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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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ten Ausschusses über das provisorische Steuerausschreiben in Berathung und Beschlußfassung zu nehmen. Es würde dem Direktorium erwünscht sein, die Meinung der Kammer darüber zu vernehmen. (Nach einer Pause.) Genehmigen Sie, daß künftigen Donnerstag dieser Bericht auf die Tagesordnung gebracht werde? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wir kommen nun zur Tagesordnung, und zwar zur Berathung des Berichts des ersten Ausschusses über den Antrag des Abg. Cuno, die Ausführung des Ge setzes wegen Umgestaltung der Untergerichte betreffend. Da der Antrag von mir selbst gestellt ist,so muß ich das Präsidium in die Hände des Herrn Vicepräsidenten v. Held niederlegen. (DerVicepräsident V.Held übernimmt das Präsidium.) Wicepräsident V.Held: Ich ersuche den Herrn Bericht erstatter von Dieskau die Rednerbühne zu besteigen. Bevor ich aber demselben das Wort gebe, halte ich für nvthig, im Voraus zu bemerken, wie es wohl zweckmäßig sein dürfte, daß wegen des inner» Zusammenhangs der einzelnen Anträge, die in dem Cuno'schen enthalten sind, der Bericht im Ganzen, ohne Sonderung, vorgetragen, und daß dann auch die Bera thung über den Gegenstand im Ganzen gepflogen wird. Ich frage die Kammer, ob sie hiermit einverstanden ist?— Ein stimmig Ja. Berichterstatter Abg. v. Dieskau: In der Sitzung der zweiten Kammer am 13. Februar 1850 beantragte der Abg. Cuno: die zweite Kammer der Volksvertretung wolle im Vereine mit der ersten Kammer dieStaatsregierung ersuchen, daß dieselbe 1) eine ungefähre, wenigstens annähernde Veran schlagung des Aufwandes für Herstellung und Erhaltung der im Gesetze vom 23. November 1848 angeordneten Collegial- und beziehentlich Einzelgerichte, 2) das verheißene Gesetz über Organisation derVer- waltungsbehörden nebst einem gleichen ungefäh ren Kostenanschläge baldigst vorlege, inzwischen aber und bis nach er langter. Genehmigung der Kammern zu den ge wünschten Anschlägen die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, die Umgestaltung der Un tergerichte betreffend, sistire. Dieser schriftlich überreichte Antrag wurde nach erfolg ter Motivirung und nach Ablehnung der Dringlichkeitsfrage durch Beschluß der Kammer in der Sitzung am 18. Februar 1850 an den ersten Ausschuß zur Begutachtung undBerichts- erstattung überwiesen. Der Ausschuß sucht dem ihm gewordenen Auftrage nach vorheriger Vernehmung mit den Ministern derJustiz und des Jnnery., als Regierungscommissarien, und mil dem Antrag steller in Folgendem nachzukommen: In seiner Gesammthcit betrachtet, ist der Antrag nicht gegen das Bestehen und die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, die Umgestaltung der Untergerichte be treffend, an sich gerichtet; er bezweckt vielmehr, erwägt man, daß die Modalität der Ausführung eines Gesetzes mit dem Kostenpunkte im genauesten Zusammenhänge steht, der Volks vertretung nicht nur Einsicht in die Anschlägeüberden Kosten aufwand, welchen die Ausführung des Gesetzes verursachen wird, sondern auch die Möglichkeit der Ausübung des ihr zu stehenden Rechtes zu gewähren, jene Anschläge zu prüfen, mit den Organisationsplanen zu vergleichen und entweder zu ge nehmigen oder in einzelnen Positionen abzulehnen, inzwischen aber den Gang der Ausführung insoweit zu stetigen, daß dar aus vor der Genehmigung der Anschläge für den Staat keine Verbindlichkeiten entstehen. In seinen einzelnen Abschnitten beleuchtet, stellt der An trag in dem ersten Theile das Verlangen als Gegenstand der Begutachtung hin, daß die Staatsregierung eine ohngefähre, wenig stens annähernde Veranschlagung des Aufwandes für Herstellung und Erhaltung der in dem Gesetze vom 23. November 1848 angeordneten Collegial- und Einzelgerichte den Kammern baldigst vorlege. Enthält nun dieser Theil des Antrags zugleich das Ge such um gleichzeitige Vorlegung des Plans der Organisation sowie des Etats der Erhaltung der künftigen Untergerichte als Bedingung der Möglichkeit, die Prüfung der Anschläge über haupt vornehmen zu können; so findet dagegen die Berechti gung der Kammern, die Vorlegung der Anschläge und daher auch die Einsicht in den Organisationsplan und in den Etat von der Staatsregierung zu fordern, ihre Begründung in 97, 98,99,100 der Verfassungsurkunde; es ist auch diese Befugniß nicht nur von dem früher» Justizminister 0. Braun bei Berathung über jenes Gesetz insofern, als derselbe den Kammern des außerordentlichen Landtags des Jahres 1848 die Vorlegung des Orgamsationsplans zur Kenntnißnahme zugesichert, sondern auch von dem jetzigen Minister der Justiz dadurch, daß derselbe als Regierungscommissar gegen den Ausschuß eine gleiche Zusage ausgesprochen hat, beachtet worden. Die Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, jene Berechtigung auszuüben, bedarf um so weniger einer nähern Begründung, als sich nicht verkennen läßt, daß die Ausführung des Gesetzes ebensowohl eine kostspieligere sein, als sich auf einen mindern Aufwand beschränken und daß auf Vermeidung der Erstem die Volksvertretung durch den Gebrauch ihres Rechtes, die Anschläge zu prüfen und zu genehmigen, einen wesentlichen Einfluß äußern kann. Das Verlangen endlich, die Vorlegung der Anschläge und Unterlagen beschleunigt und gesondert von dem Budget auch unerwartet der Berichtserstattung und Berathung über Letzteres, für sich bestehend, bewirkt zu sehen, wird durch die von der Staatsregierung selbst anerkannte Dringlichkeit der Ausführung des Gesetzes hinreichend gerechtfertigt. Der Ausschuß findet sich daher veranlaßt, der Kammer anzurathen: den ersten Theil des Antrags zu dem ihrigen zu machen, überdies aber die Staatsregierung noch zu ersuchen, daß ihr, um die Prüfung der Anschläge
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