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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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äußersten Falle wird es für das königliche hoheKriegsministe-1 rium unter Berathung mit dem Stadtrathe nicht unmöglich sein, die Unterbringung der Truppen auf obengedachte Weise um zwei Drittel billiger zu bewirken, als dies den einzelnen Hausbesitzern möglich ist." Der Bericht fährt nun also fort: Faßt man den Inhalt kurz zusammen, so ergiebt sich, I. daß die Ein^uartierungslast für Leipzig als eine un- verhältnißmaßige erachtet wird, 1) weil dort die Hauseigenthümer darauf angewiesen sind, alle bewohnbare Räume höher zu vcrwerthen, als dies sonst irgendwo im Lande der Fall, 2) weil dieselben deshalb schon eine besonders hohe Grundsteuer zu tragen haben, 3) weil doch zugleich in Folge der Zeitverhältnisse der wirkliche Ertrag der vermietheten Räume und da mit der Werth der Häuser tief herabgesunken, dar aus aber große Bedrängniß für die Mehrzahl der Hauseigenthümer entstanden ist, und endlich 4) weil bei alledem keine höhere Entschädigung für die Einquartierungslast von Seiten des Staates ge wahrt wird, als in allen übrigen Orten des Landes. H. Daß eine Vermehrung der Militairbesatzung den Pe tenten nicht durch ein locales Bedürfniß gerechtfertigt erscheint, indem die Bürgerschaft in der bedenklichsten Zeit mit Muth und entschlossenem Sinne jedem Ver suche, dieOrdnung zu stören,entgegengetreten sei, und man ihr auch ferner trauen dürfe. Der Ausschuß kann nicht umhin, die Richtigkeit und das Gewicht dieser Gründe anzuerkennen, ohne daß er nöthig hätte, die Ausführung, wie sie in der Begründungsschrift vor- Kelegt worden ist, in allen ihren Theilen sorgfältig zu prüfen. Auch darf er voraussetzen, daß die besonder» Verhältnisse Leipzigs den meisten Kammermilgliedern hinlänglich bekannt sind, daß namentlich, wie im Ausschußberichte der erstenKam- mer hervorgehoben worden ist, Niemandem entgehen wird, wie die doppelte Eigenschaft Leipzigs als Universitäts- und als Meßstadt besondere Rücksichtnahme verdiene. Wenn dagegen erwogen wird, daß viele Orte des Landes es als eine Vergünstigung ansehen, mit Garnisonen belegt zu werden, daß namentlich z. B. das Leipzig benachbarte Wurzen sich darüber beklagt, der frühem Garnison beraubt worden zu sein, so liegt es nahe, an die Möglichkeit einer Ab hülfe zu denken. Es schlägt daher der Ausschuß vor: 1) bei der Staatsregierung sich dafür zu verwenden, daß bei der Vertheilung der Militaireinquartie- rung aufdie eigenthümlichen Verhältnisse berStadt Leipzig die möglichste Rücksicht genommen und ins besondere, wenn irgend thunlich, während derMeß- zeit wenigstens derjenige Theil der präsenten Mann schaften, welcher in den Garnisonslocalitaten nicht untergebracht werden kann und um deswillen in Privathäusern Leipzigs einquartirt ist, aus der Stadt und den Vorstädten in andere Orte verlegt werde, womit der Beschluß der ersten Kammer wesentlich überein stimmt, außerdem aber in Rücksicht darauf, daß ein, die Er ¬ weiterung der Casetnen in Leipzig und Dresden betreffendes Decret an die zweite Kammer gelangt ist, 2) die Petition, insofern sie auf Unterbringung aller Mannschaften in Casernen gerichtet ist, an den drit ten Ausschuß abzugeben. Berichterstatter Abg. V. Wagner (aus Dresden): Ich werde mir erlauben, einige Bemerkungen anzureihen. Präsident Cuno: Vorerst habe ich die Kammer zu fra gen, ob sie sofort auf die Berathung des jetzt verlesenen schriftlichen Berichts eingehen will? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Ich gebe nun zunächst dem Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abg. 0. Wagner (aus Dresden): Ich habe zunächst mitzutheilen, daß ich von dem Wunsche ausge gangen war, blos mündlichen Bericht zu erstatten; es wurde aber schriftliche Berichterstattung gewünscht; sie ist in aller Kürze erfolgt unter Vorbehalt, mündlich noch das Noth- wendige hinzuzufügen. In dem Berichte ist bereits hervor gehoben, daß man sich auf die Untersuchung, ob die einzelnen Anführungen der Petenten sich ganz so verhielten, wie darge stellt worden ist, weiter einzulassen nicht für nöthig erachtet hat, da dasjenige, worauf es hier allein ankommt, die Haupt punkte, welche auch in dem Berichte hervorgehoben worden sind, in Wahrheit beruhen. Wenn trotzdem ein Punkt noch von mir berührt wird, welcher unter den zur Begründung der Petition angeführten Punkten mit enthalten ist, so geschieht es, weil er, wie mir scheint, von besonderer Wichtigkeit ist. Es ist nämlich kn dem Begründungsschreiben gesagt, daß eine Vermehrung der Garnison in Leipzig insoweit in Aussicht stehe, daß sie 2000 Mann betragen solle. In dieser Bezie hung habe ich zu erwähnen, was bereits von Seiten des Herrn Negierungscommiffar in der ersten Kammer gesagt worden ist, daß eine Vermehrung der Garnison nur in soweit einge treten ist, als die Bataillone überhaupt stärker geworden sind und in stärkerer Zahl präsent gehalten werden, auch nachdem bereits umfaffendeBeurlaubungen vorgenommen worden find. Ich glaube wenigstens so die damalige AeUßerung des Herrn Regierungscommissar richtig aufgefaßt zu haben. Ich habe nun noch darüber ein Wort zu sagen, aus welchem Grunde der Ausschuß einen von dem Beschlüsse der ersten Kammer etwas abweichenden Antrag an die Kammer bringt. Es ist nämlich in der ersten Kammer beschlossen worden, der Staats regierung zur Erwägung anheim zu geben, ob es nicht thunlich sei, die Mannschasteü aus der Stadt und Vorstädten auf die nahe gelegenen Ortschaften z« verlegen. Unser Vor schlag bleibt nicht dabei stehen, der Regierung blos zur Er wägung anheim zu geben, er geht einen Schritt weiter und verwendet sich bei der Regierung für die Berücksichtigung der besondern Verhältnisse von Leipzig. Dieser Antrag ist jedenfalls gerechtfertigt. Wenn wir von der Ueberzeugung ausgehen, daß die Petenten besondere Rücksicht verdienen.
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