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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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bringen. Was ich Ihnen sage, spreche ich durchaus nicht aus einem extremen politischen Gesichtspunkte. Im Gegentheil, ich gehöre, was mir dann und wann von der einen oder der andern Seite zum Borwurf gemacht wird, keiner extremen Politischen Richtung an, befinde mich vielmehr aufdem Stand punkte eines vernünftigen, nicht in träger Stabilität abge schlossenen, allen Überstürzungen abholden, ^ber der Reform ehrlich und eifrig zugewcndeten Konservatismus. Gehen Sie auf dem empfohlenen Wege fort, legen Sie zwischen Krone und BoE eine ganze Legion von Staatsdienern, viel zu viel für unsere pecuniären Kräfte und dennoch vielleicht zu wenig für Dienst und Arbeit, zeichnen Sie diese Staatsdiener auch noch wo möglich äußerlich aus durch gestickte Kragen und flimmernde Epaulettcn: Sie werden der constitutionellen Monarchie einen schlimmen Dienst erweisen! Das Alles sind keine Wege und Zeichen, welche geeignet wären die Miß klänge auszugleichen, unsere Zeit zu heben, zu tragen, zu kräf tigen. — Ich bin überhaupt kein Freund der Kollegialität in den Untergerichten. Kollegialität ist ein schönes Wort, ein Wort von großem Segen; ich müßte undankbar sein, wenn ich vergessen oder verschweigen könnte, welche schönen genuß- und erfahrungsreichen Stunden mir selbst in meinem nächsten Wirkungskreise die Kollegialität geboten hat. Aber, meine Herren, das laßt sich denn doch nicht verhehlen, es gehört Selbstverleugnung und viel angeborner Arbeitstrieb dazu, pm in einem Collegium streng und unnachsichtlich immer zu thun, was sich gehört und gebührt, immer vollständigste Pflichterfüllung zu üben und sich doch anderer Meinung, wie es die Mehrheit gebietet, untcrzuordnen. Der grüne Lisch wirft lange Falten und bietet bequemen Schatten, in welchen der Indolente seine Füße ausstrecken kann. Das wird sich bei den Untergerichten nicht selten zeigen. Die persönliche Verantwortlichkeit schwindet ganz; mir wenigstens ist in meiner Geschäftserfahrung nicht ein einziger Fall vorgekom men , wo gegen ein Iustizcollegium mit Erfolg Vertretungs ansprüche ausgeführt worden waren. Nicht unbeachtet bleibe, daß die Kollegialität in der untern Instanz selbst durch den engen und unmittelbaren socialen Zusammenhang, in welchem die Richter und deren Angehörige zu einander stehen, beein trächtigt wird. Es kommen da Dinge vor, die sich auf das Geschäftsleben übertragen und auf die Geschäfte selbst einen ungünstigen Einfluß ausüben. — Hegte ich nur im Entfern testen die Furcht, daß mit Zurückschiebung des Gesetzentwurfs die Schwurgerichte ebenfalls vertagt werden müßten, dann, meine Herren, würde ich mich um jeden Preis für besiegt er klären und ohne Weiteres von meinem Anträge zurücktreten, denn ich habe — dafür kann ich meine Vergangenheit zum Zeugniß anrufen — den lebhaften Wunsch, die Schwurge richte bald eingeführt zu sehen. Das kann aber nach meiner Ueberzeugung auch ohne die beabsichtigte Justizorganisation geschehen. ZUm großen Lheile werden die Schwurgerichte von den Appellationsgerichten geleitet werden können; ande rerseits wird es möglich sein,Einzelgerichtezu gleichem Zwecke zusammentreten zu lassen. jDas läßt sich recht wohl erreichen, wenn man nur will. — Zum Schlüsse bietet sich mir noch ein Grund dar, weshalb es wenigstens jetzt nicht an der Zeit ist, die Bezirksgerichte ins Leben zu führen, wir haben ja noch keine neue Civilproceßordnung, noch kein neues Civilgesetz- buch , welche von den Bezirksgerichten mittelst öffentlicher Rechtspflege gehandhabt werden sollen. Wir können nicht hoffen, vor drei bis vier Jahren in Besitz dieser Gesetze zu ge langen, und werden dcmVaterlande keinen Schadenzufügen, wenn wir bis dahin zuwarten. Alles dies gebe ich Ihnen ohne Hehl als den vollständigen Ausdruck meiner Ueberzeu gung, unbekümmert, ob ich damit und überhaupt mit mei nem Anträge, wie v. Schwarze fürchten ließ, an manchen Or ten anstoßm und mir wenig Dank verdienen werde. Darauf kommt es mir nicht an. Wer nicht den Staub kleinlicher oder gar eigensüchtiger Rücksichten von seinen Schuhen schütteln kann, ehe er diesen Saal betritt, ist gar nicht werth, ihn zu be treten. Staatsminister 0. Zschinsky: Auf das, was der gc- ehrteHerr Abgeordnete soeben bemerkte, habe ich nur Weniges zu erwidern. Er gedachte zuvörderst'der Fürsten und Grafen von Schönburg. In dieser Beziehung habe ich zu gedenken, daß von ihnen in Betreff der Behördenorganisation Anträge gestellt worden, daß darauf aus dem Justizministerium Be scheidungen an dieselben gelangt sind, und daß die Hoffnung vorhanden ist, es werden die angeknüpften Verhandlungen zu einem befriedigenden Resultate führen. Es hat der Sprecher ferner hervorgehoben, daß die künftige Anstellung neuer Be amten jedenfalls auch aus dem politischen Gesichtspunkte er folgen werde. Was den geehrten Herrn Präsidenten zu dieser Bemerkung veranlaßt hat, weiß ich nicht, versichern kann ich aber, daß cs der Staatsregierung nicht beigeht, von diesem Gesichtspunkte aus bei den künftigen Anstellungen verfahren zu wollen. Auch muß ich bemerken, daß das,bereits vor handene Beamtcnpcrsonal, wie nämlich dasselbe nach dem Gesetze vom 23. November 1848 mit übernommen werden soll, für die neue Organisation vollständig ausreichend fein wird. Es wird also wohl in keiner Weise zu neuen Anstellungen kommen. Der Herr Antragsteller hat hiernqchst darauf hin gewiesen, daß die freiwillige Gerichtsbarkeit von der Justiz pflege zu trennen sei. Dieser Punkt ist bereits bei den im Jahre 1848 in den Kammern gepflogenen Verhandlungen berührt und abgeworfen worden. Es liegt in gegenwärtige^ Augenblicke, wie mir scheinen will, gar kein Grund vor, auf jene Verhandlungen über das Gesetz vom 23. November 1848 zurückzukommen. Ich kann daher alles dasjenige, wqs der Sprecher in dies er Beziehung ehwähjrte, übergehen. Er hat weiter auch das Institut der Friedensrichter ugd Ngtgre berührt. Was die letzteren anlangt, so ist bereits beiden mebrerwähnten Verhandlungen imJahre 1848 Seiten derRe- gierung die Zusicherung erfolgt, dgß von ihr die Stellung der Notare ins Auge gefaßt pnd in Erwägung gezogen werden soll, ob ihnen ein weiterer Wirkungskreis Angewiesen werden könne.
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