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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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dere Gelegenheiten 'sich hierzu genugsam finden werden, nicht auf das allgemeinere Gebiet verlieren; ich werde nicht davon sprechen, wie dieses System gleich einer Windfahne in der deutschen Frage sich wendet und dreht, nicht davon, wie, nachdem der allein rechtsgültigen Reichsverfassung der Natio nalversammlung der Rücken zugekehrt worden war, die Spitze dieser Wetterfahne nach dem Drcikönkgsbündniffe zeigte, und wie sie urplötzlich vom Norden nach Süden wieder umschlug, und wie, noch ehe das eine Bündniß gelöst, schon das andere geschlossen ward, wie aber weder da noch dort dieses wetter wendige Regierungssystem weder für das engere noch weitere Waterland irgend ein Heil zu finden vermocht hat. Meine Herren! das jetzige Regierungssystem, — ich spreche hierbei auch nicht einmal von den Männern, welche dasselbe vertre ten, weil ich es nur mit den Principien, und nicht mit den Männern zu thun habe, welche ihre Träger sind — das jetzige Regierungssystem ist nicht auf die Liebe des Volkes, nicht auf das Vertrauen desselben gebaut und gestützt, son dern, wie die Thatsachen ohnedies Jedem offenkundig zeigen, es fußt allein und ausschließlich auf der Gewalt der Waffen stärke, es herrscht nur kraft der Gewalt. Es giebt sich auch nicht einmal die Mühe — und darin werden auch Sie, meine Herren, von der rechten Seite mir beistimmen müssen, — es giebt sich nicht einmal die wahrlich nicht schwere Mühe, die Liebe und das Vertrauen des Volkes sich zu gewinnen, ver söhnende Maaßregeln anzubahnen oder überhaupt nur einen Wunsch der Volksvertretung, wenn er auch fast einstimmig an die Regierung gebracht worden ist, irgendwie zu berücksichtigen. Einen neuen schlagenden Be weis haben Sie erst heute wieder bei dem Vortrage aus der Registrande entnommen. Unbekümmert um die Zukunft, ge fühllos bei dem Schmerze der noch klaffenden Wunden des Vaterlandes und bei denThränen so vielerLeidenden verfolgt es nach Innen und Außen seine, der Krone wie dem Volke nachtheilige und unheilvolle Politik, und da, meine Herren, ist es die heiligste Pflicht des Vaterlandsfreundes, einem sol chen Systeme feindlich entgegenzutreten. Ueberrascht, meine Herren, so niederdrückend auch die Erklärung sein muß, welche von dem Ministertische ausgegangen ist, überrascht hat sie mich nicht. Eine andere Erklärung, ich gestehe es offen, habe ich von diesem Ministerium gar nicht erwartet; ich glaube aber deshalb auch, daß es wohl an der Zeit gewesen sein würde, meinen Antrag sofort an den Ausschuß zu verweisen und ihn in Berathung ziehen zu lassen. Sie haben ein An deres beschlossen; Sie haben in jener Sitzung beschlossen, daß der stenographische Bericht zur Einsicht vorliegen solle, ehe ein Beschluß über meinen Antrag gefaßt werde. Es liegt Ihnen nun, meine Herren, der stenographische Bericht vor, und wenn ich auch bekenne, daß zwischen jener Erklärung, wie wir wenigstens alle sie aufgefaßt haben, und dieser stenogra phischen Niederschrift eine Verschiedenheit in der Form der Erklärung zu finden ist, und zwar insofern, als die Erklärung nach Maaßgabe des stenographischen Berichtes mehr auf die subjektive Anschauung sich stützt, so glaube ich doch, daß auch aus diesemBerichte so viel sehr klar und deutlich herauszulesen sei, wie das Ministerium nicht die Absicht habe, sämmtliche Grundrechte ins Leben einzuführen. Damit, meine Herren, scheint mir auch noch derselbe Standpunkt vorhanden zu sein, den ich damals bei der Stellung meines Antrages eingenom men habe. Nach Inhalt des Publicationsgesetzes kann dem Ministerium gegenwärtig nicht mehr das Recht eingeräumt werden, sich darüber frei zu entschließen, ob es die Grund rechte in allen ihren Theilen ausführen wolle oder nicht; es kann nicht mehr seinem Ermessen überlassen werden, ob es, weil es nach seinersubjectivenAnschauung diese oder jeneBe- stimmung der Grundrechte für schädlich halte oder nicht, eine solche Bestimmung zur Ausführung bringen wolle oder nicht. Das Ministerium ist durch das Publicationsgesetz meines Er achtens verpflichtet, diejenigen Gesetzentwürfe vorzulegen, welche zur Ausführung sämmtlicher Grundrechte nüthig sind, und in der Erklärung, daß das Ministerium entschlossen sei, nicht alle Bestimmungen der Grundrechte auszuführen, liegt für mich noch heute dieselbe Verletzung dieses Gesetzes. Etwas Anderes, meine Herren, ist es, wenn das Ministerium erklärt, daß es mit seinem Gewissen nicht für vereinbar halte, diese Grundrechte auszuführen, und daß es aus diesem Grunde ab trete. Wohl, dann trete es ab, aber dennoch zu bleiben und zu sagen: wir führen die Grundrechte in den oder jenen Bestim mungen nicht aus, das ist eine Auflehnung gegen das verkün digte Gesetz, durch welches die Grundrechte publicirt worden sind. Mein Antrag enthält deshalb zwei Theile, einmal den, daß der Ausschuß prüfen möge, ob die von mir ange nommene Gesetzesverletzung in der Erklärung der Regierung zu finden sei, und findet der Ausschuß diese, sodann wird sich der zweite Lheil auch von selbst verstehen, daß er auf Erhebung der Anklage sein Gutachten abgibt. Mögen Sie aber auch, meine Herren, bis zu dieser Grenze mit mir nichtgehen, so fassen Sie doch, darum bitte ich Sie, diese ernste und wichtige Frage, welche schon öfter unter Ihnen aufgetaucht und noch nie zur Erledigung gekommen ist, die Frage, ob die Grundrechte in Sachsen fernerhin Geltung haben sollen, diesmal scharf und ernst ins Auge. Endlich einmal, sollte ich denken, muß die Volksvertretung, muß das sächsische Volk darüber im Klaren sein, ob noch Gesetz und Recht in Sachsen gilt, ob die Aus führung eines Gesetzes, von dem Staatsoberhaupte promul- girt, von seinen Ministern verweigert werden darf; das säch sische Volk muß endlich wissen, was es bezüglich der Gültig keit der Grundrechte zu erwarten hat, und dazu reicht eine solche Erklärung, wie sie in einer wenig klaren, in einer diplo matischen Form von dem Ministerium gegeben worden ist, nicht aus, sondern es muß kurz und bündig von dem Mini sterium entweder erklärt werden: ja, wir führen alle Bestim mungen der Grundrechte aus, oder: nein, wir führen die und die Bestimmungen nicht aus, dann wird der entsprechende
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