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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Verhältnisse steht. Wenn der Staat genöthigt ist, eine Stein- kohlenlieferung auszuschreiben, und dafür eine Entschädigung nach dem Preise der Steinkohlen in Zwickau gewährt, so würde es eine unerhörte Unbilligkeit sein, von Leipzig diese Lieferung zu verlangen und Zwickau freizulassen. Ebenso verhält es sich aber mit der Auflegung von Einquartierung. In allen Städten Sachsens, namentlich in den kleinern, ist der Miethwerth um ja um Z niedriger, als in Leipzig. Hier ist jede Dachkammer eine Wohnung, die meisten Familien sind auf den möglichst kleinen Raum beschränkt, und in den Messen befinden sich oft sehr wohlhabende Familien in einer Lage, welche länger als vierzehn Lage hinter einander kaum zu er tragen ist. Dem Hausbesitzer selbst steht in der Regel der kleinste Raum zur Verfügung, denn nur wenn Alles v ermiethet ist, können die Zinsen und die nach dem hohen Miethwerthe berechneten Steuern bezahlt werden. In Folge dieser Ver hältnisse hat der Hauseigenthümer keinen einzigen Raum übrig, umEinquartlerung unterzubringen. Die Einrichtungen dazu sind einmal nicht vorhanden, können auch in kurzer Zeit nicht geschafft werden, und wenn das möglich wäre, so würde doch immer jeder Raum zwei oder dreimal theurer sein, als an andern Orten. Uebrigens ist es auch ganz unmöglich, in kurzer Zeit Contracte zu lösen, ja es würde sogar thöricht sein, eine Stube zu dem Werthe von 30, in der Meßlage wohl von 50 und 60 Lhalern stehen zu lassen für die 2 oder 3 Mann Einquartierung, welche möglicherweise auf vier Wochen ein mal des Jahres, in ungünstiger Zeit, aufzunehmen sind. Dazu müßten noch etwa für 30 Lhaler Betten und andere in der Zeit der Einquartierung theuere, nachher aber ganz werth lose Gegenstände, ein Kochofen und sonstige Einrichtungen hergestellt werden, welche das Gesetz verlangt, weil die darin gestellten Anforderungen in Leipzig nicht so leicht zu befrie digen sind, wie dies dem Gesetzgeber bei der Festsetzung der Quartierentschädigung nach dem Maaßstabe anderer Städte offenbar vorgeschwebt hat. Auf solche Weise würde die Rech nung sich meist so gestalten, daß der Hauseigenthümer für jeden Mann Einquartierung 1 Lhaler per Lag selbst berech nen müßte. Alle diese Verhältnisse sind nun die Ursache dazu, daß fast alle Hauseigenthümer die bei denselben eingelegten Lruppen ausquartieren müssen. Diejenigen aber, welche die Einquartierung für Geld übernehmen, berechnen natürlich den Preis nach dem von ihnen selbst zu zahlenden Miethzinse und nach den persönlichen Opfern, ebenso müssen sie darauf denken, daß bei der ungewissen Dauer dieses improvisirten Erwerbszweiges die nöthigen Einrichtungen sich bald bezahlt machen und daß noch ein Gewinn übrig bleibe. Daher kostet denn nun dem Hauseigenthümer Leipzigs der Regel nach jeder Mann Einquartierung pro Lag ohneVerpflegung 8 bis lONeugroschen,in derMesse auch 15Neugroschen,mit Verpflegung 10 bis 16Neugroschen. Aus solche Weise haben die Hauseigenthümer Leipzigs in dem vergangenen Jahre über 40,000 Lhaler bezahlt, welche Summe einer Er höhung der Grundsteuer um 4 Pfennige per Einheit ungefähr gleichkommt. Wenn aber, wie das Gerücht geht, für das gegenwärtige Jahr 2000 Mann Lruppen in den Häusern Leipzigs einquartiert werden sollten, so betrüge diese Last in einem Jahre ungefähr 200,000 Lhaler, was einer Erhöhung der Grundsteuer um 18 Pfennige per Steuereinheit gleich kommen würde.*) Nach dem Gesetze vom 11. September *) Leipzigs Grundwerth ist zu 3,333,000 Steuereinheiten ab geschätzt. 1843 vergütet der Staat für diese 200,000 Lhaler etwa 24,000LhalerQuartiergeld, und es verbliebe sonach ungefähr ein reiner Verlust von 176,000 Lhalern, wodurch man also Leipzig ungefähr eine um 17 Pfennige por Steuereinheit höhere Grundsteuer auflegen würde, als den übrigen Grund besitzern des Landes, und zwar im Friedenszustandc, wo also nicht, wie in Dresden, die Miethbewohner zum Beitrage mit angehalten werden können. Ganz anders dagegen gestaltet sich die Last der Einquar tierung für andere und namentlich für kleinere Städte Sach sens. In ganz Sachsen sind die Baukosten eines Hauses und der Miethwcrth, wie oben gezeigt, weit geringer, und die Häuser werden fast ausschließlich Behufs der Benutznng durch den Eigenthümer gebaut. Jeder Hausbesitzer hat da einen werthlosen Raum zur Verfügung, und es bedarf fast gar keiner Einrichtung, um einige Soldaten unterzubringen. Die nach gesetzlichen Verhältnissen gemessene gesetzliche Ent schädigung ist eine ungerechnete Einnahme ohne Verlust, der Verkehr einer kleinen Stadt wird sogar durch den Umsatz der Soldatenlöhnung wirksam gehoben, ein besserer Absatz der Erzeugnisse hervorgerufen, und auf solche Weise dieEinquar- tierungslaft in einen wichtigen Vortheil umgewandelt. Die Wahrheit dieser Behauptungen geht auch unzweideutig dar aus hervor, daß fast alle kleinern Städte um Besatzungen bitten. Wenn nun aber Leipzig bereits eine vcrhaltnißmäßig starke Besatzung hat; wenn Recht undBilligkcit so klar dafür sprechen, daß Leipzig, noch dazu zum Nachthelle des ganzen Landes, vorzugsweise belastet wird, indem man seinen Grund stücksbesitzern gewissermaaßen 17 Pfennige per Steuereinheit mehr auferlegt, als dem ganzen übrigen Lande; wenn endlich der sinkende Wohlstand der Leipziger Hausbesitzer durch das bisherige Verfahren vollständig vernichtet werden muß, so kann es nur der klaren Darlegung solcher Verhältnisse bedür fen, um der kräftigsten und entschiedensten Befürwortung Seiten der hohen Ständevcrsammlung gewiß zu sein. Die Bevölkerung Leipzigs hat gezeigt, daß sie jeder Zeit den Fortschritt durch die Kraft des Geistes und der Wahrheit zu erstreben sucht, daß sie in der rohen Gewalt der Waffen nicht das Mittel zur Erreichung wahren Bürgerglücks er blickt, und daß sie deshalb unter allen Umstanden die Auf- rechthaltung der Ordnung zu erkämpfen weiß, ja sogar zu je ner Zeit, wo die Begriffe über Recht und Pflicht in Bezug auf politische Fragen vielfach in Verwirrung gerathcn waren. Leipzig selbst kann sonach nicht den Grund für Aufhäufung von Lruppenmafsen in seinen Mauern darbieten. Wenn, aber höhere militärische Rücksichten eine solche Concentrirung der Lruppen wünschenswerth machen, wenn sonach diese mi litärischen Operationen im Interesse des ganzen Landes lie gen, und wenn ein Grund für eine unaufschiebbare Ausfüh rung derselben nicht wohl denkbar ist, so kann die königliche hohe Staatöregierung eine, von den Vertretern des Landes befürwortete Bitte um gerechte und billige Berücksichtigung der Verhältnisse unmöglich unerfüllt lassen. Wenn endlich die Nothwendigkeit wirklich so außeror dentlich drängen sollte, daß die Lruppen in Leipzig bleiben und respective dahin verlegt werden müssen, dann ist es auch Pflicht des Staates, die dadurch vermehrten Kosten zu über nehmen und in Rücksicht auf die ganz besonderen Verhältnisse Leipzigs durch Einrichtung oder schnelle Herstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen oder Privathäusern eine billi gere Unterbringung der Truppen möglich zu machen. Jnr
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