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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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28,062 Lhlr. IS Ngr. 3 Pf. minus. 352 - 22 - 3 - plus. 27,709 Lhlr. 26 Ngr.—Pf. minus. Haben nun Vie Aehntencassen früher 119,480 Thlr. 8 Ngr. eingenommen und davon wiederum 56,510 - 8 - auf den Bergbau verwendet, also 62,961 Lhlr. — Ngr. Ueberschuß behalten, wahrend sie künftig nur 43,459 Lhlr. 12 Ngr. einnehmen, dagegen aber auch nur 28,809 - 12 - dem Bergbau zufließen lassen, mithin nur 14,650 Thlr. — Ngr. Ueberschuß behalten worden: so ergiebt sich bei Vergleichung des frühern Ueberschusses an 62,961 Thlr. mit dem künftigen an 14,650 - daß die Zehntencassen durch die Ermäßigung der Abgaben einen Verlust leiden von 48,311Lhlr. Das Ergebniß dieser Rechnungsaufstellungen in seiner Rückwirkung auf den Bergbau ist folgendes: Von den oben bemerkten 62,020 Thl. 26 Ng.—Pf- Minderertrag der Zehntencaffe, so weit solcher dem Bergbau durch die Ermäßigung der Abgaben zu Gute kommt, sind in Abzug zu bringen, 19,777 - 14 - 4 - als: 4,700Thl.—Ng.—Pf. an Admini- strationskosten, welche künftig dem Bergbau zur Last fallen, 14,366 - 26 - 8 - Verlust an Be freiungen und Erlassen, 710 - 17 - 6 - Verlust an mil- denStiftungen und Mehrauf wand zu poli zeilichen Zwek- kenundzuden Schurf-Gelder- caffen. uts. Es reducirt sich daher der Gewinn des Bergbaues durch dieUmgestaltung der Abgabenerhebung auf 42,243Thl.11Ng. 6 Pf. sä L, Das Verhaltniß des künftigen Rechnungsabschlusses zwischen der Generalschmelzadministration und der Münze wird ungefähr folgendes sein. Die Generalschmelzadmim'stration hat bisher jährlich für verkauftes Silber von der Münze eingenommen: 1,087,147 Thl. 12 Rg. — Pf. als: 613,678 Thl. 13 Ng. 2 Pf. für Brand- V silber, ä Pf». 29Thl. 6Ng. 6 Pf. 473,468 - 28 - 8 - für Raffinat silber, ü Pfd. 29 Thl. 9Ng. 6 Pf. uts. und wird künftig einnehmen: 1,104,388 Thl. 28 Ng. — Pf- als: 623,059 Thl. 10 Ng. für Brandsilber, ä Pfund 29 Thlr. 20 Ngr. 481,329 - 18 - für Raffmatsilber, ä Pfund 29 Thlr. 24 Ngr. uts. Vergleichung. Von 1,104,388 Lhlr. 28 Ngr. künftiger Einnahme 1,087,147 - 12 - bisherige Einnahme abgezogen, bleiben 17,241 Thlr^6 Ngr., welche die Generalschmelzadmini stration künftig von der Münze mehr als bisher beziehen wird. Burch Belastung der Münze mit diesem an dieGeneral- schmelzadministration zu zahlenden Mehraufwand für Silber fällt ihr zeitherigerReinertrag weg und es erwachst ihrZubuß- erforderniß. (Vergl. Mot. zu Z. 278) Soll nun die Münze, wie zeither, wenigstens nicht mit Verlust arbeiten, soll sie auch ferner eine Belastung des Bergbaues sein: so müssen ihr jährlich bei Verarbeitung von 36,500 Pfund Silber, auf das Pfund 7 Ngr. gerechnet, we nigstens 8,500Thlr. zu Deckung der Prägungskosten gewährt werden, und es hängt damit die Abgabe vom Bruttoertrag des Silberbaues, welche im Gesetz auf 3 Procent festgestellt ist, zusammen. Der Staat zahlt die erforderliche Zubuße an die Münze und entschädigt sich dafür durch Erhebung dieser Brutto abgabe. In den Motiven ist darüber Folgendes bemerkt: ^Zeither bezog der Staat einen doppelten Schlägeschatz. Der eine, welchen er indirect durch eine geringere Bezahlung des Silbers Seiten der Münze an die Silberschmelzhütten bezog, überstieg bereits die Prägungskosten, so daß dieMünze einen Ueberschuß gewähren konnte. Der zweite Schläge schatz, welchen die Bergwerkseigenthümer an die Zehntenäm ter zu entrichten hatten, betrug 21 Ngr. 3^ Pf. für das Neu pfund Silber (— 9 Ngr. 9Z. Pf. für die Bergmark.) Sowie dieser letztgedachte (directe) Schlägeschatz in Ge mäßheit §. 263 in Wegfall gelangt, so fällt auch jener erstere Münzgewinn weg, wenn nach der Bestimmung §. 278 der StaatkeinerleiMetällvorkaufsrechtausübt, mithin die Münze genöthigt ist, das erforderliche Silber im Wege des freien Han dels für die allgemein geltenden Marktpreise zu erkaufen. Es wird vielmehr dieMünze, wie dies vermöge des Verhältnisses zwischen dem Münzfüße und den herrschenden Silberpreisen
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