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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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fördert, er wird in kürzester Zeit vertheilt werden. — Für heute sind wegen Unpäßlichkeit entschuldigt die Abgg. Zesorka und Schwarze. Dem Abg. Havk-ort habe ich wegen nachge wiesener dringender Geschäfte für heute Urlaub ertheilt. Abg. Oehmichen bescheinigt durch ärztliches Zeugniß, daß ihm wegen Krankheit untersagt ist, der Sitzung von heute und wahrscheinlich auch den Sitzungen im Laufe der ganzen Woche Leizuwohnen. Ebenso meldet der Abg. Koch, daß er in Leipzig erkrankt sei, und bittet seinen Urlaub auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Ich glaube, daß es rücksichtlich der Abgg. Dehmichcn und Koch bei den nachgewiefenen Behinderungen uur dieser Anzeige bedarf, und werde späterhin, insofern sich ein längerer Urlaub nolhwendig machen sollte, dieAngelegen- her't wieder zur Sprache bringen. — Abg. Hülße bittet schrift lich, ihm wegen seiner unbedingt nöthigen Theilnahme an dem Prüfungsgeschäft der Industrieausstellung den früher erlangten Urlaub bis Ende des laufenden Monats zu verlän gern; wollen Sie dies geschehen lassen? — Einstimmig Za. Präsident Cuno: Wir können nunmehr zu unserer Tagesordnung übergehen, und zwar zunächst zum Bericht des zweiten Aus schusses, den von dem Abg. Müller aus Pommlitz rücksichtlich des Lehnswesens gestellten Antrag betreffend, Berichterstatter Abg. König: Bei Gelegenheit der Berathung des königlichen Decrets, den Domainenfonds betreffend, und auf Anlaß der in der be treffenden Regierungsvorlage in Einnahme gestellten 1535 Lhlr. 17 Ngr. 9 Pf. an Bezeigungsquanris bei eingetretenen Lehnsversäumnissen, sowie 6688 THIr. 16 Ngr. 9 Pf. für Modifikationen, stellte der Abg. Müller von Pommlitz in der dreiundzwanzigsten öffentlichen Sitzung der ersten Kammer unter ausdrücklicher Bezugnahme auf §. 39 der deutschen Grundrechte, worin es heißt: „Aller Lehnsverband ist aufzuhehen. Das Nähere über die Art und Weise der Aus führung Laben die Gesetzgebungen der Einzelstaaten anzuordnen." den Antrag I. im Vereine mit der zweiten Kammer die Staatsre gierung zu ersuchen, den Kammern einen Gesetzent- wurfzur Ausführung des §. 39 der deutschen Grund rechte schleunigst vorzulegen; IL die Staatsregierung zu ersuchen, auch unerwartet der Erlassung dieses Gesetzes den Lehnshof anzu weisen, Allodisicationscanones nicht ferner aufzu legen und die Allodisicationen kostenfrei zu expediren, extendirte auch den zweiten Theil seines Antrags, wie aus dem Berichte des zweiten Ausschusses der ersten Kammer her vorgeht, in einer an gedachten Ausschuß gerichteten Eingabe „auf die für Lehnsfelonien und Versäumnisse zu gebenden Strafen und aus gleichem Grunde entste henden Leistungen." Anlangend den I. Theil des Müller'schen Antrags, so rieth der zweite Ausschuß der ersten Kammer, welchem der Antrag zur Begutachtung über wiesen wurde, der Kammer an, diesem Anträge beizutreten, da er duvh die Grundrechte gerechtfertigt und mindestens un schädlich erscheine, wenn gleich der Herr Staatsminister dem Ausschüsse versichert habe, daß-eine Vorlage über das Lehns- wesen bereits ausgearbeitet sei und noch auf gegenwärtigem Landtage an die Kammern gelangen werde, und die erste Kammer nahm in der sechsunddreißigsten Sitzung diesen An trag einstimmig an. Der zweite Ausschuß der zweiten Kammer, welchem der Müller'sche Antrag in der sechsundvierzigsten öffentlichen Sitzung zur Berichterstattung zugetheilt wurde, glaubte zu vörderst noch in Erwägung ziehen zu müssen, ob es bei der Dringlichkeit der zu Ausführung der deutschen Grundrechte erforderlichen Gesetzesvorlagen nicht vielmehr räthlich er scheine, im vorliegenden Falle von derderVolksvertretungzu- ständigen Initiative Gebrauch zu machen; wenn jedoch eines Theils bei Aufhebung des Lehnsverbandes eine Menge specielle Verhältnisse in Frage kommen, von denen Kenntniß zu er langen die Staatsregierung offenbar bessere Mittel in den Händen hat, andern Theils aber der vom Ausschüsse zugezo gene königliche Herr Commissar die baldige Vorlage der frag lichen Gesetzesvorlage ebenfalls in Aussicht stellte, so glaubt der Ausschuß, aus obgedachten Gründen beantragen zu müssen: die zweite Kammer wolle dem Beschlüsse der ersten Kammer beitreten. Hier könnte wohl die Debatte über diesen Theil statt finden. Präsident Cuno: Es wird am zweckmäßigsten sein, bei diesem Abschnitte des Berichts sofort ohne weitere Vorlesung, des übrigen Theils die Berathung und Beschlußfassung ein treten zu lassen. Verlangt Jemand das Wort über diesen Ab schnitt des Berichts? — Es ist das nicht der Fall und wir können daher sofort zur Abstimmung übergehen. Der Abg. Müller aus Pommlitz hat den Antrag gestellt: „Die erste Kammer wolle im Vereine mit der zweiten Kam mer die Staatsregierung ersuchen, denKaMmern einen Gesetzentwurfzur Ausführung des 39 der deutschen Grundrechte schleunigst vorzulegen;" nach Anrathen des Ausschusses der jenseitigen Kammer hat die erste Kammer diesen Antrag einstimmig angenommen, und uns wird von unserem Ausschuß angerathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer ebenfalls beizutreten. Wollen Sie dies thun? — Einstimmig Za. Berichterstatter Abg. König: Der H. Theil des Müller'schen Antrags, mit der ihm vom Antragsteller später gegebenen Ausdehnung, wurde vom jenseitigen Aus schüsse auf der einen Seite als zu weit gehend, auf der andern Seite aber als zu beschränkt erachtet. Als zu weit gehend, insofern er nur auf diejenigen Lehen sich beziehen könne, wo derRegentOberlehnsherristund die be-
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