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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Hat man ferner die Aufhebung der Jagdgerrchtkgkeit ohne Entschädigung eine Ungerechtigkeit genannt, so ist diese An sicht bereits widerlegt worden. Jedenfalls kann es nicht un sere Sache sein, auf die Gründe, welche den Beschluß der Nationalversammlung hervorgerufen haben, naher einzuge hen, da die Grundrechte, wie sie sind, bei uns zur Geltung ge kommen sind. Wenn man freilich der Beweisführung des Abg. v. Friesen folgen wollte, so könnte man zu dem Schluffe kommen, daß die Grundrechte nicht gelten, weil sie publicirt worden sind, ein Beweis, der lebhaft an die bekannte Ablei tung: „llieus n non lueenäo" erinnert und wohl nicht viel An klang in der Kammer finden wird. Ich bleibe bei der Mei nungstehen, daß die Kammer nichts Anderes beschließen kann, als die Petition Jüngers auf sich beruhen zu lassen und abzu weisen. Präsident Cuno: Rücksichtlich der Fragstellung werden Sie mit mir darüber einig sein, daß die erste Frage auf den präjudiciellen Antrag des Abg. Baumgarten, und nur wenn Lieser Antrag abgeworfen werden sollte, die zweite Frage auf Las Ausschußgutachten zu richten sein wird. Der Antrag des Abg. Baumgarten geht dahin:„vonderBerathungdes Berichts über die Petition Jüngers abzusehen und dieser Berathung bis dahin Anstand zu ge lben, wo v on der ersten Kammer über den dort vor- liegenden verwandten Graichen'schen Antrag Beschluß gefaßt worden sein w.ird." Wollen Sie die sem Anträge Ihre Zustimmung geben? — Durch große Stim menmehrheit abgeworfen. Präsident Cuno: Wir kommen nunmehr zur Abstim mung über den Vorschlag unsers Ausschusses, welcher dahin geht: „die Petition Carl Go tth elf Jüngers aufsich beruhen zu lassen." Pflichten Sie dem Ausschüsse hierin bei? — Gegen 7 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Es folgt nun der Bericht unsers fünf ten Ausschusses über die Beschwerde des Pfarrers Thieme zu Weißenborn wegen Stcuerbedrückung. Berichterstatter Abg. Trenkmann: Dieser Bericht lautet: In der vorbezeichneten Beschwerde, welche in formeller Hinsicht gerechtfertigt erscheint, da die abfällige Bescheidung -es betreffenden Departementsministeriums beigebracht wor- Len ist, hat der Beschwerdeführer vorstellig gemacht: Im Jahre 1840 sei mit Bewilligung des Cultusmini- sieriums für das aus Ablösung von Acker-und Sackzehnten erlangte Capital zu dem Pfarrlehen zu Weißenbvrn, dessen Nutznießer Beschwerdeführer ist, eine Feldparzelle von 26^ Acker angekauft worden, welche zu dem Complexe des Ritter gutsvorwerks Süßenhach gehört habe. Mit diesem Ankäufe sei er um so mehr einverstanden gewesen, als er das anzukau fende Grundstück für steuerfrei gehalten und daher vorausge setzt habe, dasselbe werde bei der damals in Aussicht stehenden Grundsteuerregulirung eine Entschädigung mit zu genießen Haben, eine Voraussetzung, welche er auch schriftlich gegen die den Ankauf besorgende Kircheninspection ausgesprochen habe, ohne von derselben eines Jrrtbums geziehen zu werden. Nach Urberweisung der angekauften Feldparzelle an das We - ßenborner Pfarrlehn habe er zuerst erfahren, daß das ange- kaufte Feld nicht steuerfrei, sondern mit Steuerschocken belegt sei; bei Einführung des neuen Grundsteuersystems aber sei dasselbe mit 418,67 Steuereinheiten belegt worden, nach wel chen er die ausgeschriebenen Steuern entrichten müssen, dane ben aber habe man ihm auch bis zum Jahre 1846 Gewerbe- und Personalsteuer von seinem sämmtlichen Diensteinkom men widerrechtlich abgefordert. Außer den Grundsteuern müsse er von der fraglichen Parzelle Beitrage zu Wegebauten und andern Anlagen gewähren, und sei sogar genöthigt ge wesen, über vier Jahre lang jährlich 2^ Thaler für einen Weg zu dem erkauften Felde zu bezahlen, da für einen solchen we der von dem Verkäufer, noch von der Kircheninspection ge sorgtgewesen sei. Beschwerdeführer hält sich nun durch die Grundsteuer- pflichtigkeit des für das Pfarrlehn angekauften Feldstücks für bedrückt, ja gemißhandelt im Verhältnisse zu allen seinen Amtsgenoffen und zu allen Beamten; denn indem diese ihr Diensteinkommen nur mit der Personalsteuer von K, höchstens ein Procent versa uerten, und mancher für 1200 Thaler und mehr Diensteinkommen kaum 8 Thaler dem Staate abgebe, habe er von seinem, höchstens 500Thaler zu veranschlagenden Diensteinkommen, wovon er wieder 100 Thaler Bewirthschaf- tungskosten in Abzug zu bringen habe, bisher mehr als 13 Thaler und respective 15 Thaler an Grund- und Personal steuer entrichten müssen, welche Abgabe im Jahre 1848 in Folge der außerordentlichen Einkommensteuer auf fünf Pro cent angestiegen sei. Beschwerdeführer verlangt nun von den Kammern: sie möchten unter Berücksichtigung der angeführten Umstände und Gründe bei der Staatsregierung be fürworten, daß er, als bloßer Nutznießer des mehr erwähnten Feldes, von der Grundsteuerpflichtigkeit befreit, dagegen seinen Amtsgenoffen gleichgestellt und für sein sämmtliches Aintseinkommen nur mir der Personalsteuer vernommen werden möge, welche er auch nach bedeutend höheren Ansätzen als bisher sehr gern zu den Staatsbedürfnissen beitragen würde. Da der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde beiläufig erwähnt, daß er in seinen früher» Eingaben an das Ministe rium des Cultus bezüglich dieser Angelegenheit bereits ange führt habe, wie das Pfarrlehn dadurch, daß das angekaufte Feld nicht vermessen und sonst alle möglichen Umstände wider dasselbe geltend gemacht, verkürzt worden sei, so hat der Aus schuß die über den Ankauf des fraglichen Feldes vor der Kir cheninspection zu Weißcnborn ergangenen Acten sich vorle gen lassen, solche sorgfältig geprüft, allein die Angaben des Beschwerdeführers durchaus nicht für begründet, sondern so-, gar widerlegt gefunden. Aus den Acten geht nämlich hervor, daß, nachdem der Beschwerdeführer selbst den Antrag .auf Ankauf des Feldes für das Pfarrlehn bei der Kirchenittspec- tion gestellt hatte, die Sache nach allen Seiten hin vorher er örtert worden ist. Die von der Kircheninspection zugezoge nen Sachverständigen haben den Schcffel.Aussaat des ange kauften Feldes auf 75 Thaler taxirt, der Verkäufer über hat dasselbe für 60 Thaler den Scheffel abgetreten ; der Beschwer deführer selbst hat bei seiner Befragung den Ankauf des Fel des für Viesen Preis, ebenso wie andere Sachverständige für
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