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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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eo ipso gegen die bestehenden Kirchen oder gegen irgend eine Einrichtung derselben wären. Ich bin z. B.überzeugt, daß die Meisten unter uns gegendieKindertaufe anund fürsich nichts haben, als daß Sie keine christliche Kirche zwingen wollen, Menoniten zu bilden. Die Worte Jesu: „lehret und taufet," widersprechen der Kindertaufe nicht, obgleich sie der Reli gionsstifter natürlich auf Erwachsene bezog, um deren Ein tritt in die Kirche es sich damals handelte, nichtaber auf schon christlich gewordene Eltern. Ihre Wortstellung bedingt noch das Verfahren bei der christlichen Mission, aber nicht das der christlichen Disciplin und kirchlichen Pädagogik. Ich glaube, das auch sonst oft Angeführte: „sie streite gegendie Vernunft," wie der Abgeordnete Ziesler angedeutet hat, „das Kind sei noch ein begriffloses Wesen" und es solle Jeder selbstständig erzogen werden, um später nach seiner Ueberzeu- gung seinen Glauben frei zu wählen, scheint mir unrichtig zu sein. Wir erziehen unsere Kinder nicht isolirt auf einer In sel, sondern unter dem Einfluß unserer Gesinnung und un serer Umgebung, und die Kindertaufe hat namentlich den Zweck, den Kindern christlicher Eltern diesen christlichen Ein fluß zu verbürgen. Ebenso wenig ist es wahr, daß ein jedes intellektuelle Wesen seine religiösen Ideen in sich selbst zu finden wisse. Die religiösen Ideen werden nicht erst entdeckt und erfunden, ich habe wenigstens noch nicht gehört, daß es Wiele auf Erden gegeben hätte, die sich den Ruhm von Reli- gionsstiftcrn zugesprochen hätten, sondern was diese an reli giösem Geist in ihre Worte und Thaten legten, das entzün dete durch ihre Thaten und Worte ihren Geist in den em pfänglichen Seelen ihrer Jünger und Bekenner. —Wenn sich der Abgeordnete Wigard auf diefreien Gemeinden beru fen hat, und aufden Satz: „einer Anerkennung bedürfe es nicht mehr Seiten des Staates," so kann ich unter letzterem nichts weiter verstehen, als daß der Staat nicht mehr berechtigt sein soll, bei religiösen Gesellschaften, die sich bilden, den Werth dieses religiösen Bekenntnisses an sich zu bestimmen, aber wohl muß ich dem Staate das Recht vindiciren, zu bestim men, ob irgend eine Genossenschaft, (und ich spreche ganz im Allgemeinen, ohne Bezug auf die sogenannten freien Gemein den in Sachsen) ob eine angebliche religiöse Gesellschaft wirklich eine religiöse Gesellschaft ist. Dder wollten Sieetwa einen Haufen, französischer Sansculotten, welche unter dem Vorgehen, die Vernunft anzubeten, während der französischen Revolution um eine Schale mit angezündetem Branntwein he,rumgetanzt sind, für eine Rel i g io ns g e se ll sch a ft h a l- ten? Gewiß, nicht. Im Begriff der Religionsgesellschaft liegt mindestens die Verehrung der Gottheit, und darnach hat der Staat zu fragen. § 14 heißt es: „Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gcwissensfreiheftrc." Rach einem fal schen Sprachgebrauch hat man dies bisher häufig so verstan den, als ob Glaubens- und Gewissensfreiheit dem Menschen entzogen werden könne. Aber diese ist etwas rein Inneres, das mW dem, Menschen nicht nehmen k a n n. Es kann daher rrichts Anderes damit gemeint sein, als die Freiheit der Glau- bensaußerung und Gottesverehrung, dieCultusfreihekt. — Im Uebrigen schließe ich mich der Argumentation des Ab geordneten Biedermann an. Das Cultusministerium hat bei der vom Ausschüsse angegriffenen Verordnung Motive gebraucht, die den religiösen Sinn des Volkes noch viel mehr verletzen, wenn es diese Motive in ihrem Wesen erkennt, als selbst die Verzögerung einer Taufe bei solchen Eltern, die da wünschen, daß ihre Kinder erst weiter heranwachsen möchten. Diese Ministerialverordnung hat die Taufe ganz gegen ihre Natur auch mit zu einer politischen Verwaltungsmaoßregel gemacht; und das ist ein Eingriff in die Heiligkeit des Sakra mentes. Wenn derartige Maaßregeln für die Aufrechthal tung der evangelischen Kirche ergriffen undfortgesetzt werden, die ihr mehr schaden als nützen, dann heißt cs am Ende: aut ovvlosia vatbolioa aut null», und von einer evangelischen Kirche und von einem evangelischen Kirchenregiment wird dann bei uns nicht mehr die Rede sein. Bezogen sich da her allerdings meine zwei ersten Anträge nur aufBeseitigung der für die Gesundheit der Kinder und Wöchnerinnen allzu kurzen Tauffrist und auf Beseitigung einer der Sache nach theiligen Ungleichmäßigkeit von Gestattung der Haustaufen in den verschiedenen Ephorien und Städten, worüber schon die Dresdener Geistlichkeit geklagt hat, und nehme ich die versprochene Abstellung dieser Mängel dankbar an, so kann ich doch der Zwangstaufe durch weltliche Mittel und Ge walt um so weniger das Wort reden, als ich der Macht der christlichen Sitte noch volles Vertrauen schenke. Ich stimme darum dem Ausschußberichte bei. Abg. Wagner haus Marienberg): Mein Amtsbruder Hering hat sich gemüßigt gefunden, mir einige Behauptungen unterzulegen, die ich durchaus nicht ausgesprochen habe. Er mißt mir bei, ich habe gesagt, die Taufe sei keine kirchliche Handlung. Das sind aber nicht meine Worte, sondern ich habe nur gesagt, sie sei keine blos kirchliche, sondern auch eine christliche, und es steht mir das Christenthum höher als die Kirche. Ferner behauptet er, ich hatte gegen die Grundrechte gesprochen; das ist auch nicht wahr, ich habe blos darauf hingewiesen, daß, wie auch der Abg. Wigard an gedeutet, dieselben nicht eher Anwendung finden können, als bis die Einführungsgesetze erschienen sein werden oder die kirchlichen Einrichtungen ins Leben getreten sind, die wir eben noch nicht besitzen. Ich habe sodann auch nicht vom Zwange des Christenthum gesprochen, sondern vielmehr gesagt, cs bleibe Jedem die Freiheit ausscheiden zu können, er müsse es aber nur erklären; diejenigen, aber, die dann in der Kirche bleiben, müssen sich auch den Anordnungen fügen, die einmal die Kirchengesellschaft ausgesprochen hat. Ich habe auch weiter nur die Kinder bedauert, ohne mich dabei verpflichtet zu fühlen, meine Glaubensansicht wegen der Erbsünde näher quszusprechen. Der Abg, Wigard führte einen einzelnen Fall an, wonach ein Protestant, der zum Katholicismus über getreten, nochmals getauft worden sei. Ich glaube, dieser
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