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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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bei großem Holzschlägen in Lfarrwaldungen und dergleichen theilweise vom Nießbrauchs des Inhabers auszunehmenden und zurückzulegenden Einkünften und Erträgnissen der Pfarr lehne zur Mitübertragung der Unterhaltungskosten mehr als bisher gesorgt werden." Einen Antrag will ich zwar nicht stellen, aber doch den Wunsch wiederholen, daß die Regierung bei solchen Gelegenheiten das Interesse der Gemeinden besser im Auge behalten möge, als dies bisher geschehen ist. Abg. Kalb: Ich wollte nicht über das Detail dieser Petitionen reden. Ich wohne zwar nicht weit von beiden Parochien, da ich aber ein fast einsiedlerisches Leben führe, so kenne ich auch die in Frage stehenden Verhältnisse aus meiner Umgebung nur wenig. Doch ist mir aus den Gemeinden und auch auf der andern Seite von Geistlichen die Klage bekannt geworden, daß namentlich die Art und Weise, wie hie und da bas Pfarrholz auf Stellen königlichen Patronats abgetrieben, verwaltet und verwerthct wird, manche Unzweckmäßigkeit mit sich gebracht habe. Diese Veranlassung genügt, das Augen merk der Verwaltungsbehörden auf jene Einrichtungen und Maaßregeln hinzulenken, und den etwa gerechten Klagen der Petenten durch Abstellung der Uebelstände zu begegnen. Ich bemerke nebenbei, daß ich weder ein Pfarrholz noch ein Pfarr gut habe, also bei diesen Dingen nicht interessirt bin. Ich möchte mir aber einige Bemerkungen erlauben in Bezug auf die allgemeinen Anträge, die wir im Ausschuß gestellt haben. Meine Herren, wir erinnern uns alle der kirchlichen Gesetzvorlagen, die uns seit sechs Monaten in Aussicht gestellt sind, ich würde aber gern auf alle verzichten, wenn uns dafür die Staatsregierung nur ein einziges Gesetz vorlegen wollte, nämlich ein Wahlg esetz für eine Landessynode, damit die evangelische Kirche die Ordnung ihrer Angelegenheiten selbst in die Hände nähme. Dies wäre auch im Jahre 1850 nicht zu viel verlangt. Zum Zeichen, wie die Grundrechte in man chen Bestimmungen einem schon vor ihrer Berathung allge mein und tiefgefühlten Bedürfnissen entsprochen haben, er laube ich mir Ihnen eine Petition ins Gedächtniß zurückzuru- sen oder Sie damit bekannt zu machen, über welche sich eine Anzahl von 130 Geistlichen aus allen Theilen des Landes am 14. Juni 1848 in Leipzig vereinigt hatte und welche von einem Manne mit redigirt worden ist, welcher gegenwärtig an der Spitze unsers Kkrchenwesens in Sachsen steht. Ich weiß nicht, ob der Herr Präsident mir erlaubt, der Kammer ganz kurz die Hauptpunkte ausdemgedrucktenBerichtemitzutheilen. (Wird vom Präsidium gestattet.) Da heißt es in der Eingabe an das Cultusministerium: „die Versammlung einigte sich in der principiellen Bitte um Selbstständigkeit der evangelisch-lutherischen Kirche im Staate und verstand darunter die Befugniß der Kirche, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu ver walten, das M8 in saors. Zu diesem Behufs wünschte sie 1) einen Gesetzentwurf, der nur die formale, nicht auch die materielle Seite der Kirchenverfassungsfrage berühre; 2) Vor lage eines Wahlgesetzes für eine consticuirende Landessynode beim Zusammentritt des nächsten ordentlichen Landtags; 3) Mittheilung dieses Entwurfs eines Wahlgesetzes an die Kirche zur Prüfung und Zustimmung; 4) Zusammensetzung, der Synode aus mindestens U Geistlichen und N Laien; 5) eine Commission der Landessynode lasse den Entwurf der Kirchenverfassung der Geistlichkeit und dem Publicum zur Beleuchtung mittheilen; 6) die Landessynode solle die oberste Kirchenregierung einsetzen." — Alle die Männer, die wir damals beisammen gewesen sind, haben diese Wünsche gewiß nicht ausgesprochen im Rausche einer flüchtigen Begeisterung, auch nicht aus Furcht vor den damaligen Verhältnissen; es sind Forderungen innerer wie äußerer NothWendigkeit und Zweckmäßigkeit, Bedürfnisse, welche nicht erst in den Jahren 1830 und 1846, sondern schon in den Jahren 1817 und 1824 in Preußen und selbst in Sachsen sich geregt haben. Ein unter dem Namen kaoillous Sinoorus bekannter Kirchenschriftsteller (Schleiermacher) macht in seinen „theologischen Bedenken" darauf aufmerksam, daß man es der Consistorialbehörde in Sachsen nicht genug danken könne, daß von ihr die Anre gung gegeben worden, eine Presbyterial- und Synodalver fassung zu erzielen, aber er macht zugleich auch alle diejeni gen der ganzen evangelischen Kirche Deutschlands verantwort lich, welche das Werk damals Hintertrieben hatten. In den Wünschen, wie sie 1848 von uns ausgesprochen worden sind, findet man freilich einen Ausdruck, der etwas anstößig klingen möchte, zumal im Jahre 1850, nämlich „constituirende Landessynode." Ich bin nicht der Ansicht, daß wir rücksicht lich des kirchlichen Lebens tabula rasa hätten oder machen müßten, sondern ich halte es für nützlich und nöthig, daß wir hier anknüpfen an das historisch Gegebene; aber immerhin an dessen Hand der Kirche zu ihrer Selbstconstituirung im Staate verhelfen, die sie nach ihrem Bedürfniß selbst vornehmen möge. Selbst wenn wir eine Gesetzvorlage in die Kammer bekommen über die Bildung von Presbyterien, so können dieses Gesetz und diese Presbyterien doch immer nur provi sorisch sein; die Autonomie muß unstreitig der Kirche selbst aufbehalten bleiben. — Es ist nun in demBerichte Rücksicht genommen worden auf das Verhaltniß der einzelnen Gemeinden zu derGesammtgemeinde derKirche. Wir, die wir eine politische Versammlung und keine Synode sind, nicht nach unserm kirchlichen Interesse und Verständnisse, auch nicht nach Confessionen gewählt, werden eigentlich theolo gische Fragen nicht zur Entscheidung bringen können und dürfen. Um aber doch einem Mißverständnisse zu begegnen, welches sich häufig findet, will ich erwähnen, daß das Ver haltniß der einzelnen Gemeinden zu der Gemeinde der Gemeinden, der Gesammtgemeinde oder Kirche sich nicht nach den politischen Verhältnissen, sondern nach dem Lehr begriffe, dem Charakter und der Natur der Kirche richtet, also von uns nicht beliebig alterirt werden kann. So haben z. B. bei den Independenten in England und Nordamerika die
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