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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Tanzbclrrstigungen je nack Bedürfniß von Zelt zu Zelt zu re geln und die Modalität insbesondere, wie oft, an welchen La gen und bis zu welcher Stunde sie stattfindcn sollen, festzu stellen. Findet eine Einrichtung der Art statt, so wird dem Be dürfnisse zur Genüge abgeholfen, die billigen Wünsche der Petenten finden die nöthige Berücksichtigung und cs bedarf keiner Abänderung des Gesetzes, welches in den hier fraglichen Bestimmungen gleichsam elastisch genug ist, um demselben für die Zwecke, welche vorstehend entwickelt wurden, im Ver- ordnungswege beizukommen. Für Erreichung dieser Zwecke aber schlägt der Unterzeich nete vor: die Kammer wolle die Petitionen an die Staatsre gierung abgebcn. Nachträglich hat zur Geschichte der gegenwärtigen Be richte der Majorität und der Minorität der Unterzeichnete noch hinzuzufügen, daß die Majorität anfänglich beschlossen hatte, der Kammer die einfache Abgabe der Petitionen an die Staatsregierung für den Zweck vorzuschlagen, daß sie eine Abänderung der Armenordnung in den hier einschlagenden Bestimmungen vorbereiten wolle. Auf den Majoritätsbeschluß in dieser Fassung nimmt das gegenwärtige Separatvotum Bezug. Bei heutiger wiederholterBerathung derSachc hat nun die Majorität einen andern, abweichenden Beschluß gefaßt, mit welchem sich aber, insoweit er abermals auf eine Abän derung des Gesetzes hinauslauft und abermals gänzlich in die Willkür der zum Musik- und Lanzhalten berechtigten Wirthe gestellt werden soll, wann und wie oft sie Tanzmusik halten wollen, der Separatvotant sich wiederum nicht einver- stchen kann; daher er fortdauernd seinen Vorschlag der Kam mer zur Annahme empfiehlt. Wieland. Präsident Cuno: Will die Kammer sofort über den jetzt vorgelesenen Bericht berathen? Abg. Wigard: Ich bitte ums Wort, um gegen die sofortige Berathung zu sprechen. Nach Einsicht des hier einschlagenden Gesetzes, meine Herren, scheint mir nöthig zu sein, daß man sich bei dem Anträge der Majorität sowohl, als der Minorität des Ausschusses über die einschlagenden Verhältnisse genau orientire. Es kommt mir vor, als wenn nicht blos der §.139, sondern auch die vorausgehenden Para graphen ins Auge zu fassen seien und man sich dabei die Frage zu stellen habe, ob nicht diese Paragraphen, welche auf dem alten Bevormundungssysteme beruhen, einer andern Fassung bedürften, und ein viel weiter gehender Antrag zu stellen sei) als der, welchen der Ausschuß in seiner Majorität gestellt hat. Es wird aber, wie ich aus der Einsicht des Ge setzes sehe, nicht möglich sein, einen bestimmten und tiefer eingreifenden Antrag, der das Berhaltniß richtig trifft, bei der sofortigen Berathung einzubringen. Ich würde daher der geehrten Kammer Vorschlägen, daß man diesen Bericht drucke und daun erst wieder auf die Tagesordnung bringe, nicht aber jetzt sofort auf dessen Berathung eingehe. Präsident Cuno: Wünscht sonst noch Jemand in dieser Richtung zu sprechen? — Es wird ganz von der Kammer abhängen, ob sie den Bericht jetzt in Berathung ziehen oder den Druck desselben beschließen und somit die heutige Bcra- thung vertagen wolle. Ich stelle die Frage so: wollen Sie, daß, daß wie Abg. Wigard vorschlägt, der eben jetzt vorgele- sene Bericht nebst Separatvotum gedruckt werde? — Abge worfen mit 33 Stimmen. Präsident Cuno: Es hat nunmehr die Berathung über das Materielle des Berichtes zu beginnen. Abg. Wigard: Ich bitte ums Wort. Da nun der Antrag abgelehnt worden ist, die Berathung auszusetzen, so sehe ich mich in dieNothwcndigkei't versetzt, einen allgemeinen Antrag, dessen Folgen ich freilich in gegenwärtigem Augen blicke nicht ganz übersehen kann, an Sie zri stellen. Der Antrag geht dahin, daß sammtliche Paragraphen, von §. 136 an bis mit §.140 aus dem Gesetze entfernt werden, und zwar aus dem Grunde, weil dicseParagraphcn daraufhinausgehen, das Volk nach dem alten Regierungssysteme zu bevormunden und diese Bevormundung so weit zu treiben, es auch noch in den Vergnügungen, welche ihm ohnedies nicht in zu reichlichem Maaße zu Lheil werden, zu beschränken. Die Gründe, welche von demAbg. Wieland angeführt worden sind, können mich in keiner Weise eines Andern belehren. Diese Gründe sind eben nirgends anders hergeholt, als, wie ich eben schon erwähnt habe, aus dem beliebten Bevormundungssysteme, aus dem polizeilichen Gesichtspunkte. Ich habe in meinem Leben die entgegengesetzte Erfahrung gemacht, daß nur allein die Freiheit das ist, was auch das Volk zu der höhern und sich selbst klar bewußten Sittlichkeit zu bringen im Stande ist, und daß gerade Hlle die Beschränkungen, welche man in die ser Richtung eintreten läßt, die entgegengesetzte Wirkung haben. Ich muß mich auch wundern, daß der geehrte Ab geordnete, welcher als Minoritätsvotant hierbei ausgetreten ist, ans den Gründen, welche er uns vorgeführt hat, nicht selbst herausgefühlt hat, daß mit solchen polizeilichen Maaß- regeln nichts zu thun sei. Denn ich frage Sie, ob nicht alle seine Gründe darauf hinausgehen, so zu sagen, um den einen durch den andern todt zu machen? Es ist in der ganzen Begründung immer nur davon die Rede, die gesetzlichen Be stimmungen passen auf den und den Ort, auf die und die Bevölkerung nicht, und der Culturzustand des einen oder des andern Districts verlangt etwas Anderes. Wo ist da irgend einCriterium für eine allgemein gesetzliche Bestimmung, wenn die Verhältnisse in jedem Orte eine andere Bestimmung er forderlich machen? Sie kommen, meine Herren, mit dieser Begründung auf nichts Anderes hinaus, als auf die vollste polizeiliche Willkür, wie sie nur immer gedacht werden kann, für jedes einzelne Oertchen, für jedes noch so kleine Dorf. Es ist darin gewissermaaßcn eine wahre Paschawirthschaft be gründet, wo jeder Ortspolizeivorstand, jeder Gcrichtshalter u. s. w. rem willkürlich nach seinem Gutdünken oder nach seiner Laune als Ortspascha Anordnungen treffen kann.
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