Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die eingereichten Petitionen zu den ihrkgen zu machen und im Vereine mit der ersten Kammer die Staats regierung um Erlassung eines Gesetzes zu ersuchen, durch welches unter Wiederaufhebung des Gesetzes vom 30. November 1843 mit Ausnahme der §§. 8, 9,10 und 11 dieBestimmung in §.33der deutschen Grundrechte in Gemäßheit Art. 4 des Einführungs gesetzes sofort in Kraft gesetzt wird. Ehe jedoch der Ausschuß zur Ausführung dieses Be schlusses gelangen konnte, erlitt die Sachlage insofern eine wesentliche Veränderung, als inzwischen der Abgeordnete der ersten Kammer, Oehmichen, von derselben auf seinen Wunsch die Erlaubniß zu Einbringung eines Gesetzentwurfs über die freie Theilbarkeit des Grundeigenthums erhalten hat und diese in naher Aussicht steht. Auch theilte der HerrRegie- rungscommissar, mit welchem sich Ihr Ausschuß vernahm, demselben mit, daß er vor Erledigung dieser Angelegenheit in der ersten Kammer eine andere Erklärung nicht abgeben könne, als welche bereits in der ersten Kammer gegeben wor den sei, und welche dahin gehe, daß die Regierung, weil ein Gesetz, welches den Uebergang zur freien ^Heilbarkeit des Grundeigenthums vermittele, m Sachsen in dem Gesetze vom 30. November 1843 sich vorfinde, und bei dem Drange der übrigen Gesetzgebungsarbeiten nicht gemeint sei, ihrerseits eine Veränderung der bestehenden Gesetzgebung in der vor liegenden Angelegenheit für jetzt hervorzurufen, der Einbrin gung des angekündigten Gesetzentwurfs jedoch nicht entge gentrete. Unter diesen Umständen, und da sich zur Zeit nicht über sehen läßt, ob nicht diese Angelegenheit in Folge des bei der ersten Kammer einzubringenden Gesetzentwurfs zum zweiten Male an die zweite Kammer gelangen werde, kann der Aus schuß ein Eingehen auf das Materielle der Sache gegenwärtig nicht für zweckmäßig erachten und schlägt vielmehr der Kam mer vor: die bei ihr eingegangenen Petitionen an die erste Kammer zur Berücksichtigung bei der Berathung über derMehmichen'schen Gesetzentwurfabzugeben. Nach dem soeben vorgelesenen Anträge hätte es scheinen können, als ob der Druck des ganzen Berichts überflüssig sei, indessen ist von dem Ausschüsse, da seine Arbeiten beendigt waren, die Ausgabe des Berichts beschlossen worden, theils für den Fall, daß der in der ersten Kammer eingebrachte Ge setzentwurf dort nicht angenommen wird, — in diesem Falle würde immerhin die selbstständige Berathung über die uns vorliegenden Petitionen in unserer Kammer vorgenommen werden müssen, und dann dcrBericht sich keineswegs als über flüssig darstellen, — theils lag aber dem Ausschüsse daran, -aß, nachdem geraume Zeit vergangen ist, seitdem ihm die be treffende Petition zugegangen, es nicht den Anschein gewinne, als ob bei ihm die Sache verzögert worden sei. Der Berich ist umfänglich und bat den Ausschuß in vielen Sitzungen be schäftigt. Der Ausschuß hat daher denselben der Kammer auch zu seiner eigenen Rechtfertigung vorgelegt. Was end lich aber die Sache selbst anlangt, so mußte sich der Ausschuß überzeugen, daß gegenwärtig eine materielle Berathung die ses Gegenstandes aus den im Bericht angegebenen Gründen kaum zweckmäßig sein dürste, da schon der Antrag, zu welchem der Ausschuß gelangt war, mit den thatsachlichen Verhält nissen geradezu im Widerspruch steht, insofern, als derVolks- vertretung gegenwärtig bereits ein Gesetzentwurf vorliegt. Präsident Cuno: Verlangt Jemand über den eben vor getragenen Bheil des Berichts zu sprechen? — (Es meldet sich Niemand.) Der Vorschlag des Ausschusses geht dahin: „die Kammer wolle die bei ihr eingegangenen Petitionen an die erste Kammer zur Berücksichtigung bei der Berathung über den Oehmichen'schenGesetzent- wurf abgeben." Wollen Sic dies? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wir sind mit unserer heutigen Tages ordnung sehr schnell fertig worden, um so mehr freue ich mich, Ihnen mittheilen zu können, meine Herren, daß für die nächste Zeit uns sehr viele und wichtige Gegenstände zur Berathung vorliegen. Es sind bezüglich bereits ausgetheilt oder kom men noch heute zur Austheilung der sehr weitläufige Bericht über das Berggesetz, der Bericht des vierten Ausschusses über denHeisterbergk'schen Antrag, die Abschaffung der körperlichen Züchtigung als Disciplinarmittel betreffend, der Bericht des dritten Ausschusses, welcher Ihnen heute aus derRegistrande angezeigt worden ist, und der in geheimer Sitzung zur Erle digung zu bringen sein wird, ferner der Bericht des dritten Ausschusses über das Budget des Justizministeriums. Weiter ist zum Eingänge für heute, spätestens morgen, auch noch der Bericht des dritten Ausschusses über das Militairbudget an gekündigt. Es folgt daraus, meine Herren, wie ich schon vor läufig zu bemerken mich veranlaßt sehe, daß wir, obschon die Pfingstfeiertage herannahen, unsere Sitzungen nur auf sehr kurze Zeit werden unterbrechen können. Für morgen setze ich an die Berathung des Berichts des zur Begutachtung des Berggesetzes niedergesctzten außerordentlichen Ausschusses. Die Sitzung beginnt 11 Uhr.' Die heutige Sitzung ist ge schloffen. Schluß der Sitzung 11^ Uhr. Mtt der Nedaenou provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B.G. Teubner« Letzte Ahftndmrg zur Post: den 19. Mai 1850. u. K. (4, Abonnement.) 64
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder