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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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riss gionsgesellschaften aufhebt. Eine solche Vorlage ist ihrer Natur nach der bestehenden Einrichtung gegenüber eine rein negative, sie enthält dieAufhebung dessen,was jetzt positiv kirch lich besteht. Ich bemerke namentlich, daß mir der Standpunkt em beschränkter zu sein scheint, welchen der Ausschuß in den Worten bekundet, es sei indenPetitionennichtdieRededavon, und könne auch nicht die Rede davon sein, daß die einzelnen Gemeinden ganz selbstständig ihre Angelegenheiten verwalten sollten. Diese Ansicht ist Seite 483 von dem Ausschüsse aus gesprochen worden. Allerdings ist wohl das Streben und namentlich der Grundsatz, von welchem man bei Artikel V. der Grundrechte ausgegangen ist, dahin gegangen, daß man den Neligionsgemeinden die ihnen gebührende Selbstständig keit wiedergeben wollte, und diese Selbstständigkeit soll auch der Gesammtkirche gegenüber nicht verkümmert werden. Ebensowenig kann ich der Ansicht des Ausschusses beitreten, wenn er sich überhauptgegen Fixation derGeistlichen und gegen Wegfall der Pfarrlehen ausfpricht. Hierbei muß ich auf Fol gendes aufmerksam machen, von dem Gesichtspunkte nament lich ausgegangen, daß nach ß. 165 der Reichsverfaffung eine Beschränkung der Schenkungen und Vermächtnisse an die todte Hand aus Gründen des öffentlichen Wohls eintreten sollte. Denn man war der Ueberzeugung, daß durch den Besitz von Liegenschaften eine, den Gemeinden gegenüber, nicht wünschenswerthe völlige Unabhängigkeit der Geistlich keit gewahrt werde, und ich glaube, daß, so lange einerseits die Geistlichkeit eine solche von den Gemeinden völlig unab hängige Stellung einnimmt und andererseits es Religions gesellschaften giebt, denen ererbter Besitz möglich macht, die Gemcindeglieder von Beitragen frei zu lassen, die religiöse Ueberzeugung der eigentlichen Mehrheit einer Gemeinde nicht erkannt werden kann. Denn wir mögen es uns nicht ver hehlen, daß eingroßerTheilbeideraltenReligionsgesellschaft — ich sehe hier von jeder bestimmten Confession ab — mit da durch erhalten wird, daß die Fundationen dieser Gemeinschaft von der Akt sind, daß kein Beitrag zu den Lasten zu liefern ist, und der Jndifferentismus thut dann sein Uebriges dabei. Würde hier ein anderesVerhaltniß eingeführt werden können, würde namentlich die Einrichtung getroffen, daß man den Religiorisgemeinden unter wesentlicher Beschränkung oder Aufhebung des Rechts der tobten Hand, Liegenschaften zu er werben, dieBerwaltung und Sorge um dieDeckung der kirch lichen Ausgaben überließe, wodurch diese Gemeinden von selbst aufBeiträge, namentlich auf freiwillige hingewiesen würden, dann würde sich auch Herausstellen, welche religiöse Gemein schaft den meisten Boden im Volke fände. Und in welcher die größere Kraft der Wahrheit ruhte. Dann würde sich das Ver- hättniß muthmaßlich anders gestalten, als jetzt, wo Wiele gewissermaaßen zwangsweise bei dem Alten dadurch erhalten werden, daß man theils, wenn sie sich davon lossagen wollen, alle erdenklichen Schwierigkeiten indenWeglegt, theils ihnen doppelteLasten in Aussicht stellt, während sie, wenn sie bei dem Alten verbleiben, an solchenOrten, wo ausreichendeStiftungen vorhanden sind, nicht einmal einfache Lasten zu tragen haben.' Ich werde ganz so abstimmen, wie derAbg.Zieslerzu stimmen erklärt hat. Abg. Ziesler r Nur auf zwei Aeußerungen, die mein geehrter Nachbar zur Linken that, will ich mir zwei kurze Be merkungen erlauben. Derselbe äußerte, daß ich die Motivi- rung des Ausschusses im Allgemeinen angegriffen habe als eine fehlerhafte, ohne Gründe anzuführen. Es muß dies ent weder auf einer irrigen Auffassung des Abg. Hering oder auf einer unklarenAusdrucksweise von meinerSeite beruhen. Ich habe nicht gesagt, wenigstens nicht sagen wollen, daß ich es als eine Calamität betrachte, daß der Ausschuß mit solchen Gründe eine einfache Wahrheit zu deduciren versucht habe, sondern es überhaupt als ein Unglück bezeichnet, daß es im neunzehnten Jahrhundert noch nöthig sei, eine Wahrheit so einfacher Art vertheidigen zu müssen. Wenn übrigens der Abg. Hering äußerte, daß, wer es gut mit der Religiosität und der Religion meine, für die Anträge des Ausschusses stimmen müsse, so muß ich gegen diese Alternative Protest ein legen. Meine Herren, derAbg. Hering scheint keinen richtigen Unterschied zu machen. Die Religi onist unvernichtbar, das Gefühl der Gottinnigkeit ist aber auch kein Menschenwerk. Sie ruht in unserm Innersten. Diese Religion bedarf keiner Tempel, keiner Priester, keiner Litaneien, keinesStaatsschutzes. Nur die Religionen, die gemachten, künstlichen, die soge nannten geoffenbarten Religionen bedürfen dieser Mittel, und nur in Bezug auf letztere möchte etwa dem Abg. Hering beizustimmen sein. Abg. Hering: Ich glaube doch den geehrten Herrn Vorredner nicht mißverstanden zu haben. Ich habe allerdings das gesagt, was er jetzt wiederholte, er hat aber zugleich auch feine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß der Aus schuß, in welchem „so aufgeklärte Männer" säßen, zu der artigen Anträgen habe kommen können. Das wird er mir wohl zugeben. Daß er gegen die Auffassung protcstirt, welche ich in Bezug auf Kirche und Religiosität ausgesprochen habe, muß ich mir gefallen lassen, allein das kann ich nicht zugeben, daß die Religion, auch die, welche er meint, nicht der Pflege bedürfe. Wenn wir keine Anstalten mehr haben, um dem Volke die Religion zu lehren und ihm Sinn für die Wahrheit beizubringen, dann wird das eintreten, was ich meinte, eine Entsittlichung und vollkommene Irreligiosität. Das wünscht aber der Herr Abg. Ziesler eben so wenig als ich, wir sind daher nur verschiedener Ansicht hinsichtlich der Mittel, durch welche wir das gemeinschaftliche Ziel zu errei chen suchen. Noch hatte ich vergessen, in Bezug auf die an scheinende Abgeneigtheit der Staatsregierung, die sofortige Ausführung einer Neugestaltung der Kirche ins Leben treten zu lassen, zu erinnern, daß ich es für sehr bedenklich halte, wenn die beabsichtigte Reform etwa nur darin bestehen soll, daß Kirchenvorstände eingesetzt und diesen eine größere Selbst ständigkeit beigelegt werde; denn ich sehe voraus, daß dadurch
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