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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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vornehmen und dieselbe nach Befinden genehmigen zu können, der Organisationsplan und der Etat gleichzeitig vorgelegt werde. Der zweite Theil des Antrags beabsichtigt „die baldigste Vorlegung des verheißenen Gesetzes über Organisation der Verwaltungsbehörden nebst einem gleichen ungefähren Kostenanschläge" und steht zwar insofern, als bei derBestimmung der deutschen Grundrechte (§. 48) und des darauf basirten Z. 2 des Gesetzes vom 23. November 1848, „daß Rechtspflege und Verwaltung getrennt Und von einander unabhängig sein sollen," in einem loseren Zusammenhänge mit der Ausführung jenes Gesetzes. Allein da nach der gegenwärtigen Einrichtung der un tern Gerichte und Verwaltungsbehörden die Ausübung der Verwaltung zugleich den Untergerichtsbehörden mit obliegt, so besteht zwischen der Organisation beider insofern die ge naueste Verbindung, als die eine ohne die andere nicht ins Leben treten kann. Sprechen nun dieselben Gründe der Berechtigung, sowie der Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit und der Beschleunigung des ersten Theils des Antrags auch für Annahme des zweiten Theils desselben, bedarf es aber hierbei der Beschleunigung umso mehr, da der erst vorzulegende Gesetzentwurf vorher von den Kammern zu berathen und zu genehmigen ist, und hat demnächst der Minister des Innern, als Regierungscom- rnissar, dem Ausschüsse die Zusicherung gegeben, daß dem vor zulegenden Gesetzentwürfe eine ohngefähre Veranschlagung der Hcrstellungs- und jährlichen Erhaltungskosten beigefügt werden solle; so glaubt der Ausschuß, der Kammer anrathen zu können, auch den zweiten Theil des Antrags zu dem ihrigen zu machen und denselben noch darauf zu erstrecken, daß gleichzeitig auch, um die Anschläge prüfen und nach Befinden genehmigen zu können, sowohl der Hcrstellungs- als der Erhaltungsplan beigefügt werde. Der dritte ungleich wichtigere und bedeutendere Theil des Antrags verlangt, daß inzwischen und bis die Kammern zu den ge wünschten Anschlägen ihre Genehmigung ertheilt haben werden, die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, die Umgestaltung der Unterge richte betreffend, Wirt werde. Derselbe nimmt sonach nicht blos auf die Anschläge un ter 1, sondern auch auf den Gesetzentwurf und die Anschläge unter 2. Rücksicht und scheint eine Beanstandung der Aus führung des Gesetzes und daher auch des auf die Einführung der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit mit Schwurgerichten beim Strafrechtsverfahren gerichteten Theils zu bezwecken. Allein sowie der Antragsteller bereits bei Motivirung seines Antrags durch Hinweisung auf ein in letzterer Be ziehung inzwischen einzuführendes Interim der Unterstellung jener Absicht zu begegnen bemüht gewesen ist, so hat derselbe auch bei Berathung des Ausschusses über den Antrag noch besonders erklärt, daß er durch selbigen in den Fortgang der Vorbereitung zur Ausführung des Gesetzes nicht hemmend eingegriffen wissen wolle, sondern lediglich den Abschluß bin dender Contracte für den Staat bis zur Genehmigung der Anschläge durch die Kammern verhütet zu sehen wünsche. Die Staatsregierung sprach sich hierbei durch ihre Com- missarien dahin aus, daß sie im Interesse des bestehenden Ge setzes und dessen Ausführung, sowie zu Vermeidung einer Vermehrung des dazu nöthigen Aufwandes einer Sistirung der bereits eingeleiteten Maaßregeln Nicht beipflichten könne, und machte darauf aufmerksam, daß eine Hinderung des Vor schreitens in der Ausführung des Gesetzes die Erwerbung nö- thiger Grundstücke erschweren und vertheuern, und daher ein Unterlassen der Abschließung bindender Verträge dem Staate mehr zum Nachtheile als zum Vortheile gereichen werde. Dabei stellte der Minister der Justiz inAussicht, daß, wie er nicht zweifle, die neue Einrichtung der Untergerichte, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse es verhindern würden, be reits im Frühjahre des Jahres 1851 ins Leben treten werde. Auch theilte derselbe mit, daß zwar die Anschläge der jährlichen Erhaltung der künftigen Untergerichte den Kam mern schon jetzt zur Genehmigung vorgelegt werden könnten, daß sich aber zur Zeit noch nicht bemessen lasse, wie viel der Aufwand der Einrichtung selbst betragen werde, weil darüber erst die Resultate der Reisen und Verhandlungen eines Re gierungsbevollmächtigten und dievon demFinanzministerium zu erwartenden Mittheilungen nähern Aufschluß geben würden. Dahingegen wies der Minister des Innern darauf hin, daß eine Verzögerung der Ausführung leicht dazu Veranlas sung geben würde, daß die Bearbeitung mancher Verwal tungsgesetze sowohl formellen als materiellen Inhalts einst weilen unterbleiben müsse. Noch machten beide Regierungscommissarien bemerklich, daß das Entgegenkommen der Gemeinden an Orten, wo Be zirksgerichte und Verwaltungsämter errichtet werden sollten, die Ausführung der Einrichtung erleichtern werde, beseitigten aber durch die Erklätuüg, daß sich die Regierung von derglei chen Anerbietungen nicht bestimmen lassen werde, Bezirks gerichte und Verwaltungsämter an weniger sich dazu eignen den Orten zu errichten, zugleich ein in dieser Richtung im Ausschüsse laut gewordenes Bedenken, und sicherten endlich bezüglich der Vorlegung der Anschläge Und noch nöthigen Gesetze die möglichste Beschleunigung zu. Der Ausschuß kann sich nun einerseits nicht verhehlen, daß durch Herstellung und Erhaltung der in dem Gesetze vom 23. November 1848 ungeordneten Collegia!- und Einzelge richte, sowie der durch ein noch zu gebendes Gesetz einzufüh renden Verwaltungsamter ein bedeutender, die Staatseasse schwer belastender Aufwand entstehen werde und daß bei der gegenwärtigen Finanzlage Sachsens'Und bei ddü jetzigen, die Steuerpflichtigen ohnehin mehr als Mäßig in Anspruch nehmenden Zeitverhältniffen eine Erhöhung des Staatsauf- wandes bedenklich fallen müsse. Allein andererseits mußte er sich sagen, daß ein seit Jahren von den Staatsangehörigen vielfach verlangtes, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit, die Trennung der Justiz von der Verwaltung, Vie Beseitigung der Administra-
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