das Concesfivnsrecht aufgehört, folglich auch dasjenigeRecht, welches aus den Contracten her zuleiten war. Uebrigens muß ich auch nach den mir zugekom menen Nachrichten entschieden bezweifeln, ob überall die Be hörden das Recht gehabt haben, ihre Veröffentlichungen un entgeltlich in die öffentlichen Blätter aufnehmen zu lassen; wenigstens ist mir von der einen und andern Stadt her aus drücklich versichert worden, daß den betreffenden Stadträthen gar kein solches Recht zur Seite gestanden habe, es könnte sich also nur auf solche Fälle beziehen, wo wirklich ein Contract abgeschlossen war. Allerdings ist also die Bestimmung in §. 12 ein novum, etwas, was aufgelegt worden ist aus einem Grunde, den wir eben als einen zu einer solchen Auflage füh renden nicht anzuerkennen vermögen; denn, um gleich hier das zu berühren, was von Seiten des Herrn Regierungscom- miffars dagegen gesagt worden ist, die Befreiung der Presse stellt sich mir nicht sowohl als eine Vergünstigung, sondern vielmehr als die Einsetzung in ein Recht, in ein Urrecht dar, und ich glaube nicht, daß man das Zugeständniß dieses Ur rechts an irgend einen Vorbehalt habe knüpfen können, als welchen der Herr Negierungscommissar den Z. 12 hat hinge stellt wissen wollen. Auch wir haben im Ausschüsse nicht außer Acht gelassen, daß mit Eintritt derOrganisation derBe- hörden die Bestimmung des §. 12 in Wegfall kommen werde; wir haben uns gesagt, es sei möglich, daß dieser Zeitpunkt nahe bevorstehe, allein eine gewisse Gewähr ist uns dafür durchaus nicht gegeben, wir wissen nicht, ob es in früherer oder späterer Zeit erfolgen wird. Da sich nun so wenig für die Aufrechthaltung des §. 12 geltend machen ließ, erachteten wir es für nothwendig, uns in dem Sinne auszusprechen, wie wir es gethan haben. Wenn von dem Herrn Regierungs- commissar hauptsächlich Bezug genommen worden ist auf die Paragraphen der Verfassungsurkunde, welche nach der Auf fassung des Ausschusses gegen den §. 12 sprechen, so will ich darauf nicht tiefer eingehen, um die Kammer nicht zu lange aufzuhalten; nur auf Eins erlaube ich mir etwas zu bemerken. Es ist gesagt worden, daß in §. 27 und 37 hingewiesen sei auf gesetzlicheBestimmungen und daß mitdiesen ja eben das, was man den Herausgebern zumuthe, nicht in Widerspruch trete. Darauf ist zu erwidern, daß neben „Gesetz" noch steht: „und Recht", daß weiterhin gesagt ist: „kraft beson derer Rechtstitel." Dagegen läßt sich allerdings einwen den, es sei nicht erwiesen, daß man beides zusammennehmen müsse, daß zu gleicher Zeit kein Widerspruch stattfinden dürfe mit „GeseUund Recht"; allein ich berufe mich hier auf eine Interpretation, wie sie die Regierung selbst gegeben hat, ich berufe mich auf den Vorgang, als es sich um die Besteuerung derPensionaire handelte, dessen Siesich noch erinnern werden; damals hat man sich doch auch, und wie mir scheint, nicht ohne hinreichenden Grund, auf diesen Paragraphen berufen. Man hätte auch entgegen halten können, diePensionaire hätten sich nicht zu beschweren über zu hohe Besteuerung, denn das Ge setz, welches wir geben wollten, werde sie eben vorschreiben. Auch damals bezoglrnan sich auf den Paragraphen, aber nicht, weil darin dasGesetz angerufen ist, sondern dasRecht. Wenn wir als einer der Factoren der Gesetzgebung eine neueBestim- mung treffen wollen, dürfen wir uns nicht auf dasjenige be ziehen , was das Gesetz vorschreibt, denn das wollen wir erst machen, sondern auf das, was das Recht vorschreibt, und nur in diesem Sinne und in diesem Lichte ist es zu beurtheilen, wenn von einer gesetzlichen Ungerechtigkeitgesprochen worden ist. Die Auflage streitet gegen die Idee der Gerechtigkeit, weil eben kein eigentlicher Rechtsgrund ausfindig gemacht werden kann, aus welchem sie sich herleiten ließe. Das große Beden ken, welches man endlich erhoben hat gegen die Aufhebung des Paragraphen aus dem finanziellen Gesichtspunkte, dieses kann ich nichtin dem Umfange theilen, als es ausgesprochen worden ist. Freilich läßt sich hier nichts durch Ziffern nachweisen, es läßt sich nichts eigentlich beweisen. Ich erwarte aber, wenn man den Blättern die Last abnimmt, die sie bis jetzt getragen haben, so wird eine natürliche Folge sein, daß die Insertions gebühren auch herabsinken werden. Die Blätter haben die bisherigeLastsich dadurch erleichtern müssen, daß siesich schad los machten durch höhere Jnsertionsgebühren. Theils sind diese schon sehr herabgedrückt worden durch die Concurrenz, theils aber werden sie, wie gesagt, noch mehr herabsinken, wenn nicht die Nothwendigkeit vorliegt, sich zu entschädigen für dasjenige, was der Staat diesen Blättern aufgelegt hat. Ich brauche mich nur darauf zu berufen, was wir hier in Dres den in dieser Beziehung erlebt haben, wo auch dieZnsertions- kosten sich bedeutend verringert haben. Ueber die Aeußerung des Abg. Wigand habe ich mich gewundert; er stellt sich da durch in entschiedenen Widerspruch mit seinen College» am Landtage 1848 (den Abgg. Fleischer und Voigt), welche die
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