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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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vorzugsweise dieses Institut angegriffen worden ist. Ich glaube auch, daß das Institut nur dann segensreich wirken kann, wenn die Gefahren, welche damit verbunden sind, be seitigt werden, wenn das Institut der Friedensrichter auf eine andere, seiner würdigere und angemessene Weise umgestaltet wird. Das Institut der Friedensrichter kann den Schluß stein der Gerichtsorganisation bilden und wird einen solchen Schlußstein bilden, daß man mit der Organisation zufrieden sein kann. Ich beklage es lebhaft, daß das Ministerium des Innern mit seinen Arbeiten in Betreff der Reorganisation der Verwaltungsbehörden nicht weiter vorgeschritten ist; ich glaube aber, dieser Umstand kann uns nicht abhalten, mit der Organisation der Justizbehörden vorzuschreiten. Ohnedem glaube ich, daß die Reorganisation der Verwaltungsbehörden viel schwieriger sein wird, als die Organisation der Justiz behörden. Wir werden bei der Reorganisation der Ver waltungsbehörden auf viel größere Divergenzen der Ansichten stoßen, als bei der Organisation der Justizbehörden, und ich trage kein Bedenken, auszusprechen, daß die Organisation der Verwaltungsbehörden nur dann mit Segen erzielt werden kann, wenn den Gemeinden, bei aller Belassung des Rechts der Oberaufsicht von Seiten des Staats, die möglichste Selbst ständigkeit gewährleistet wird. Es wird noch mancher Monat, es wird vielleicht noch manches Jahr vorübergehen, ehe wir dahin gelangen werden, und bis dahin soll die Reorganisation der Justizbehörden nicht bewirkt werden? Es ist von dem Antragsteller darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Organisation außerordentlich kostspielig sei und auf der an dern Seite zu einer außerordentlichen Vermehrung der Staatsdiener führen werde. Wir wollen aber nicht ver gessen, daß die Municipal- und Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben und mit der Gerichtsbarkeit des Staats vereinigt wird, sonach nothwendig mehr Staatsdiener als zeither angestellt werden müssen, ohne daß deshalb die Zahl der zeither mit der Justizpflege beschäftigten Staats- und Patrimonialbeamten sehr vermehrt werden wird, und daß, wenn auch mehr Beamte gebraucht werden sollten, die Patrimonialgerichtsnutzungen nunmehr in die Staatscasse fließen. Es hat ferner der Abg. Cuno darauf aufmerksam gemacht, daß man immittelst ein Interim schaffen könne. Mit dergleichen Interims wird in der Regel nicht viel Segen bereitet. Jeder provisorische Zustand hat viel Unangenehmes und ist in der Justizverwaltung am wenigsten geeignet, das Vertrauen des Volks zu gewinnen. Es muß eine Organi sation geschaffen werden, welche geeignet ist, das Vertrauen des Volks zur Justizpflege zu kräftigen, und wo es ge schwunden sein sollte, zu beleben. Es würde auch durch Ein führung eines solchen Interims ein außerordentlicher Kosten aufwand nöthig, der ein vergeblicher sein würde, wenn wir später zu der Organisation zurückgriffen, welche wir jetzt einstweilen auf die Seite legen sollen. Im Allgemeinen möchte ich aber noch darauf aufmerksam machen, daß es sich hier um die Verwirklichung von Ideen und Planen handelt, die in und außer diesem Saale seit Jahren ausgesprochen und vertheidigt worden sind, von Instituten, welche bereits in allen übrigen Ländern Deutschlands zur Geltung ge kommen sind, und wenn es sich darum handelt, Institute zu schaffen, welche eine gute, tüchtige und gerechte Rechtspflege sichern, der Kostenpunkt nicht durchschlagend und allein ent scheidend sein kann. Staatsminister v. Friesen: Ich muß mir erlauben, einige Worte auf die Rede des letzten Sprechers zu erwidern. Ich weiß nicht, wodurch er zu der Ansicht gekommen ist, daß das Ministerium des Innern mit der Organisation noch so weit zurück sei. Ich kann die Versicherung geben, daß dies nicht der Fall ist, sondern ein bestimmter Plan vorliegt, der aber zum Theil deswegen, weil er in einigen Stücken noch einer besondern Erwägung bedarf, zum Theil aber deswegen jetzt noch nicht hervortreten kann, weil er nur in Verbindung mit der neuen Gemeindeordnung und den damit zusammen hängenden Gesetzen an die Kammer gelangen kann; denn alle diese Gesetze stehen mit einander in so innigem Zusammen hänge, daß es nicht thunlich erscheint, eins ohne die andern vorzulegen. Darin aber gebe ich dem Abgeordneten Recht, daß die Organisation der Verwaltungsbehörden schwieriger ist als die der Justizbehörden. Ich hoffe aber, daß es möglich sein wird, über diese Schwierigkeiten Hinwegzukommen, und es wird die Organisation der Verwaltungsbehörden gewiß nicht länger auf sich warten lassen, als die Organisation der Justiz behörden. Daher glaube ich auch, daß die Befürchtung des Abgeordneten, es würden mehrere Jahre darüber hingehen, sich nicht bestätigen wird. Noch mache ich darauf aufmerk sam, daß im Bericht des dritten Ausschusses über das Budget des Ministeriums des Innern der Antrag gestellt worden ist, daß die Kreisdirectionen und die Amtshauptleute jetzt zum letzten Male auf dem Budget erscheinen möchten. Es ist nun die Regierung der Ansicht, daß es keineswegs zweckmäßig sei, wenn Behörden, deren künftiges Nichtfortbestehen angenom men wird, noch länger genöthigt werden, fortzuarbeiten, und daß es, wenn man darüber einig ist, gewisse Behörden durch andere zu ersetzen, nothwendig sei, daß dies auch so bald als möglich geschehe. Ich kann mich daher jenem Wunsche, wie die Sachen jetzt stehn, nur anschließen. Wenn aber der Cuno'sche Antrag angenommen wird, dann ist es nicht mög lich, mit der nächsten Finanzperiode, oder gar schon im Jahre 1851. die neue Organisation eintreten zu lassen. Abg. PräsidentE u n o: Meine Herren! Es scheint sich, was ich vorhin nicht erwarten konnte, rücksichtlich meines Antrags ein plötzlicher Umschlag der Meinung in der Kammer kund zu geben. Das ändert aber weder meine Ueberzeugung, noch meinen Muth, den letzter» um so weniger, weil er auf einer ganz festen Ueberzeugung beruht. Sie mögen gestatten, daß ich länger vielleicht, als von Ihnen erwartet wird, über diese Angelegenheit spreche; sie ruht mir zu sehr am Herzen.
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