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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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meldet sind. WA Jemand für oder wider den Schluß der Debatte sprechen? Abg. Kalb: Ich wollte mir hauptsächlich darum das Wort erbitten, um gegen die Auslegung einiger Paragraphen der Grundrechte zu sprechen, welche mir in derDebatte zu ein seitig gefaßt zu sein scheint, als daß sie in der Kammer unwi- dcrlegr bleiben sollte. Darum wünsche ich noch nicht den Schluß derDebatte. Abg. Leonhardt: Ich wünschte auf Einiges, was gegen meineRede dieAbgg.Wigard undBiedermann gespro chen haben, ganz kurz etwas erwidern zu können. Abg. v. Th eile: Nach dem, was von dem Abg. Bieder mann jetztvorgcbracht worden ist, scheint allerdings der Schluß derDebatte nicht ganz gerechtfertigt zu sein; wir würden da wohl abwarten müssen, ob Jemand auf diesen zuletzt angereg ten Punkt eingehen wollte. Präsident Cuno: Wollen Sie die Debatte für ge schloffen ansehen? —Mit Stimmenmehrheit Nein. Abg. Rosenhauer: Mit warmen Herzen und beredtem Munde hat mein Freund Jacob aus Bautzen seine Abstim mung motivirt, ich habe zur Motivirung der meinigen, nachdem sich bereits so viele Redner über die vorliegende Frage ver breitet haben, nur Weniges zu bemerken. So lange die evangelische Kirche ihre Autonomie und folglich die ihr un streitig zukommendeDisciplinargewaltnoch nicht erlangt hat, muß sie sich nothwendig, wenn sie so zu sagen nicht im Freien schweben soll, auf die setzt noch geltenden gesetzlichen Bestim mungen stützen; wollen wir ihr diese Stütze rauben, so werden wir eine Verwirrung herbeiführen, welche die allerverderb lichsten Folgen für sie haben muß. Sind die Ausführungs verordnungen zu den Grundrechten erschienen, hat die evan gelische Kirche ihre Neugestaltung wirklich gewonnen, dann steht die Sache anders, dann werde ich mich mit Ausschußan trägen, welche die Abstellung der jetzt stattsindenden Zwangs- maaßregeln bezwecken, vollkommen einverstanden erklären können, weil dann die Kirche die Disciplinargewalt haben wird, die sie zur Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung haben muß. Was nun die Kindertaufe betrifft, so habe ich in dieser Beziehung nur Weniges zu bemerken. Sie Alle, meine Herren, sind gewiß mit mir darin einverstanden, daß die Taufe, ganz abgesehen von ihrem Character als Sacra- ment, keine Wehethat, sondern eine Wohlthat für die Kinder ist. Wollen Aeltern ihr neugebornes Kind bei seinem Eintritte in das Leben für seine kürzere oder längere und mitunter sehr be schwerliche irdische Wallfahrt dem göttlichen Schutze empfeh len und dem Herrn weihen, zu dem wir als dem Anfänger und Vollender unseres Glaubens aufblicken, so werden Sie gewiß zugeben, daß dem Kinde dadurch eine Wohlthat zu Lheil wird, gegen die sich vernünftiger Weise nichts sagen läßt. Ob die Kindertaufe bereits in den ersten Jahrhunderten stattgefunden hat oder nicht, dieses laßt sich nicht nachweisen, ich entgegne daher den Rednern, die das Erstere in Abrede u. K. (4. Abonnement.) stellen, daß es in der Schrift heißt: „Lydia und ihr Haus ward getauft, (verglichev mit Apostelgeschichte 16, 33)" aus welchen Stellen ebensogut der Beweis geführt werden kann, daß Kin der schon zu jener Zeit getauft worden sind, als das Gegen- theil von den Vorrednern hat bewiesen werden wollen. Abg. Kalb: Meine Herren, ich werde wo möglich nicht als Prediger zu Ihnen sprechen, obgleich ich von ganzen Herzen der Kindertaufe und zwar aus sehr vernünftigen Gründen zugethan bin, sondern als Abgeordneter. Es sind im Laufe der Debatte einige Auslegungen über Artikel V der Grundrechte lautgeworden, mit denen ich mich nicht einver standen erklären kann. Ich will offen gestehen, daß ich Arti kel V der Grundrechte für die allerschwächste Seite halte, weil hierin mehr als ein Widerspruch vorkommt und weil es einer Regierungsbehörde viel zumuthen heißt, wenn man von ihr verlangt, sie solle darnach allen und jeden Anforderungen ge recht werden. Ich werfe die Schuld von dieserVieldeutigkeit nicht auf die Nationalversammlung, sondern auf die Vergan genheit, die das deutsche Volk durchlebt hat, und in der so manche Religions- und Glaubensverfolgungen direct und in- dircct vorgekommen sind, weil die staatlichen und kirchlichen Behörden von der Voraussetzung ausgingen, die Kirche gehe zu Grunde, wenn man sie nicht durch polizeiliche Zwangs- maaßregeln erhalte. Ich glaube an eine objectiveWahr- heit, welche durch ihre eigene Kraft immermehr zur Anerken nung kommen wird. Die Einheit der religiösen Ueberzeu- gungen aber können wir in der Kirchesogewiß nur in der Frei heit erlangen, wie wir auf der andern Seite zur Freiheit des Staates erst durch die Einheit gelangen. Darum will ich die Freiheit des Glaubens und Cultus im Interesse der Wahr heit. Um Ihnen meine erste Behauptung klar zu machen, mache ich Sie noch auf den § 14 des Artikel V aufmerksam. Da heißt es: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueber- zeugung zu offenbaren". Daraus hat man schließen wollen, es brauche Jemand gar keine religiöse Ueberzeugung zu ha ben. Wer aber keine hätte, könnte ja auch keine offenbaren, wer aber eine wahrhaft religiöse Ueberzeugung hat und keine bloße zweifelhafte Meinung, der fühlt sich gerade gedrungen, sie zu offenbaren. Mir scheint daher der zweite Absatz von § 14 im vollkommensten Widerspruch mit sich selbst zu stehen. Nehmen Sie den ganzen Satz, wie er lautet, so widerspricht er ferner dem § 19, denn wenn da gefordert wirb, die Formel des Eides so lle künftig lauten: „so wahr mir Gott helfe," so ist das ein directer Widerspruch gegen § 14, wonach Nie mand verpflichtet sein soll, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. Mindestens müssen Sie nach § 19 annehmen, daß der Monotheismus als eine Anforderung in jedem deut schen Staate Gesetz wird, in dem die Grundrechte zur Geltung kommen sollen. Die vielfachen Cautelen, die in dem Artikel V genommen sind, werfen ein trübes Schlaglicht auf die vor märzlichen Zustände, deren Reflexste sind. Sie werfenaberauch auf diejenigen, welche für die Freiheit des Glaubens und des Cultus sprechen, immer zugleich den falschen Schein, als ob sie 55
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