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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Hammer über einen ganz gleichen Gegenstand abwarten, da wir eben so gut selbstständig und zuerst einen Beschluß darüber fassen können, um so mehr, als sich voraussehen läßt — ich glaube wenigstens das voraussehen zu dürfen —, daß die Beschlüsse beider Kammern gleich ausfallen werden, und zwar im Sinne des Ausschusses. Vicepräsident Haberkorn: Es ist bereits von beiden Sprechern vor mir bemerkt worden, daß die Bestimmungen des positiven Rechts, als welches die in Sachsen publicirten Grundrechte in diesem Punkte für uns gelten müssen, so klar sind, daß auch mir jede Verschiebung der Berathung über den vorliegenden Gegenstand unnöthig erscheint. Ich halte die selben für so unstreitig, daß ich kaum geglaubt hätte, es werde nur Jemand das Wort ergreifen, nachdem der Bericht, wel cher jetzt eben vorgetragen worden ist, dies noch ausführlich dargelegt hat. Ich mache auch daraus aufmerksam, daß die zweite Kammer ebensogut der ersten Kammer das Material zur morgenden Sitzung liefern kann, als wie umgekehrt, daß dies mithin auch kein Motiv zur Aussetzung der Berathung sein kann. Ich stimme daher gegen den Antrag des Abg. Baumgarten und für sofortige Berathung und Beschlußfas sung über den Bericht des Ausschusses und den von demsel ben gestellten Antrag. Abg. v. Friesen: Meine Herren, wenn auch wirklich Einigen die Sache ganz klar ist, so liegt es doch, wie ich glaube, in der Billigkeit, daß diejenigen, denen die Sache noch nicht ganz klar ist, Zeit erhalten, sich darüber klar zu machen. Mei nes Erachtens handelt es sich hier um eine Frage, die keines wegs auf dem Wege der Billigkeit, sondern auf dem Wege des Rechts zu entscheiden ist; wenn es eine Rechtscontroverse ist, deren Entscheidung ich mir nicht anmaßen will, so glaube ich, liegt es auch in den Rücksichten der Billigkeit, daß wir diese Rechtscontroverse genau prüfen und dann darüber urtheilen. Daher möchte ich dafür stimmen, daß erst das Material, das zur Kenntniß der Sache nothwendig ist, vorliege und wir dann erst darüber Beschluß fassen. Ich muß daher für diesen An trag stimmen. Vicepräsident v. Held: Meine Herren, ich habe zwar -en Antrag des Abg. Baumgarten unterstützt, aber blos des halb, weil ich glaubte, daß dann, wenn ein allgemeiner An trag in der ersten Kammer vorliege, ein specieller Antrag, der von einer einzelnen Petition herrührt, ausgesetzt bleiben möchte, um sich erst über den allgemeinen Gesichtspunkt fassen und von einem allgemeinen Beschlüsse Folgerungen rücksichtlich einzel ner Petitionen abhängig machen zu können. Allein da von Seiten eines Sprechers gegenwärtig die vorliegende Frage aus -em Gesichtspunkte des Rechts als eine Controverse bezeich- ten worden ist, so muß ich der Behauptung desselben wider sprechen. Das Verhältnis«, welches aus einem Verkaufe der Jagd zur Zeit, als die Jagd noch nicht durch die Grundrechte freigegeben war, zwischen dem Verkäufer und Erkäufer obwal tet, scheint mir nach den Principl'en des Rechtes vollkommen klar zu sein, es mag den Staat als Verkäufer der Jagd, oder diejenigen betreffen, welche die Jagd als Privatpersonen an Andere veräußert haben. Nach den Regeln über Eviction oder Entwährung können diejenigen, die durch die Einfüh rung der Grundrechte die Jagd verloren haben, einen An spruch an den Verkäufer durchaus nicht fundiren. Nach den Bestimmungen über Eviction ist derjenige, der einen entgelt lichen Vertrag mit einem Andern geschlossen hat, nur dasje nige zu gewähren schuldig, was er nach dem Vertrage auf den andernContrahenten überzutragen hatte, hatalso nurdafürzu stehen, daß der Gegenstand des Vertrags existirte und ihm zur Zeit des Vertrags zugehörtc. Wenn demnach Jemand die ihm damals zugehörige Jagd verkaufte und vor der Publikation der Grundrechte auch wirklich übergeben hat, so hat er seine Schuldigkeit vollkommen erfüllt, und ein Rechtsanspruch des halb, weil späterhin die Ausführung des Rechtes factisch oder rechtlich unmöglich geworden ist, läßt sich aus dem Gesichts punkte des Rechts gar nicht formiren, wenn man auch die Stelle der Grundrechte ganz unberührt läßt, welche auf un entgeltliche Aufhebung der Jagd lautet. Es liegt ein Fall gerade so vor, wie wenn nach der entgeltlichen Erwerbung einer Sache diese dem Verkehre aus Rücksichten auf das Staats wohl entzogen wird. Es heißt dann: „oasnm sentit llomi- nus", und äominus ist der, der als Berechtigter die Sache in den Händen hat. Eine Controverse kann ich daher nicht zugeben, und um dies zu bemerken, habe ich das Wort gegen den Abg. von Friesen ergriffen, und ich habe deshalb auch kein wichtiges Bedenken, wenn die vorliegende Sache sogleich gegenwärtig zur Beschlußnahme gebracht wird. Abg. Harkort: Ich habe den Antrag aus Vertagung unterstützt, und zwar aus dem Grunde, weil auch ich wünsche, es möchte diese Sache, die mir sehr wichtig erscheint, allseitiger und umfassender geprüft werden, als es bisher hat der Fall sein können. Ich will mich aufrichtig dahin aussprechen, daß ich die summarische Aufhebung der Jagdgerechtsame ohne Entschädigung für einen Act der summarischen Ungerechtig keit halte, und daß ich wünsche, es könnte irgend ein Mittel gefunden werden, um diesen Flecken aus unserer Gesetzgebung zu vertilgen. Ich bin nicht Jagdbesitzer, auch nicht Jagd liebhaber, ich werde keineswegs von diesem Gegenstände wei ter berührt, aber ich halte dies für eine Ungerechtigkeit, und möchte sehr wünschen, es könnten Wege gefunden werden, um sie wieder auszugleichen. Aus diesem Grunde habe ich für den Antrag der Aussetzung gestimmt, und wenn der Aus- schußbcricht heute ohne Weiteres in Berathung genommen werden sollte, so werde ich gegen den Antrag des Ausschusses stimmen. Abg. v. Friesen: Meine Herren! Ich habe mich ab- sicktlich enthalten, etwas anzusühren, was über den Gegen stand gesagt werden könnte; da aber der Vicepräsident Held meinen Ausspruch benutzt hat, auf die Sache näher einzuge-
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