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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer an die Staatsregierung den Antrag richten: dieselbe möge die sämmtlichen Gerichtsbarkeiten im Lande, soweit sie noch in Privathänden sich befinden, unerwartet der definitiven Fest stellung der neuen Gerichtsbezkrke und der Vollendung der deshalb nöthigen Bauten spätestens vom 1. Januar 1851 an übernehmen, im Uebrigen wegen des interimistischen Fortbe standes der Gerichtslocalien und Gefängnisse mit den seithe rigen Gerichtsinhabern sich zu vereinbaren suchen, endlich aber wegen der, den etwa mit zu übernehmenden Gerichtsdirectoren und Stadtrichtern zu ertheilenden Staatsdienerqualität ledig lich den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. November 1848 §.34 gemäß verfahren." Die Uebernahme der Gerichte Seiten des Staates auf dem Wege, den ich hier vvrgeschlagen habe, ist keineswegs so schwierig, als wie es scheint. Ich denke mir das ungefähr so, daß dann der Staat ganz in die Stelle der jetzigen Gerichtsinhaber eintrete und daß die Gerichtsdirectoren und Stadtrichter dadurch keineswegs die Staatsdienerqualität erlangen. Es würden dadurch mit einem Male und mit einem Schlage alle bestehenden Ungleich heiten beseitigt werden. Wie schon im Berichte gesagt wird, haben in dem einen Orte die Gerrchtsbefohlenen, in dem an dern der Gerichtsherr diese Kosten zu tragen. Es kann zwar gesagt werden, man könne ja die Gerichte an den Staat ab treten, dann beseitigt sich das von selbst. Aber es giebt noch viele Gerichtsherren, welche einen großen Werth auf den Eitel „Gerichtsherr" legen und nicht geneigt sind, dieses Recht an den Staat eher abzutreten, bis sie gezwungen wer den, zumal wenn sie noch einen kleinen Gewinn davon haben. Andere Gerichtsherren, die die Kosten selbst zu tragen haben, würden manchmal ihre Gerichte recht gern an den Staat ab treten; diese bindet aber vielleicht hin und wieder ein beson derer Contract mit dem Gerichtshalter, und es ist nicht allemal möglich, einen Vergleich mit dem Gerichtshalter abzuschließen, ohne daß ein Gesetz vorhanden ist. Das sind die Gründe, die mich veranlaßt haben, diesen Antrag einzubringen, und ich bitte um Unterstützung desselben. Präsident Cuno: Dem geehrten Abgeordneten habe ich einen Vorschlag zu machen. Es scheint mir wünschenswerth, daß über den sehr wichtigen Gegenstand, welcher in diesem Anträge berührt wird, nicht ohne Weiteres und beiläufig Be schluß gefaßt werde, ja es hat meinerAnsicht nach den Anschein, als ob der Antrag weniger zu dem heute vernommenen Be richte, als vielmehr zu demjenigen Anträge gehöre, den ich selbst bezüglich der Justizorganisation gestellt habe und der von dem ersten Ausschüsse begutachtet worden ist, jetzt aber schon seit längerer Zeit, der Erlösung harrend, bei der ersten Kammer liegt. Ich würde dem geehrten Abgeordneten Vor schlägen, ob er sich nicht damit einversteht, seinen Antrag an unfern ersten Ausschuß abgeben zu lassen, in welcher Richtung er heute einer Unterstützung gar nicht bedürfen würde. Mög lich, daß dann durch die Vorschläge des ersten Ausschusses die zur Zeit in der ersten Kammer ruhende, von mir angeregte Angelegenheit in Erinnerung gebracht und vielleicht zugleich der jetzt neu eingebrachte Antrag mit berathen wird. Zunächst wünsche ich zu hören, ob hiermit die Meinung des Abg. Oehmr'chen getroffen wird? Abg. Oehmiche n: Ich würde mich damit einverstehen und recht sehr gern meinen Antrag dahin verwiesen sehen, wohin es das Präsidium für gut befindet. Präsident Cuno: Da nun dieser Antrag als ein ganz selbstständiger, an einen Ausschuß zur besondern Begutachtung zu verweisender anzusehen ist, so bedarf er unserer Landtags ordnung nach gar nicht einer besonder» Unterstützungsfrage, sondern ich habe vielmehr abzuwartrn, ob die Kammer sich mit dem Wunsche des Abg. Oehmichen einversteht und den von ihm eingebrachten Antrag dem ersten Ausschüsse zur Begut achtung überweisen will? — Einstimmig Ja. Abg. Hering: Ich fühle mich nur veranlaßt, mein Befremden über den Eon auszusprechen, der in einigen Ehei- len des Berichts mir ungeeignet vorzuwalten scheint. Es be trifft derBericht einen Antrag eines Abgeordneten, da scheint mir ein Spielen, ein Witzeln nicht ganz geeignet zu sein. Ich möchte fast die Frage an den geehrten Ausschuß richten, ob sämmtliche Mitglieder mit dieser Fassung einver standen sind. Abg. Eymann: Ich könnte mich zwar zum Danke ge gen den Ausschuß verpflichtet fühlen dafür, daß er den Bericht hat drucken lassen, wodurch es mir möglich geworden ist, eini- germaaßen etwas specieller auf denselben eingehen zu können, ich fühle mich aber keineswegs ihm zum Dank verpflichtet der Fassung des Berichts wegen, denn es kommt mir vor, als ob es dem geehrten Berichterstatter gefallen hätte, sich so zu sagen in einer Art Schulmeisterei über mich und den gestellten Antrag auszulaffen. Gehe ich auf den Bericht selbst ein, so muß ich bedauern, daß-der geehrte vierte Ausschuß zu keinem andern Resultate, als wie in dem Berichte niedergelegt, ge kommen ist, jedenfalls glaube ich nicht zu viel zu behaupten, wenn ich sage, der Ausschuß ist von ganz falschen, von ganz andern Voraussetzungen ausgegangen, als ich, er hat meinem Anträge eine viel weitere Ausdehnung gegeben, als eigentlich darin liegt, wenigstens als wie ich ihm habe geben wollen. Obwohl der Bericht zugiebt, daß die Verpflichtung der Ge- richtsunterthanen, die Untersuchungskosten zu übertragen, noch ein Ueberbleibsel des Feudalwesens sei, obwohl der Be richt am Ende selbst dieselbe Ansicht aufstellt, die ich habe, und welche die gesetzgebenden Gewalten schon bei Berathung des Gesetzes vom 23. November 1848 gehabt haben, daß end lich einmal dieses, man kann es wohl Unwesen nennen, aufhö ren möge, so muß ich doch bekennen, daß es mir scheinen will, als sei der geehrte Ausschuß, wenn ich auch nicht sagen mag, mit einer gewissen Gegeneingenommenheit, doch auch nicht mit Voreingenommenheit an die Berathung meines Antrags
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