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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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1824 225 19 8 197 26 8 30 8 9 453Thl.25Ng?5Hfi also durchschnittlich auf 1 Jahr 226 Thlr. 27 Ngr. 7^ Pf. in einigen Bergamtsrevieren eingegangen. Dazu kommt 4) daß einer der neuesten Schriftsteller über das Berg recht (Freiesleben a. a. O. (Leipzig 1837) §. 11S. 52) die Flöße unter die Categorie des Bergwerksgutes im weitern Sinne subsumirt. Derselbe unterscheidet zwischen Bergwerksgut im weitern und engern Sinne, rechnet (§. 14 S. 62) zu dem Bergwerksgut im engern Sinne unter an dern solches Gut, bei welchem analog, wie bei dem eigentlichen Bergwerksgute im engern Sinne, Mu- thung und Bestätigung dem bürgerlichen Erwerbs titel hinzutreten kann, und fahrt (S. 64) fort: „Zu dergleichen Gute gehören die zum Bergbau nöthi- gen Wasser und Gefalle; ferner die zurSchmelzung des Eisens unentbehrlichen Flöße, deren Ver leihung (durchRescript vom 17. Juli 1789 und vom 23. Februar 1798 0. 6. II. p. 273) den Bergäm tern übertragen ist, mögen sie auf fiskalischem oder Privat-Grund und Boden brechen. Endlich 5) kommt wesentlich in Betracht der p rar tische Ge sichtspunkt. In dieser Hinsicht hat die bestehende, den Eisenhüttenwerken zu Gute kommende Befug- niß: in demAbbau der in ihrer Nähe vorkommenden Flöße nichtdurch den Eigensinn der Grundbesitzer be hindert zu werden, erheblichen Werth, und es ist wünschenswerth, nicht nur dem Bergbaue, sondern auch dem technisch auf das Innigste mit ihm ver- im I. an Zehnten an Ladegeld Thl.Ng.Pf. Thl.Ng.Pf. 1845 146 21 3 128 19 4 1846 78 28 5 69 7 4 an Quatembersteuer Thl.Ng.Pf. 20 23 4 19 15 5 bundcnen Hüttenwesen dir ihm bisher zugestattbe- nen Mittel zU seinem gedeihlichen Fortgänge thull- lichst zu erhalten. Zu diesen Mitteln gehören auch dw zur Schmelzung des Eisens unentbehrlichen Flöße unwidersprechlich. Kann nun auch nicht geradezu behauptet werden, dass sich durch die bisherige Gesetzgebung für die Subsumtion der Eisensteinflöße unter die Bergregalität ein festes Princip auf constante Weise ausgebildet hat, so kann doch ebensowenig in Abrede gestellt werden, daß nach dem durch mehrere Special- rescripte sanctiom'rten Herkommen auch zeither scholl die zur Schmelzung des Eisens unentbehrlichen Flöße gemuthet und verliehen worden, und es ist jedenfalls wünschenswerth, daß, wenn über die Rechtsbestandigkeit einer derartigen Muthung und Verleihung noch irgendwie ein begründeter Zweifel vor handen sein kann, solcher durch die neue Berggesetzgebung im Interesse des Eiscnhüttenwcsens und zugleich in dem damit verbundenen Interesse der Bergarbeiter beseitigt werde. Aus diesem Grunde findet in Folge der oben erwähnten Petition ein Mitglied des Ausschusses sich veranlaßt, derKam- mer die Annahme des von den Petenten aü blum. 405 bean tragten Zusatzes anzuempfehlen, wahrend die Majorität der Kammer nur die Annahme des §. 1 in unveränderter Fassung anzurathen vermag. Präsident Cuno: Nach der vorhin demAbg.Funkhänel ertheilten Zusage wird nunmehr die allgemeine Debatte über den ersten Abschnitt des Berggesetzes Statt haben können. Auch werden in ß. 1 und 2 die obersten Grundsatzedes Gesetzes verhandelt, und es mag bei schon vorgerückter Zeit eine Be- rathung darüber nicht mehr stattsinden. Ich sehe mich des halb veranlaßt, für heute die Sitzung aufzuheben und für den morgenden Tag, wo die Sitzung um 10 Uhr beginnen wird, auf die Tagesordnung zu stellen: die mündlichen Berichte des vierten Ausschusses über die Petitionen der Gemeinde Gorbitz und des Advocaten Hartmann zu Frankenberg, dann die fort gesetzte Berathung des Berichts über das Berggesetz. Die Sitzung ist aufgehoben. (Schluß 1-LUHr.) Mir der Redaktion vrovisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. Druck von B. G. Tcubncr Letzte Absendung zur Post: 21. Mai 1850.
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