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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Abg. Klinger: Ja. . Präsident Cuno: Unterstützen Sie diesen Antrag? — Sehr zahlreich. Präsident Cuno: Wünscht Jemand noch in Bezug auf den Klinger'schcn Antrag zu sprechen? Staatsminister I). Zschinsky: Meine Herren! Ich werde in die Debatte, welche etwa heute in Folge des Antrags der Abgg. Wigard und Klinger nach Maaßgabe §. 122 der Landtagsordnung entstehen könnte, aus gewichtigen Gründen mich nicht eknmischcn. Für Pflicht aber halte ich es, zu er klären, daß ich dasjenige, was in den Landtagsmittheilungen Seite 1640 — 4641 von den Worten an: „di e Negierung kennt die Seite 407 des Berichts angezogenen Westimmungen rc." bis zu den Worten: „in ganz Deutschland Gültigkeit erlangt, festgesetzt wer den", enthalten ist, wirklich gesprochen habe, daß ich aber auch an den stenographischen Niederschriften nicht das Ge ringste geändert habe, was auf den Sinn und die Form des Gesagten irgend von Einfluß sein könnte. Abg. Evans: Ich begreife dann nach der letzten Aeuße- rung des Herrn Ministers freilich nicht, warum nicht ein Widerspruch erhoben worden ist von ihm gegen meine Auf fassung, nach der durch den Mund des Herrn Staatsministers v. Zschinsky erklärt worden ist, daß die Regierung die Be stimmungen der Grundrechte, welche sie für schädlich halte, nicht ausführen werde, wahrend sie nur diejenigen, wo dies nicht der Fall, ausführen werde. Diese Auffassung habe ich damals, am 30. April, hier vorgetragen, es hat Seiten des Herrn Ministers kein Widerspruch dagegen stattgefunden, es ist auch kein solcher Seiten irgend eines Kammermitgliedes laut geworden, und ich habe nur, damit diese Lhatsache nicht gleichsam verschwimme oder verwischt werde, solche ausdrück lich noch einmal in Erinnerung bringen wollen. Präsident Cuno: Es hat sich Niemand weiter ums Wort gemeldet, ich schließe die Debatte. Staatsminister 0. Zschinsky: In Bezug auf das, was ich vorhin gesagt habe, berufe ich mich auf die noch vorhande nen stenographischen Niederschriften und auf das Zeugniß der Herren Stenographen selbst. Abg. Evans: Und ich, Herr Präsident, berufe mich blos auf das Zeugniß sämmtlicher Anwesenden. Präsident Cuno: Dem Abg. Evans muß ich bemerklich wachen, daß es einer besondern Erlaubniß bedurft hätte, um das Wort jetzt noch zu erhalten, da die Debatte bereits ge schlossen war. Bei der ersten Fragstellung werde ich nur eine Frage auf den zuletzt eingebrachten Klinger'schen Antrag, mit dem sich der Antragsteller Wigard selbst einverstanden erklärt Hat, zu stellen haben. Es geht dieser Antrag, um ihn zu wiederholen, dahin: „die Kammer wolle die in der L7. öffentlichen Sitzung abgegebene Erklärung des Staatsmknisters v. Zschinsky an einen Verfassungsausschuß zur Berichterstattung dar über verweisen, was in Bezug auf diese Er klärung Seiten der Volksvertretung zu gesche hen habe." Bemerken will ich, daß der Reihenfolge nach unser erster Verfassungsausschuß diese Begutachtung zu über nehmen haben würden. Wollen Sie dem Klinger'schen An träge beipflichten? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Nach Erledigung dieses Gegenstandes fahren wir fort in der Berathung des Berichtes unsers außer ordentlichen Ausschusses für Kirchen- und Schulsachen über die Anträge des Abg. Kalb, Abstellung gewisser Uebelstände auf dem äußeren Gebiete der evangelischen Landeskirche, in gleichen über die Petitionen der zu den Parochien Seelitz und Zettlitz gehörigen Gemeinden, größere Selbstständigkeit der Kirchengemeinden, sowie die Veräußerung der Pfarrgüter und Fixation der Geistlichen betreffend. Berichterstatter Abg. Funkhänel: II. „Ohne die Kammer in einen Competenzstreit mit der evangelischen Landeskirche verwickeln, oder gar einen dogma tischen Principienstreit Hervorrufen zu wollen", stellt der Ab geordnete Kalb in einer Eingabe vom 17 Februar d. I. zur Beseitigung einiger fühlbarer, aber leicht zu hebender Uebel stände auf dem äußeren Gebiete der genannten Kirche fünf Anträge auf, welche nach seinem Wunsche die Kammern als die ihrigen „an die Staatsregierung, beziehentlich das Cul- tusministcrium" bringen sollten. Es sei in Hinsicht auf die in diesen letzteren Worten an geregte Formrücksicht sogleich im Voraus bemerkt, daß, wo es sich auch nicht um Handlungen der Staatsgewalt, sondern um solche der Kirchengewalt, welche bisher von dem Landes herrn nur vermöge Übertragung und durch seine dazu beauf tragten evangelischen Rathe, beziehungsweise durch den Cul- tusminister, auszuüben gewesen ist, handelt, doch auf Seiten der Volksvertretung die Anträge immer nur an die oberste Staatsbehörde, nach § 133 derBerfassungsurkunde, zu brin gen sind, weil die Verfassung weder a. a. O., noch da, wo von der Staatsgewalt über die Kirchen und von der Kirchenge walt die Rede ist (M 44,57), noch an andern Stellen, zwi schen dem, was den Staatsministerien vermöge eignen Rech tes des Staates, und dem, was denselben nur vermöge über tragenen Rechtes der evangelischen Kirche zusteht und obliegt, eine in bestimmten Formen hervortretende Unterscheidung feststellt. Wendet man sich nun zu den Kalb'schenAnträgen selbst, so können für die Begutachtung die zwei ersten derselben zu sammengefaßt werden, welche 1) unter Abänderung des Rescripts vom 16. Decem- bet 1825 die Erweiterung des äußersten fakultati ven Termins der Tauffrist auf sechs Wochen und den Wegfall der bisherigen Strafgebühr für solche Fälle, 2) die Freistellung von Kirchen- und Haustaufen ohne Dispensationseinholung und mit Aufhebung des Befehls vom 30. Januar 1722 und des Rescripts vom 2. August 1817, §§ 3. und 4, bezwecken.
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