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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Ich halte mich durch in allen Fächern und Dienststufen der Justiz gesammelte Erfahrungen, durch ein von den meisten meiner Freunde anerkanntes gesundes Urtheil und durch immer betätigten praktischen Sinn, wie ich ohne Unbeschei denheit sagen darf, berufen und befähigt, den Einrichtungen etwas näher ins Auge zu schauen, die uns heute beschäftigen, und habe deshalb den heute zu beratenden Antrag, welcher allerdings präparatorischer Natur ist, gestellt. Auf einen vorhin von einem Abgeordneten erfolgten Anruf erkläre ich offen, daß ich nicht blos ein indirecter, sondern ein ganz directer Gegner des Gesetzes vom 23. November 1848 bin, daß ich in der Ausführung desselben ein gewisses Unheil für unser Vaterland erblicke. Dieses harte Urtheil, ge richtet zogen ein Ministerium, dessen Vorstand ich auf richtig ehre und hochachte, dieses Urtheil soll nicht dazu dienen, dem Märzministerium einen Stein nachzuwerfen, als dessen offener und entschiedener Freund ich mich bei dieser Gelegenheit gern bekenne. Aber Mißgriffe sind Jedem mög lich, und meinem besten Freunde übersehe ich sie nicht, am wenigsten wenn sie von Einfluß auf das große Ganze unseres Vaterlandes sind. Ich habe vorerst gebeten, daß die Regie rung den Organisationsplan für dieUntergerichte und neben bei die Kostenanschläge vorlegen möge, und dabei angedeutet, daß ich, ohne meinerseits der Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848 zur Zeit geradezu entgegentreten zu wollen, dennoch die Kammer von den Opfern, die zu Aus führung dieses Gesetzes nothwendig sind, genau unterrichtet zu sehen wünsche. Ich habe hinzugefügt, daß mir wenigstens jetzt der Zeitpunkt nicht gekommen zu sein scheine, wo man unbekümmert um die übertriebene Steigerung veröffentlichen Lasten mit Organisation und Reorganisation verfahre. Die Gründe, weshalb ich vor derHand wenigstens die Aus führung des Gesetzes sistirt sehen will, sind, um sie Ihnen kürzlich vorzuführen, folgende. Die Grundbedingung des Drganisationsgesetzes vom 23. November 1848 ist, daß die Verwaltung von der Justiz getrennt werde. Meine Herren, wir haben zur Zeit hierüber noch nichts erhalten, als all gemeine Versprechungen, Versprechungen, die ich zwar für redlich gemeint ansehe, die ich aber noch nicht ausgeführt er blicke und nicht für vollkommen zuverlässig halte, weil selbst bei dem besten Willen dasMinisterium noch gar keine bestimmte Zusicherung ertheilen kann. Die ganze Organisation der neuen Verwaltungsbehörden ruht auf einer tief in alle Interessen des Landes hineinschlagenden Wurzel, auf der Gemeinde ordnung, auf der Herbeiziehung der Gemeindevertretungen zu solchen Handlungen der Verwaltung, welche bis jetztledig- Uch den Staatsorganen oblagen. Ob nicht in dieser Beziehung sich verschiedenartige Ansichten zwischen der Regierung und Volksvertretung kund geben werden, lasse ich dahin gestellt. Wenn an einem in dieser Beziehung leicht möglichen Wider stande dieser Art die neue Verwaltungsorganisation scheitert, dann haben wir zwar die neuen Bezirksgerichte, haben aber die Verwaltung mitten in ihrem Schooße, ungetrennt von H. K. der Justiz. Die Reorganisation der Verwaltung darf nicht vor, darf nicht nach Umgestaltung der Justiz kommen, sie muß gleichen Schritt mit ihr halten. Ebe nicht hier über eine Bürgschaft vorhanden ist, werde ich nicht meine Stimme zu kostspieligen Veränderungen geben, deren Nutzen mindestens noch als unerwiesen bezeichnet werden muß. Es wird Ihnen ferner nicht entgangen sein, daß das Organisationsgesetz von 1848 die Errichtung von Handels-, Fabriks- und Gewerbsgerichten in Aussicht gestellt hat. Wollen wir nicht warten, bis diese Verheißungen erfüllt sind, bis ein Theil der Geschäfte den Gerichten abgenommen und zur Erledigung gebracht und dadurch erst die Füglich keit gewonnen ist, den wirklich entsprechenden Personal etat für die neuen Gerichte festzustellen? Ich frage ferner, — und die Staatsregierung wird wohl die Güte haben, die Kammer und mich darüber ins Klare zu setzen — wie steht es um die Vereinbarung mit den Fürsten und Herren Grafen Schönburg wegen Aufrichtung von Bezirksgerichten in den Receßherrschaften? Wenn jeneHerren ihreZustimmung nicht geben, wird man auf Grund der receßmäßig dem Hause Schön burg gewährleisteten Rechte die Bezirksgerichte in den Reccß- herrschaften nicht einführen können, und ich darf aus meiner Geschäftserfahrung versichern, daß Verhandlungen mit den Herren v. Schönburg nicht die kürzesten zu sein pflegen, daß wenigstens diese Herren eben nicht besonders lieben, auf von ihnen hochangeschlagene Hoheitsrechte — ich will sie so nen nen — eilig Verzicht zu leisten. Es mag noch eine Saite angeschlagen werden, die vielleicht, ja wahrscheinlich, einen Mißton geben wird, die aber dennoch berührt werden muß, wenn ich geradeaus ohne alle Beschönigung reden soll. Ich frage: ist es gerade jetzt an der Zeit, eine Menge neue Beamte anzustellen? Meine Herren! die Zeit der jetzigen politischen Parteiungen ist einem solchen Plane nicht günstig. Ich will dem Ministerium — ich versichere das ernstlich und fest — ich will dem Ministerium in dieser Beziehung durchaus keine üble Absicht unterschieben, aber überlegen Sie sich, in welchem Sinne man die decretirten Anstellungen ausbeuten, wie man ganz gewiß die meisten Anstellungen auf Rechnung der poli tischen Gesinnung stellen wird. Ein solches, wenn auch un begründetes Urtheil, meine Herren, ist eine Zugabe, die ich dem neuen Richterstande nicht in den Weg gelegt sehen mag. Fragen Sie, warum ich gegen das Gesetz vom 23. Novbr. 1848 überhaupt ankämpfe, so will ich es mit kurzen Worten sagen, wenn auch eigentlich streng genommen Betrachtungen und Eröffnungen dieser Art erst zu einer später» Berathung ge hören. Man hat in Sachsen organisirt und wiederum orga- nisirt und noch einmal organisirt seit 15 Jahren, daß Nie mand zur Ruhe gekommen ist. Diese Organisationen waren immer kein Ganzes, ja nicht einmal ein Halbes. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß, wenn man nun einmal die Justiz reorganisiren will, der Schnitt viel tiefer gehen muß. Nach meiner Ansicht ist der Staat lediglich dazu verbunden, für Civilprozesse und für Untersuchungen seineRichter 29*
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