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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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(Nr. 703.) Schriftlicher Bericht desselben Ausschusses über die Petition Carl Gotthelf Jünger's zu Falkenberg um Entschädigung für den Verlust eines vom Staate erkauften Jagdrechtes. Präsident Cuno: Dieser Bericht wird zu Ihrer Einsicht in der Canzlei ausgelegt und dann bald auf eine Tages ordnung gelangen. — Mitzutheilen habe ich Ihnen, daß für die heutige Sitzung theils wegen Unpäßlichkeit, theils wegen Abhaltung entschuldigt sind: Viceprasident Haberkorn und die Abgg. Oehmichen, Hohlfeld, Naumann, Dammann, Sommer aus Oschatz, Bretschneider und Schwarze. Um Urlaub hat wegen dringender Berufsgeschäfte gebeten der Abg. Ziesler, und zwar von dem 13. bis mit 17. Mai. Wollen Sie diesen nachgesuchten Urlaub ertheilen? — Ein stimmig Ja. Präsident Cuno: Ehe wir zur Tagesordnung über gehen, ertheile ich dem Abg. v. Friesen das Wort; er be absichtigt, der Kammer im Namen des ersten Ausschusses eine Mittheilung zu machen. Abg. v. Friesen: Meine Herren! Es hat die geehrte Kammer dem ersten Ausschüsse mehrere Petitionen übergeben, welche den Zweck haben, die Militairleistungscataster einer Revision zu unterwerfen. Petitionen ganz gleichen Inhalts sind aber auch an die erste Kammer abgegeben worden, und es beruht wahrscheinlich nur auf einem Versehen, daß die sammtlichen denselben Inhalt betreffenden Petitionen nicht zusammengelegt und nur an eine Kammer abgegeben worden sind. Die an die erste Kammer abgegebenen Petitionen sind nun mittlerweile von dem betreffenden Ausschüsse berathen, und es ist von demselben ein ausführlicher Bericht darüber erstattet worden. Nach längerer Berathung darüber in der ersten Kammer selbst hat aber eine Bemerkung des Herrn Regierungscommissars dazu Veranlassung gegeben, daß der Bericht an den Ausschuß zurückgegeben worden ist, damit letzterer nach Vernehmung mit dem Regierungscommissar einen erneuten Bericht über dieseAngelegenheit erstatte. Unter diesen Umstanden wird es als das Zweckmäßigste erscheinen, wenn die Kammer gestatten wollte, daß diese drei Petitionen, welche aus drei Bezirken des Landes herrühren, nämlich die eine aus der Wurzener Gegend, die zweite aus der hiesigen Md die dritte aus Pöhsig, an die erste Kammer abgegeben würden, damit dort bei dem zu erstattenden Berichte auch auf Liese Rücksicht genommen und dadurch ein Resultat erlangt werde, welches, wenn es hier herüber gebrachtwird, die Sache mehr abkürzen würde, als wenn auch in unserer Kammer ein besonderer Bericht darüber erstattet werden sollte. Aus diesen Gründen habe ich im Namen des Ausschusses den Antrag zu stellen, daß die Kammer gestatten möge, diese Petitionen an die erste Kammer abzugeben. Präsident Cuno: Die Kammer hat den Vortrag des srsten Ausschusses vernommen. Will sie gestatten, daß die von dem Abg. v. Friesen näher bezeichneten drei Petitionen der Kürze halber ohne Weiteres an die erste Kammer ab gegeben und zu diesem Zwecke unserm ersten Ausschüsse zur Zeit entnommen werden? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung, und zwar zum ersten Gegenstand derselben über, zur fort gesetzten Berathung des Berichts des für Kirchen- und Schul sachen niedergesetzten außerordentlichen Ausschusses der zwei ten Kammer über die Anträge des Abg. Kalb, Abstellung gewisserUebelstände auf dem äußern Gebiete der evangelischen Landeskirche, ingleichen über die Petitionen der zu den Parochieen Seelitz und Zettlitz gehörigen Gemeinden, größere Selbstständigkeit der Kirchgemeinden, sowie die Veräußerung der Pfarrgüter und die Fixation der Geistlichen betreffend. (Regierungscommissar v. Hübel tritt ein.) BerichterstatterAbg. Funkhänel: Die beiden nächsten Anträge des Abg. Kalb sind fol gende : 3) Wegfall von §.2 des Rescriptes vom 16. Juli 1813 und der Cultusministerialverordnung vom 17. De- cember 1835, 4) Revision des ganzen Kirchencollectenwesens. Durch das zu 3. erwähnte Rescript, die Anlegung einer Schulcaffe betreffend, vom 16. Juli 1813, ist zur Bildung einer allgemeinen, beim damaligen Oberconsistorium zu verwalten den Schulcaffe 1) eine allgemeine, jährlich am Michaelistage (nach späterer Anordnung am Reformationsfeste) zu veran staltende Kirchencollecte und 2) eine (von den Ständen für jenen Zweck in Antrag gebrachte) Abgabe von jeder Trauung, im Betrage von 2 Groschen bei Personen aus dem Bür ger- und Bauernstände, 16 Groschen von sogenannten Hono ratioren und Graduirten, 1 Thaler 8 Groschen bei den in der Hofordnung characterisirten Personen eingeführt, durch Ver ordnung des Cultusministeriums vom 17. December 1835 aber diese Trauungsabgabe unter 2., in der Hoffnung auf desto willigere und reichlichere Entrichtung derselben, den Lo- calschulcaffen überwiesen worden, wie dies in Ansehung der Schulcollccte unter 1. bereits durch Z. 33 des Schulgesetzes vom 6. Juni 1835 geschehen war. Der Antragsteller will nun die eingeführte Trauungs abgabe für Schulzwecke in Wegfall gebracht sehen, theils weil deren Abstufung nach Standesunterschicden dem Art. H. (H. 7) der Grundrechte (deren hierher gehörige Satze vorhin, zu 2., angegeben worden sind) schnurstracks cntgegenlaufe, theils weil es kaum dem öffentlichen Wohle förderlich, die Begründung eines neuen Hausstandes überflüssig zu ver- theuern, endlich der Ausfall, der vom Ministerium gehegten Erwartung entgegen, noch gegenwärtig nur ein geringer sei. Der königliche Commissar hat gegen den Antrag an sich ein Bedenken nicht geäußert, wiewohl er die Abstufung der fraglichen Abgabe als eine nach den Vermögensverhältnissen bemessene und daher mit den Grundrechten vereinbare be trachtet. Im letzteren Punkte ist nun zwar der Ausschuß der ent-
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