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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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und der Münze einer- und den Silbcrgruben ande rerseits, 6. Darüber, wie sich die Einnahmen und Ausgaben der Staatscasse rücksichtlich des Bergbaues im Ver- hättniß zu den zeitherigen künftighin muthmaaßlich gestalten werden. Nach dem Etat pro so. 1849 sind sä den Zehntcncassen vom Bergbau zugeflossen: 88,130Thlr. 3Ngr. 1 Pf. von Freiberg, inol. 14,000Lhlr., welche an Ausbeutzehnten nachtrag von der General schmelzadministration an die Zehntencasse geleistet worden, 29,208 - 10 - 3 - von Schneeberg und vom Ober gebirge (darunter 18,426 Thlr. 25 Ngr. 3 Pf. von Schneeberg), 2,141 - 24 - 6 - von Altenberg. 119,480Lhlr. 8Ngr.—Pf. Summa. Nach dem künftigen Etat muthmaaßlich: 35.458 Lhlr. — Ngr. von Freiberg 52,672 Thlr. 3 Ngr. 1 Pf. minus. > 7,196 - — - vom Obergebirge und von Schneeberg 22,012 Thlr. 10 Ngr. 3 Pf. minus. Darunter 5,051 Thlr. wegfallender Be trag des Zehnten von Eisensteinflössen und Braunstein. 805 - 12 - von Altenberg 1,336 Thlr. 12 Ngr. 6 Pf. minus gegen den Etat pro so. 1849. 43.459 Thlr. 12 Ngr. Summa. 76,020 Thlr. 26 Ngr. minus, wovon 14,000 Lhlr. — Ngr. der Generalschmelzadmini stration und 62,020 - 26 - den Gruben zu Gute kom men. uts. Mit den vorbemerkten 14,000 Thlrn. hat es nach den Motiven folgende Bewandtniß. Bis zur Feststellung der Erztaxe vom Jahre 1842 wurde der Betrag des Productenzwanzigsten für die Gruben der Freiberger und Altenberger Revier, welche ihre Erze an die Generalschmelzadministration ablicferten, von letzterer über tragen und an die betreffenden Zehntenämter abgegeben, in dem die Erztaxe selbst denselben kürzte. Die Gruben der übrigen Reviere erhielten eine verhaltnißmäßig höhere Be zahlung von der Generalschmelzadministration und mußten den Zwanzigsten selbst an die betreffenden Zehntenämter ent richten. Nach der Erztaxe von 1842, ß. 16, haben die Gruben sämmtlicher Reviere den Zwanzigsten selbst abzuführen, wofür ihnen eine entsprechend höhere Erzbezahlung gewährt wird. In Ansehung des von der Generalschmelzadministration an die Freiberger Oberzehntencasse abzugebenden Producten- zwanzigsten war ein besonderes Verhältniß eingeführt. Die Generalschmelzadministration bezahlte an die Dberzehnten- ll. K. (4. Abonnement.) casse für die in Ausbeute stehenden Gruben nicht allein den Zwanzigsten, sondern auch, nach einer angenommenen Fiction, daß von je 100 Mark von den Gruben gelieferten Silbers 60 Mark als Ausbeute vcrtheilt und 40 Mark zur Löhnung verwendet würden, auf die Ausbeutesilber den Zehnten und auf die Lohnsilber den Zwanzigsten, mithin überhaupt ivF, To, -rv«, Ts oder mehr als den Zwanzigsten. Die Oberzehntencasse lieferte dagegen an die Generalschmelz administration den von den Gruben an sie entrichtetenZwanzig- sten von den vertheiltenAusbeuten ab. Letzteres ist seit derFi- nanzperiode 18ZH nicht mehr geschehen, wogegen jene bis jetzt von der Generalschmelzadministration an die Oberzehnten casse abgegeben worden sind. Diese Abgabe, welche z.B. 18HZ gemeinjährig 13,308Thlr. 16 Ngr. 9 Psi betrug, wurdeaus den Ueberschüffen der Generalschmelzadministration bestritten und traf die Gewerken selbst wenigstens direct nicht. Es schien jedoch angemessen, die Generalschmelzadministration in Zu kunft von dieser — in der Beilage ^.II. erwähnten — auf der angegebenen Fiction beruhenden Zahlung der Zehntendiffe renz von Ausbeutgrubensilber (jetzt mit 14,000 Thlr. etatiflrt) an die Freiberger Oberzehntencasse zu entbinden. Aus den Zehntencassen sind zeither, nach dem Etat pro 1849 56,519 Thlr. 8 Ngr. 37,362 Lhlr. 3 Ngr. 9 Pf. an Administrationskoften, 15,516 - 26 - 9 - Befreiungen an Erlassen, 1,197 - 23 - 8 - zu milden Zwecken, 310 - 8 - 9 - zu polizeilichen Zwecken, 376 - 5 - 1 - den Schurfgeldercassen, 1,755 - 29 - 5 - insgemein. uts. geleistet worden, während sie nach dem künftigen Etat nur 2 ' 28,809 Thlr. 12 Ngr. leisten als: 24 386Lblr —Ngr-—Nf- an Administrationskosten ' ' 12,976Thlr.3Ngr.9Pf. minus, wovon 8,276 Thlr.3Ngr. 9 Pf. auf die Ein ziehung von Stellen und auf die Ab gabe der Ge richtsbarkeit gerechnet sind, und 4 700 ------ dem Berg bau zur Last fallen, 1,150 - — - 1,164 - 20 - 2,108 - 21 - uts. — - an Befreiungen und Erlassen 14,366 Thlr. 26 Ngr. 8 Pf. minus. 2 - zu milden Zwecken 33Khlr.3Ngr.6Pf. minus. — - zu polizeilichen Zwecken und zu den Schurfgeldercassen 686 Thlr. 14 Ngr. minus. 8 - insgemein 352 Lhlr. 22 Ngr. 3 Pf. plus. BtS. 66
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