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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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mit der von mir vorgeschlagenen Reihenfolge der Fragen ein verstanden ? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Zunächst stelle ich, Ihrer Zustimmung nunmehr gewiß, zurAbstimmung den Antrag des Abg. v. Dies kau. Er bezweckt, „den Antrag des Abg. Eymann nur auf solche Gemeinden, welche nicht selbst Juris- dictionseigenthümer sind, und über welche der Staat die Gerichtsbarkeit unmittelbar ausübt, zu erstrecken, und in dieser Weise denselben der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Nehmen Sie diesen Antrag an? — Durch 38 Stimmen ab geworfen. Präsident Cuno: Zweiter Antrag, der desAbg. Hähnel: „Die Kammern wollen die Staatsregierung er mächtigen, in geeigneten Fallen die Gebühren in Untersuchungsachen zu Gunsten der zu deren Tragung etwa verpflichteten unmittelbaren Amtsgemeinden niederzuschlagen." Pflichten Sie diesem Anträge bei? — Mit 31 Stimmen Nein. Präsident Cuno: Dritter Antrag, der des Abg. Wapler: „die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten an dieStaa ts r eg ierung den Antrag stellen, dieselbe wolle, falls bis zum 1. Januar 1851die beabsichtigte Organisation der Untergerichtc noch nicht ins Leben getreten wäre, gleichwohl von da ab die unter königlicher Jurisdiction stehenden Gerichtssprengel von ihrer Verbind lichkeit, peinliche Kosten zu zahlen, entheben." Geben Sie diesem Anträge Ihre Zustimmung? — NUt gro ßer Stimmenmehrheit Nein. Präsident Cuno: Es bleibt der Ausschußantrag übrig: „die Kammer wolle den Antrag des Petenten auf sich beruhen lassen." Pflichten Sie diesem Anträge Lei? — Gegen 9 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Weiter der letzte Antrag des Aus schusses: „die zweite Kammer wolle im Verein mit -er ersten Kammer gegen die Staatsregierung die Erwartung aussprechen, daß sie die ihr nach §. 33 des angezogenen Gesetzes vom 23. Novem- ber 1848 anheimfallende Ausführung derneuen Gerichtsorganisation möglichst beschleunigen werde." Wollen Sie der Regierung gegenüber diese Erwar tung aussprechen? — Gegen 3 Stimmen Ja. BerichterstatterAbg. Wieland: Es ist nur noch eine Petition vorzutragen, welche, nachdem derBcricht bereits ge fertigt war, von der Kammer dem vierten Ausschüsse zurBe- gutachtung überwiesen worden ist und auf die gegenwärtige Frage sich bezieht. Es hat eine große Anzahl Einwohner zu Zwenkau und einigen Nachbarortendas Gesuch angebracht,die Kammer wolle in Gemeinschaft mit der ersten Kammer dahin wirken, daß noch vor Eintritt der neuen Gerichtsverfassung die Verbindlichkeit zur Uebertragung der im Amtsbezirke Pegau üblichen peinlichen Kosten unentgeltlich in Wegfall komme. Sie haben dieses Gesuch nicht besonders begründet, nur gesagt, es möchte wohl nur ein altes Herkommen sein, ver möge dessen sie die peinlichen Kosten zu übertragen hätten, dann aber stünde auch in Aussicht, daß in Folge einer wichti gen Untersuchung bei dem Amte Pegau ihnen eine großeLast wieder von Neuem in dieser Beziehung aufgebürdet werden würde, und darum finden sie es wünschenswerth, daß schon gegenwärtig der Staat die Uebertragung der Untersuchungs kosten auf sich nehmen möge. Sie haben ein Gesuch nicht im Allgemeinen ausgesprochen, sondern lediglich kn Bezug auf ihre eigenen Verhältnisse und Beziehungen zu dem Amte Pe gau. Der Ausschuß ist zu demBeschlußgelangt, der geehrten Kammer vorzuschlagen, daß diese Petition durch die heute gefaßten Beschlüsse als erledigt zu betrachten sek. Präsident Cuno: Sie haben, wie Sie sich erinnern, alle Anträge, welche, abweichend von der Ansicht des Aus schusses, dahin gingen, noch vor Eintritt der neuen Gerichts verfassung in der einen oder in der andern Weise eine Erleich terung rücksichtlich der Untersuchungskosten eintreten zu las sen, aLgeworfen. In Folge dieses Beschlusses schlägt Ihnen der Ausschuß vor, auch die zuletzt erwähnte Petition der Gc- richtsbefohlenen zu Zwenkau für erledigt anzusehen. Stimmen Sie diesem Abg. Naumann. Abg. Naumann: Ich muß mir hier in dieser außer ordentlichen Angelegenheit ganz besonders das Wort erbitten und darauf Hinweisen, daß die eben angeregte Sache nicht mit andern zu vermengen sein wird. Es verhält sich mit der Petition, die von Zwenkau aus hieher gelangt ist, folgender- maaßen: Die Stadt Zwenkau hat bereits schon seitvielenJah- ren die Gerichtsbarkeit an den Staat abgetreten, muß aber gleichwohl (welche Ursachen dem zu Grunde liegen, weiß ich nicht) nach Pegau sogenannte peinliche Kosten bezahlen, sie hat sich deshalb an die Kammer mit einer Petition gewendet und mir dieselbe übersendet. Ich hätte freilich nicht geglaubt, daß der Antrag des Abg. Eymann, die peinlichen Kosten be treffend, so wenig Anklang in der Kammer finden würde, und muß daher bekennen, daß wie hier, es auch in Zwenkau wirklich an der Zeit wäre, einem Ungebührnisse abzuhelfen. Berichterstatter Abg. Wi eland: Aus der Petition geht freilich nicht hervor, wie sich die früheren Jurisdictionsver- hältnisse gestaltet gehabt haben, aber so weit ich mich der fak tischen Verhältnisse erinnere, so ist die Sache so. Die Stadt Zwenkau ist wohl immer königl. Jurisdiction gewesen, sie hat wohl immer unter dem Amte Pegau gestanden. Es ist frü her, so weit ich mich der geschichtlichen Verhältnisse erinnere, die Stadt Zwenkau ein Stiftsort gewesen, der zu dem Stifte Naumburg oder Zeitz gehört hat, ist spater an das Amt Pe gau überwiesen worden, und gegenwärtig wird nun die Ju risdiction über Zwenkau nicht mehr von dem Amte Pegau, sondern von einem königl. Gerichte in Zwenkau ausgeübt und verwaltet. Also in Absicht auf die Leistung selbst, welche den Zwenkauern Einwohnern privatrechtlich obliegt, hat sich
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