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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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so kann allerdings nicht in Abrede gestellt werden, daß in Sachsen jede, auch die katholische Kirche unter dem Landesge setze steht, ich weiß aber auch zugleich, daß die katholischeKirche nebenbei noch ihr eigenes kanonisches Eherecht hat und daß sie auf dieses Recht allerdings Rücksicht nehmen muß. Ue- brigens brauche ich wohl nicht zu erklären, daß diejenigen, welche, der protestantischen Kirche nicht angehörend, von Protestantischen Wählern in dieses Haus geschickt worden sind, gewiß auch im Sinne und Geiste ihrer Wähler das In teresse der protestantischen Kirche wahren werden, wo es ihnen möglich ist. Abg. v. Polenz: Ich trage auf Schluß der De batte an. Präsident Cuno: Es wird einer Unterstützung dieses Antrags nicht bedürfen, da sich zur Zeit Niemand weiter zum Worte gemeldet hat. Abg. v. Thea le Ich war im Begriff mich zu melden. Präsident Cuno: Da sich allerdings nochIemandzum Worte meldet, so bringe ich den Antrag auf Schluß der De batte zur Unterstützung. — Diese erfolgt sehr zahlreich. Präsident Cuno: Wünscht Jemand für oder wider den Schluß der Debatte zu sprechen? Soll die Debatte jetzt ge schlossen werden? — Gegen 15 Stimmen Ja. Abg. Funkhänelr Meine Herren! Dem Herrn Regie- rungscommissar habe ich einige Worte noch auf das zu ent gegnen, was derselbe meiner formellen Einwendung entge gengesetzt hat. Das Einführungsgesetz zu den Grundrech ten verordnet im Artikel II., daß in den einzelnen Staaten die Gesetze und organischen Einrichtungen, welche zur Ausführung des Grundsatzes der Selbstständigkeit der prote stantischen Kirche erforderlich seien, möglichst bald getroffen und erlassen werden. In wie weit nun dieser Zweck durch Gesetze, und wie weit er durch andere organische Einrichtun gen, die nicht Gesetze sind, zu erreichen sei, das wird zunächst allerdings zu erwägen sein. Ich habe schon vorhin als meine Privatansicht angedeutet, daß es nicht schwer halten werde, daß über diese formelle Frage eine Verständigung eintrete. Als irgendwie erheblich kann ich jedoch die Entgegnung des Herrn Regierungscommissars nicht anerkennen, daß es den Kammern jederzeit freistehen werde, ob sie sich in Beziehung auf die ihnen zu machenden Vorlagen für inkompetent erklä ren wollen. Ich habe nicht gesagt, daß ich oder der Ausschuß die Volksvertretung in Beziehung auf diejenigen Gesetzent würfe für inkompetent halte, die die Regierung vorzulegen beabsichtigt, und wenn die Regierung in dem einen Falle es nur den Kammern anheimzustellen gedenkt, ob sie sich für in kompetent erklären wollen oder nicht, warum dann nicht auch in dem andern Falle, warum nur in Beziehung auf die Vorle gung des Gesetzentwurfes über die Wahl von Kirchenvorstän den, und warum nicht auch in Beziehung auf den Gesetzent wurf wegen der Synodalverfassung? Jedenfalls wird es nützlicher und für die Volksvertretung befriedigender sein, wenn sie eine positive Wirksamkeit der Staatsregierung wahrnimmt, als eine blos negative, eine bloße Unterlassung, bei der es stets ungewiß bleibt, ob und was die Regierung in der Sache thun will oder nicht. — Was den Antrag des Abg. Wizard betrifft, so bin ich durch dessen Erklärung, so wie auch schon durch das, was vorher der Abg. Cramer bemerkt hatte, allerdings zu der Ueberzeugung gebracht worden, daß der An trag umfassender sei, als der des Ausschusses. Ich war aller dings der Meinung und glaube, daß dazu auch einigerGrund vorhanden ist, daß wir uns zunächst an den Gegenstand, wo von die Rede ist, zu halten hätten, und ich hatte deshalb, so wie nach der Motivirung des Antrags, diesen nur aufdie An gelegenheiten der evangelischen Kirche beziehen können. Aber ich habe allerdings nunmehr bei nochmaligem Nachsehen ge funden, daß in dem Wigard'schen Antrag nicht blos die evan gelische Kirche gemeint, überhaupt zwischen den einzelnen Re ligionsgesellschaften nicht unterschieden wird, und insofern ist er weiter gefaßt. Der Abg. Wigard will aber auch die übrigen Grundrechte, die in Artikel V. enthalten sind, zurAus- führung gebracht wissen, auch so weit sie nicht das eigentliche kirchliche Wesen betreffen. An sich, meine Herren, habe ich meinerseits kein Bedenken gegen diesen Antrag in dieser allge meinen Richtung. Es könnte nur die Frage entstehen, ob es angemessen ist, so weitgreifende Anträge gerade bei der gegen wärtigen speciellen Veranlassung zu stellen und anzunehmen; indeß gehe ich in dieser Beziehung lieber einen Schritt weiter, als einen Schritt zu kurz, und ich werde deshalb nunmehr auch für den Wigard'schen Antrag, als einen erweiternden Zusatzantrag zu dem des Ausschusses, stimmen. Präsident Cuno: In Betreff der Fragstellung, meine Herren, haben wir uns zunächst an die Seite 486 nieder gelegten allgemeinen Anträge unseres Ausschusses unter! und 2 zu halten, und bin ich namentlich mit Rücksicht auf die Auseinandersetzung des Berichterstatters, die wir eben gehört haben, meinerseits der Meinung, daß es statthaft, ja wohl zweckmäßig sei, vorerst die Ausschußanträge unter 1 und 2, und nach diesen den Wigard'schen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Ich reihe den letztem an jene, weil er zwar an sich mit den Anträgen des Ausschusses unter 1 und 2 überein stimmt, aber noch ein Mehreres will. Wir würden außerdem in eine schwierige Lage gerathen, wenn wir den allgemeinen Wigard'schen Antrag vorausschickten, und km Falle der An nahme desselben von der Abstimmung über die Anträge unter 1 und 2 absehen müßten. Sodann würden wir über die spe ciellen Vorschläge des Ausschusses Seite 488 abzustimmen haben. Sind Sie mit dem von mir vorgezeichneten Plane der Fragstellung einverstanden? Abg. Hering: Es scheint doch nicht ganz angemessen zu sein, daß wir erst über den engeren Antrag abstimmen und dann den allgemeineren folgen lassen, in welchem dieser en gere wieder enthalten ist. Ich wollte mir den Vor schlag erlauben, daß der Herr Präsident die übrigen Mitglie der des Ausschusses befrage, ob sie vielleicht geneigt sind, wie schon der Herr Berichterstatter ausgesprochen hat, den Antrag
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