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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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auf das Entschiedenste zurückzuweisen, er paßt nicht gegen einen Antragsteller, der den besten Willen gehabthat. Endlich aufSeite471 kommt noch der Ausschußbericht daraufhinaus, es wäre am Ende ungewiß, ob die Sporteln, welche bei den Gerichten eingingen, auch das ersetzten, was die Untersuchun gen dem Gerichtsherrn oder Gerichtsbesitzer kosteten. Nun, der Abg. Dehmichen hat schon das gesagt, was ich auch an führen wollte, es kommt am Ende nichts darauf an, denn das haben wir nicht zu untersuchen. Es giebt trotzdem Leute, die immer noch einen gewissen Werth darauf legen, die Ge richtsbarkeit zu besitzen, Manche vielleicht blos des historischen und patriarchalischen Ursprungs wegen. Ihnen hat aber auch nichts entgegengestanden, wenn sie ihre Gerichtsbarkeithätten abtreten wollen, die Regierung ist immer bereit dazu gewesen. Wenn von dem Richterstuhle derGerechtigkeit, vor welchem eine solcheMaaßregel nicht zu rechtfertigen sei, gesprochen worden, soglaubeich doch,ichkann meinesAntrags wegen trotz dieserBe- hauptung ruhig hintreten vor denselben. Der vierte Ausschuß hatte am Besten gethan, er hätte einfach gesagt: „Eymann, du hast zwarRecht mit deinem Anträge, es ist eine Unbilligkeit, eine Ungleichheit, daß in einem Lande, wo Gleichheit vor dem Gesetze stattfinden soll, es noch einzelne Orte und Leute giebt, die trotzdem, daß sie ihre Abgaben geben, für Unterhaltung der Gerichtswege noch contribuiren müssen, allein der Aus schuß scheint der Meinung zu sein: sie haben es einmal bis jetzt gegeben, nun mögen sie es auch fort geben, es wird ihnen nichts schaden, der Staat kann mit diesem Geld etwasAnderes machen." Ich kann nicht anders, ich muß zu diesem Schluffe kommen. Denn nachdem der Ausschuß angerathen hat, mei nen Antrag auf sich beruhen zu lassen, fügt er auf Seite 479 noch hinzu: „Hat nun zwar der Ausschuß von Annahme des Eymann'schen Antrages in der Modalität, in welcher er vorgebracht worden ist, entschieden abrathen müssen, so hat er sich doch im Allgemeinen mit dem Zweck desselben und zwar insoweit einzuverstehen gehabt, als auch er den Wunsch hegt, es möge jene Kostenlast den Gemeinden, welchen dafür keine Compensation zu Gute kommt, möglichst bald abgenommen werden." Weiter habe ich Niemanden gemeint, sondern nur diese Gemeinden, nicht Dresden und Leipzig, welche selber Gerichtsbarkeitsbesitzer sind. Es wäre überhaupt wünschens- werth gewesen, wenn es einem der Mitglieder des Ausschusses oder dem Berichterstatter gefallen hätte, mit mir Rücksprache zu nehmen; ich glaube, daß der Ausschuß nicht zu diesem Re sultate gekommen wäre. Ich habe meinen Antrag durchaus nicht soweit ausgedehnt wissen wollen, wie er ausgedehnt worden ist. Beschließen Sie darüber, was Sie wollen; rch versichere nochmals, ich habe die besten Absichten gehabt, And geben Sie meinem Anträge Folge — Sie begehen damit kein Unrecht, sondern Sie sühnen dadurch ein Unrecht. Abg. Wapler: Meine Herren! Die peinlichen Kosten find eine Steuer, welche zuweilen hart drückt, härter als, wie mir deuchten will, der Ausschuß angenommen hat. Ich ge ¬ stehe offen, dessen Bericht gefällt mir, so gründlich er ab gefaßt ist, in der Beziehung nicht, als er auf die Sache selbst nicht eingcht. Ich gehöre einem königlichen Gerichtssprengel an, wo vor einigen Jahren in Folge überhandnehmender Diebstähle — es ereigneten sich derer binnen der vier Sommermonate vom Mai bis August einige zwanzig auf einem kleinen Raume — nach und nach gegen dreißig Diebe eingezogen wurden. Der mit der Untersuchung betraute Beamte hatte sich in den Kopf gesetzt, es müßte eine ge gliederte Diebesbande vorhanden sein, und ergriff derartige Maaßregeln und führte die Untersuchung so weitschichtig, daß schließlich der Gerichtssprengel an peinlichen Kosten, wenn ich nicht ganz irre, die Summe von 40,000 Khalcr zahlen sollte, so daß auf jedes Haus 12 bis-13 Thaler kamen, da diese Steuer nach Häusern umgelegt wird. Nun giebt es aber in meiner Gegend mitunter Gebäude, Pie nur 50, 75 und 100 Thaler wcrth sind und deren Besitzer niemals im Stande sein werden, dem in einer frühern Sitzung geäußerten Wunsche des Abg. Wigand nachzuleben, der da meinte, es müsse dahin kommen, daß jeder seinen Hausarzt halten könne; weder daß dies jemals geschehen wird, noch daß sie im Stande sein werden, gedachte unmäßige Kosten zu bezahlen. Wenn sie gleichwohl vom Fiscus dazu gezwungen würden, so müßten sie entweder Hypotheken auf ihr ohnedies ver schuldetes Eigenthum aufnehmen oder es verkaufen, und dann sind sie ruinirt. Meine Herren, es giebt Gegenden, wo dieOertlichkeiten, der schlechteBroderwerb und die daraus hervorgehende Noth Manchen zum Diebshandwerk verleiten. Wer nun in einer solchen wohnt und nach dem Gesetze ver bunden ist, die peinlichen Kosten mit zu tragen, und sie er reichen eine so enorme Höhe, der thut am Besten, er schließt mit den Diebesgesellen einen Pact, ähnlich wie es vor nicht langer Zeit europäische Staaten mit den Corsaren thaten, er giebt ihnen ein jährliches Absindungsquantum, um sich vor ihrer nähern Berührung zu schützen. Es ist gewiß sehr schlimm, daß die, die Steuern und Abgaben entrichten, auch noch die durch criminelle Untersuchungen entstehenden Kosten zahlen müssen, was meinem Dafürhalten nach in allen Fällen eine Ungerechtigkeit ist, die je eher je lieber beseitigt werden möchte. Es wird dies zwar bei Reorganisirung der Untergerichte in Aussicht gestellt, was allerdings ganz gut ist, wer bürgt aber dafür, daß, ehe dies geschieht, nicht vorher ähnliche umfangreiche Untersuchungen eingeleitet werden, daß die davon betroffenen. Gerichtssprengel nicht eben den selben Calamitaten ausgesetzt werden, wie der vorhin an gezogene? Aus dieser Ursache erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „Die Kammer wolle im Vereine mit der ersten an die Staatsregierung den Antrag stellen, dieselbe wolle, falls bis zum 1. Januar 1851 die beabsichtigte Organisation der Untergerichte noch nicht ins Leben getreten wäre, gleichwohl von da ab die unter königlicher Jurisdiction stehenden Ge richtssprengel von ihrer Verbindlichkeit, peinliche Kosten zu
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