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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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fünften Ausschusses über, die Beschwerde des Elementarleh rers Schantze in Groitzsch betreffend. Berichterstatter Abg. Weltz: Dieser Bericht Ihres fünften Ausschusses lautet: Die von dem frühern ElementarlehrerSchantze zuGroitzsch erhobene Beschwerde ist an die Volksvertretung im Allgemei nen gerichtet und daher zunächst an die erste Kammer abge geben, auch in solcher ihrem fünften Ausschüsse zur Bericht erstattung zugewiesen worden. Der diesfallsige Bericht liegt gedruckt (6g. S. 26S—276) vor. Es erfolgte die Berathung in der 33. und die Beschlußfassung in nurgedachter und in der 34. Sitzung, worauf die Beschwerde mit dem Beschlüsse der ersten Kammer an die diesseitige Kammer gelangte und von letzterer ihrem fünften Ausschüsse überwiesen wurde, welcher in Folge seines Auftrages hierüber gegenwärtigen Be richt erstattet. Der Lehrer Schantze, 33 Jahre alt, hat als Schullehrer- vicar vom Jahre 1835—1838 im Dorfe Sörnzig, dann je sechs Monate in zwei andern Dörfern, nachher zwei Jahre in Pfaffroda und als dritter Elementarschullehrer seit dem Herbste 1841 bis zu seiner am 30. Mai 1846 erfolgten Sus pension in Groitzsch gewirkt. Inhalts einer an die Schulinfpection zu Groitzsch von der königlichen Kreisdirection zu Leipzig unterm 9. November 1843 aufden Grund eines von dem bei ihr angestellten Kirchen- und Schulrathe über das Ergebniß der am 2.desselben Monats abgehaltenen Revision der Schule zuGroitzsch erstatteten Vor trags war beschlossen worden, gegen Schantze'n, wegen der an ihm wahrgenommenen Nachlässigkeit in Ertheilung des Unter richtes und andererdemselbenzurLast fallenden Pflichtwidrig- keiten, das in §.55 des Gesetzes, das Elementarvolksschulwesen betreffend, vom 6. Juni 1835 vorgeschriebene Bcsserungsver- fahren einzuleiten und demselben den in dem angezogenen Paragraphen gedachten ersten Vorhalt ertheilen zu lassen, wobei Bezugnahme auf eine an Schantze'n bereits ergangene, jedoch fruchtlos gebliebene Privatermahnung des geistlichen Schulinspectors genommen wurde (Bl. 1 ^owr. des königl. Justizamts Pegau, den Schullehrer Schantzein Groitzsch betr., kep. VIII. Loe. 12, Nr. 119). Dieser Vorhalt ist nun auch nach Bl.7fl. Schantze'n wegen des oben speciellgerügten Feh lers und insbesondere wegen der wahrend der ganzen Zeit seiner Amtsführung unterlassenen Lheilnahme an der Feier des Abendmahls am 27. November 1843 ertheilt worden, wobei er zu seiner Rechtfertigung bemerkte, daß er die Elaste in einem sehr schlechten Zustande überkommen habe, auch die Classeüberfülltsei, und, nachdemihm daraufentgegnetworden war, daß die ihm vorgehaltenen Rügen nichtsowohl die äußern oder inner» Verhältnisse der Schule, als vielmehr sein persön liches Verhalten angingen und daß er daher zunächst darauf Bedacht zu nehmen habe, sich selbst zu bessern, noch angab, daß er überhaupt vermöge seiner körperlichen Constitution zu schwach sei, derClasse vorzustehen, daß erübrigens am letzten Sonntage das Abendmahl genommen habe, woran er zum Lheil bis jetzt durch den Mangel an anständiger Kleidung verhindert worden sei. Den ihm zu einer Reise in seine Heimath Seifersdorf beim Beginne der Ernteferien bis zum 14. August 1844 er- theilten achttägigen Urlaub hat Schantze, jedoch wie von ihm versichert und von der dortigen Gerichtsbehörde auf diesfalls in Folge einer Requisition des königl. Juftizamts Pegau ein- gezogend' Erkundigungen in Erfahrung gebracht (Bl. 11), auch nach Bl. 13b. von dem Superintendenten nicht bezwei felt worden, wegen Krankheit um fast vierzehn Lage über schritten, ohne wegen seines länger« Außenbleibens vor seiner Rückkehr dem Localschulknspector eine Anzeige gemacht zu haben, weshalb ihm (Bl. 14) ein Verweis ertheilt worden ist. Daß durch diese Urlaubsüberschreitung eine Versäumniß von Schulstunden herbeigeführt worden sei, geht aus denActen nicht hervor und läßt sich daher auch nicht vermuthen. Diese Urlaubsüberschrcitung scheint aber die von dem Stadtrathe bei der königl. Kreisdirection zu Leipzig unterm 24.August1844, also noch während derAbwesenheitSchantze's angebrachte, Bl. 16fl. in Abschrift befindlicheBeschwerde ver anlaßt zu haben. In Folge dicserBeschwerdc erging von der königl.Kreis- direction unterm 26. desselben Monats an die Schulinspection zu Groitzsch Verordnung, die in der Beschwerdeschrift bereg- ten Umstände genau zu erörtern, und nach dessen Erfolg mit Beziehung auf den ersten Vorhalt gutachtlichen Bericht zu erstatten. Der Superintendent ließ sich nach Bl. 13 fl. un trem 12. September 1844 zurBerückstchtigung bei Erstattung des geforderten Berichts gegen das königl. Justizamts da hin aus: die Mittelclasse, in welcher Schantze unterrichte, wolle allerdings nicht vorwärts kommen, und seien die Kinder im Lesen, Rechnen, Auswendiglernen und Denken sehr zurück. DieSchuld davon scheine allerdings größtentheils an Schantze'n zu liegen, indem sein Vortrag zwar geordnet, jedoch zu schläf rig, die Disciplin sehr kraftlos und er im Aufzeich nen der Schulversäumnisse nachlässig, auch darüber, daß er die Kinder oft unfreundlich und in gereizter Stimmung hart und lieblos behandle, schon einige Male und erst vor Kurzem wieder Klage geführt worden sei, sowie aus seinem Benehmen, wie aus seiner Miene hervorleuchte, daß er nicht mit Liebe sich im Kreise der Kinder bewege, und fügte dieserAuslassung nach vorausgeschicktcrBemerkung, daß Schantze an dem öffentlichen Gottesdienste und an der Feier des Abendmahls Lheil nehme, noch bei: wie es zu wünschen wäre, daß Schantze, dem es nicht anKenntnisseN/jaselbstAnlagcn zumSchulmanne, da der Gang bei mehrer» Vorträgen zweckmäßig und bildend gewesen, fehle, versuchsweise in eine weniger zahlreiche Schule, wo er auch dieObcrclasse mit zu unterrichten hätte, versetzt würde. Diese Auslassung ist in dem Bl. 37 fl. befindlichen Co'n- cepte des an die königl. Kreisdirection unterm 29. Oct. 1844 von der Kirchen- und Schulinspection erstatteten Berichts fast wörtlich ausgenommen. Der weltliche Coinspector hat über noch beigefügt, daß Schantze, da er die obenerwähnte Urlaubsüberschreitung sich habe zu Schulden kommen lassen, die Achtung und Schicklichkeit, die er seinem Vorgesetzten schuldig sei, auffällig vernachlässige, dieUnlust und das schroffe Benehmen desselben aber auch in seiner drückenden Armuth seinen Grund Haben möge. In Folge dieses Berichts, aus welchem die königl. Kreis direction, wie die Bl. 39 ^vtor. Nr. 119 befindliche Verord nung vom 13. Novbr. 1844 besagt, ersehen hat, daß Schantze des ersten Vorhalts ungeachtet sich die früher an ihm wahr genommene Nachlässigkeit in Ertheilung des Unterrichts und sonstige Pflichtwidrigkeiten auch zcither wieder habe zu Schul den kommen lassen, "ist nach Bl. 44 derselben ActemSchantze'n am 10. December 1844 der in §. 55 des Volksschulgesetzes er-
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