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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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zu wählen habe, von denen der eine weiter gehe, als der andere, cs zunächst angemessener sei, den zu wählen, der minder weit gehe, aber zu demselben Ziele führe. Es ist blos der Gesichts punkt der Mäßigung sestgehalten worden. Ich gebe zu, daß neuere Erfahrungen, welche wir, seitdem der Ausschußbcricht ausgearbeitet worden ist, gemacht haben, wohl die Kammer bewegen könnten, die Sache noch ernster zu nehmen und mil dere Formen für weniger angemessen zu finden, als es früher der Fall war. Ich meines Thcils werde aber, um nicht inkon sequent zu sein, bei der Ansicht stehen bleiben, daß man den gemäßigtern Weg einzuschlagen habe. Ich habe darüber keine Sorge, daß etwa der Cramcr'sche Antrag unserm An träge im Wesentlichen schaden werde; denn ich hoffe, daß über den Cramer'schcn Antrag zuerst abgestimmt werden wird und daß diejenigen, die so weit, wie dieser Antrag andeutet, geben wollen, für den Fall, daß er keine Annahme fände, dem An träge des Ausschusses ihre Zustimmung nicht versagen werden. Regicrungscommissar v. Hübel: Nur wenige Worte erlaube ich mir noch zu erwidern. Ich bin heute in dem Falle gewesen, aus mehrere Bestimmungen der GrundrechteBczug zu nehmen. Man hat mich dabei der Inconsequcnz beschul digt. Diese Inconsequenz fällt aber nicht sowohl mir, als den Bestimmungen der Grundrechte zur Last, die ich mit ein ander kn Einklang zu bringen jetzt nicht versuchen will. Der Herr Berichterstatter hat auf meine Bemerkung, daß die Ver ordnung vom Ausschüsse nicht so aufgefaßt worden sei, wie sic aufzufassen wäre, entgegnet und zur Rechtfertigung seiner Auffassungsweise darauf hingcwiesen, daß diese Verordnung nur die bürgerliche Seite der Kaufe hcrvorgehoben habe und auf die kirchliche sehr wenig cingegangcn sei. Es war dies durch die Veranlassung zu dieser Verordnung bedingt; das Recht der Kirche zu rechtfertigen, welche die Kaufe verlangt, war keine Veranlassung. Die kirchliche höchste Behörde hatte sich den Consistorialbehörden gegenüber darüber nicht auszu sprechen, sondern nur nachzuweisen, daß die Obrigkeit der Kirche ihren Schutz dabei nicht zu versagen und das bürger liche Interesse zu berücksichtigen habe, welches der Staat bis zur Einführung der Standcsbüchcr an der Kaufhandlung zu nehmen hat. Daß aber auch die kirchliche Seite der Kaufe dabei nicht aus den Augen gesetzt worden ist, das gehr aus dem Eingänge der Verordnung hervor, wonach der Geistliche die Strafe zu fordern hat, wenn die Kaufe verzögert wird; der Geistliche ist aber ein kirchlicher, kein polizeilicher Beamter, und vertritt vorzugsweise die kirchliche Ordnung. Ich glaube daher, daß ich mich mit Recht gegen den Vorwurf verwahrt habe, daß das Cultusministerium in seiner Verordnung die angezogenen Vorschriften über die Kaufe als rein polizei liche behandelt habe. Berichterstatter Abg. Funkhänel: Es ist dem Aus schüsse nicht beigekommen, darüber mit dem Cultusministerium zu rechten, daß es überhaupt den kirchlichen Standpunkt in der Verordnung unberücksichtigt gelassen habe; aber nur so viel dürste aus der Verordnung hervorgehen, — und da- I. K. (4. Abonnement.) bei muß ich auch noch stehen bleiben — daß der kirchliche Standpunkt nicht der ist, von dem aus man die Verordnung erlassen hat. Der kirchliche Standpunkt ist erst nachher gel tend gemacht worden, aber in der Verordnung selbst ist er nicht zu finden. Ich kann ihn auch nicht darin finden, daß die Geistlichen erwähnt sind als diejenigen, welche Strafanträge an die weltliche Obrigkeit zu stellen haben rc. Denn hier hat die Verordnung das nur als fortbestehend erachtet, was eben die Rescripte von 1817 und 1825 bereits verordnet hatten. Ich glaube aber auch nicht, daß dieser Gebrauch der Geist lichen zu — ich möchte sagen — geistlichen Polizeidiencrn ihrem Berufe und der Sache der Kirche sehr förderlich sein werde. Präsident Cuno: Die Fragstellung ist, wie mir scheint, sehr einfach und so genau vorgczeichnet, daß wir dabei kaum fehlen können. Es wird nach meiner Ansicht zunächst über den Ausschußantrag auf Seite 497 unter 1, dann über den Cramer'schcn Antrag abzustimmen sein. Würde der letztere angenommen, so unterbliebe von selbst die weitere Abstim mung über die verschiedenen Abschnitte unter 2. Sollte die Kammer jedoch den Cramer'schcn Antrag ablehnen, so würden auf 2 ». und k. drei besondere Fragen zu stellen sein, nämlich zwei auf», in getrennten Sätzen, nach dem kundgegebcnen Wunsche des Abg. Wkgard, dem zu entsprechen ich zugesagt habe, und eine auf b. Berichterstatter Abg. Funkhänel: Ich wollte nur kn Bezug auf 2 d. bemerken, daß nicht auch hierüber, sondern blos über 2 -a. die Abstimmung durch die Annahme des Cra- mer'schen Antrags sich erledigen würde. Soviel ich weiß, be zieht sich dieser nur auf eine Beschwerde über die Cultusmini- ° sterialverordnung. Präsident Cuno: Der Berichterstatter befindet sich im Irrthumc, es ist in dem Cramer'schen Anträge ausdrücklich gesagt: „es möge die Abstimmung über den Antrag s»b 2 ausgesetzt werden", also im ganzen Umfange. Ich bin nicht in der Lage, etwas an den Anträgen ändern zu können. Sind Sie mit der vorbezeichneten Fragstellung einverstanden? Abg. Cramer: Meine Absicht ging allerdings nur da hin und konnte nach dem Gang der ganzen Verhandlung nur dahin gehen, daß die Abstimmung über den Ausschußantrag unter 2a. ausgesetzt werde. Jndeß, wenn ich das nicht be stimmt genug ausgedrückt und „Ausschußantrag unter 2" geschrieben habe, so kann es nichts helfen. Präsident Cuno: Meine Herren! Das geht über die bloße Fragstcllung hinaus, eine Aenderung im jetzigen Sta dium kann ich nicht mehr zugestehen. Sind Sie mit der von mir vorbezeichneten Fragstcllung einverstanden? — Einstim mig Ja. Präsident Cuno: Der Ausschuß beantragt: „Die Kammer wolle in de,r Erwartung, daß die von der Regierung inAussicht gestelltenVcrordnun- gen wegen Erweiterung derKauffrist und wegen 56
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