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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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livfustizpflege und die Einführung der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit mit Schwurgerichten in Strafrechtssachen be stimmendes, durch einen Blick auf die fortschreitende Gesetz gebung in Oesterreich und Preußen und in den übrigen deut schen Staaten dringend gebotenes und durch die deutschen Grundrechte unausweichbar herbeigeführtes Gesetz nicht an den Kosten der Ausführung scheitern und letztere selbst bei der Ungewißheit der politischen Zustände Deutschlands nicht län ger ausgesetzt werden dürfe. Er mußte sich nicht minder einhalten, daß ein, von dem Antragsteller angedeutetes Interim für Einführung der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit mit Schwurgerichten in Strafrechtssachen möglicherweise neue Verzögerung und neuen Kostenaufwand herbeiführen und immer nur ein Stück werk sein könne, durch welches dem Bedürfnisse nicht durch greifend abzuhelfen sei, und fand sich endlich veranlaßt, zu be klagen, daß die Vorbereitungen zur Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848 und der die Organisation der Ver waltungsbehörden betreffende Gesetzentwurf noch nicht so weit gediehen sind, daß eine Vorlegung desselben und der An schläge nicht wenigstens sofort erfolgen kann. Gelangte nun der Ausschuß durch jene Erwägungen zu der Ansicht, daß eine Sistirung der Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848 bis nach Genehmigung der An schläge durch die Kammern im vollen Umfange und auch in wiefern sie überhaupt vorbereitende Maaßregeln, insbeson dere bereits eingeleitete Verhandlungen zu einem Abschlüsse vortheilhafter Grundstückserwerbungen betreffen könnten, nicht zu befürworten sei, so hat er der Kammer im Einver ständnisse mit dem Antragsteller anzurathen, den dritten Theil des Antrags in folgenderFassung: daß inzwischen und bis nach erlangter Genehmi gung der Kammern zu den gewünschten Anschlä gen die Ausführung des Gesetzes vom 23. No vember 1848, die Umgestaltung der Unter gerichte betreffend, insoweit zu sistiren, als da durch Verbindlichkeiten für den Staat entstehen würden, zu dem ihrigen zu machen. Vicepräsidentv. Held: Die Debatte über den, den Cu- no'schen Antrag betreffenden Ausschußbericht wird nunmehr eröffnet, und ich habe mitzutheilen, daß gegen denselben, na mentlich gegen den letzten Theil desselben sich die Abgg. Re- witzer, v. Schwarze und Vicepräsident Haberkorn als Spre cher gemeldet haben; für den Antrag im Allgemeinen wird der Antragsteller Herr Präsident Cuno selbst sprechen. Ich frage, ob schon jetzt noch Jemand anders als Redner einge schrieben sein will? — (Es meldet sich Niemand.) Staatsminister v. Zschinsky: Der Herr Präsident Cuno hat drei Anträge gestellt, daß nämlich die Staatsregie rung erstens ersucht werde, „eine ungefähre, wenigstens an nähernde Veranschlagung des Aufwandes für Herstellung und Erhaltung der im Gesetze vom 23. Nov. 1848 angeordneten Collegial- und beziehentlich Einzelgerichte baldigst vorzu legen"; zweitens, „daß sie das verheißene Gesetz über Or ganisation der Verwaltungsbehörden nebst einem gleichen ungefähren Kostenanschläge baldigst vorlege", und drittens „inzwischen aber und bis nach erlangter Genehmigung der Kammern zu den gewünschten Anschlägen die Ausführung des Gesetzes vom 23. Nov. 1848, die Umgestaltung der Untergerichte betreffend, sistire". Die Staatsregicrung hat bereits in der Sitzung Ihres Ausschusses erklärt, daß sie den Anträgen un ter 1. und2. entsprechen werde, undJhrAusschuß räch Ihnen daher an, diese Anträge zu den Ihrigen zu machen. Was den dritten Antrag anlangt, so ist im Berichte erwähnt, daß der Antragsteller durch den Antrag in den Fortgang der Vorbe reitung zur Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848 nicht habe hemmend eingreifen, sondern nur den Abschluß von für die Staatsregierung verbindlichen Verträgen bis zur Ge nehmigung der Vorlagen Seiten der Kammern habe verhütet sehen wollen. Der Ausschuß, von der Ansicht ausgehend, „daß eine Sistirung der Ausführung des Gesetzes vom 23. No vember 1848 bis nach Genehmigung der Anschläge durch die Kammern im vollen Umfange und auch inwiefern sie über haupt vorbereitende Maaßregeln, insbesondere bereits einge leitete Verhandlungen zu einem Abschlüsse vortheilhafter Grundstückserwerbungen betreffen könnten, nicht zu befür worten sei", räth Ihnen die Annahme des dritten Antrags in folgender Fassung an: „inzwischen und bis nach erlang ter Genehmigung der Kammern zu den gewünschten Anschlä gen die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, die Umgestaltung der Untergerichte betreffend, insofern zu sistiren, als dadurch Verbindlichkeiten für den Staat entstehen würden". Zuvörderst muß ich auf einen kleinen Widerspruch aufmerksam machen, der mir in der Motivirung des dritten Antrags, wie er vom Ausschüsse vorgeschlagen wird, und in der Fassung dieses Antrags zu liegen scheint. Der Ausschuß ist nämlich zur Ansicht gelangt, „daß eine Sistirung der Aus führung des Gesetzes vom 23. November 1848 bis nach Ge nehmigung durch die Kammern im vollen Umfange und auch inwiefern sie überhaupt vorbereitende Maaßregeln, insbeson dere bereits eingeleitete Verhandlungen zu einem Abschlüsse vortheilhafter Grundstückserwerbungen betreffen könnten, nicht zu befürworten sei;" gleichwohl aber beantragt derselbe, „daß inzwischen und bis nach erlangter Geneh migung der Kammern zu den gewünschten Anschlägen die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, die Umgestaltung der Untergerichte betreffend, insoweit zu sistiren, als dadurch Verbindlichkeiten für den Staat entstehen wür den." Wenn nun aber hiernach eingeleitete Verhandlungen zu einem Abschlüsse von vortheilhaften Grundstückserwerbun gen nicht sistirt, dagegen aber die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, insoweit als dadurch Verbindlich keiten für den Staat entstehen würden, sistirt werden sollen, so weiß ich in der That nicht, wie diese beiden Aussprüche mit einander vereinigt werden sollen, indem es doch wohl kaum einem Zweifel unterliegen kann, daß die Fortsetzung eingeleiteter Verhandlungen behufs des Abschlusses von Grundstückserwerbungen ebenfalls zur Uebernahme von Ver-
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