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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Sie, daß diese Landtagsschristen sogleich vorgetragen werden? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Ich würde nunmehr zuerst den Abg. Wagner bitten, eine Landtagsschrist vorzutragen. Abg. Wagner (aus Dresden) tragt die Landtagsschrist über das Gesuch mehrerer Herausgeber öffentlicher Blätter, dieAufhebung und Erläuterung des §. 12 des Preßgesetzes vor. Abg. Richter (aus Hartha) trägt hierauf die Landtags schrist, die Verhütung der speciellen Einzeichnung der herr schaftlichen Gefälle in die Erwerbsurkunden betr., vor. Abg. Schwerdtner trägt die das Buttermaaß betref fende Landtagsschrift vor. Abg. Kretschmer verliest dieLandtagsschrist, betreffend die Zuziehung eines oder mehrerer der wendischen Sprache kundigen Juristen zu den Gerichtsstellen, wo die Wenden der Lausitz Recht erleiden. Abg. Löwe: Der Gesetzentwurf über die Leichenbestat- tung und Einrichtung des Leichendienstes wurde zunächst in der ersten Kammer berathen. Bei der Berathung in unserer Kammer wurden einige Abänderungen und Zusätze beschlossen. Die erste Kammer hat sich bei der spätern Berathung dem angefchlossen, und dieLandtagsschrist ist dortgefertigt worden. (Es erfolgt nun der Vortrag derselben.) Sämmtliche Landtagsschriften werden auf Anfrage des Präsidenten einhellig genehmigt. Präsident Cuno: Wir werden nun im Uebergange zur Tagesordnung zunächst hören den mündlichen Vortrag des vierten Aus schusses über die Petition der Gemeinde Gorbitz um Erlaß rückständiger Hausgenoffenzinsen. Berichterstatter Abg. Kretschmer: Der Gemeinderath zu Nkedergorbitz bei Dresden hat durch seinen Vorstand Jo- dann Georg Naumann und27 Genossen unter dem 5. Februar h. I., zuerst bei der ersten Kammer, eine Petition eingereicht. Ueber diese ist dort beschlossen, und am 19. April ist dieselbe dem vierten Ausschüsse der zweiten Kammer übergeben wor den. Der Inhalt dieser Petition ist folgender. Es sagen die Petenten, daß das Dorf Nisdergorbitz 1400 Einwohner zähle, welche meist sich als Arbeiter in Kohlenwerken und sonst als Handarbeiter ernährten; es seien in diesem Dorfe außer dem Kammergute nur Häuslerwohnungen, und zwar 127 vorhanden; es kämen auf jede Häuslernahrung im Durch schnitt 68 Steuereinheiten und 342Thaler Brandversiche- rungsbetrag. Dies beweise, daß der Ort ein sehr armer sei; auch daraus ergebe sich das, daß im Jahre 1849 270 Thaler für die Ortsarmen aufzubringen gewesen seien. Sie geben weiter an, daß die Hausgenossen des Ortes laut eines aus der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts stammenden Erbrsgisters verpflichtet gewesen seien, jährlich zweimal, und zwar zu -Walpurgis und Michaelis, 2 Ngr. 6 Pf. an das dortige Kam mergut zu zahlen, auch zu Gunsten desselben Handdienste zu verrichten. Diese Verpflichtung sei in neuerer Zeit in Frage gekommen, es fei ein Proceß deswegen entstanden, der im Jahre 1837 durch einen Vergleich beendigt worden sei. Laut dieses Vergleiches nun habe jeder Hausgenosse bisher jährlich in zwei Terminen, Ostern und Michaelis, 7 Ngr. zu zahlen gehabt. Das sei nun aber für die mittellosen Leute dort sehr viel; dieselben hatten ohnedies zur Armen- und Gemeindecasse jährlich jeder 12 Ngr. zu zahlen. Es treffe auch ver Nach theil nicht blos dieHausgenossen, sondern auchdieAnsässigcn, denn durch die auf die Hausgenossen gelegte Abgabe werde die Zimmermiethe herabgedrückt. Nun sagen sie zwar, daß, nachdem durch §. 35 bei 2. der Grundrechte diese Leistung aufgehoben worden sei, sie künftig darum wohl nicht mehr würden in Anspruch genommen werden, auch wenn man sie in Anspruch nehmen würde, nicht würden genöthigt werden können, zu zahlen. Aber es seien aus früher» Zeiten mehr fache Rückstände dieser Abgaben vorhanden, und sie stellen nun ihr Petitum dahin: „die hohe Landesversammlung möge sich bei dem königl. Ministerium der Finanzen dahin verwen den, daß von Einforderung der aus der Zeit vor Publikation der deutschen Grundrechte restirenden Hausgenosscnzinsen ab gesehen werde." In der 46. öffentlichen Sitzung der ersten Kammer am 10. April d. I. wurde über diese Petition bera then. Der Berichterstatter gab an, daß man eine blos aus Häuslern bestehende Gemeinde, in welcher noch 68 Steuer einheiten durchschnittlich auf jeden Einzelnen kommen, nicht gerade zu den ärmsten zählen dürfe, daß diegegenwärtigeLage der Finanzen Sachsens nicht gestatte, dem Fiscus zuzumu- then, auf wohlbegründete Forderungen Verzicht zu leisten. Von andererSeite auch wurde bemerkt, daßmaneinen solchen Nachlaß den Petenten unmöglich allein gewähren könne, son dern daß, wenn er stattsinden sollte, er eine allgemeine Maaß- regel sein müsse. Der Meinung ist der vierte Ausschuß Ihrer Kammer auch; er fügt hinzu, daß man die Summe, wenn man eine solche allgemeine Maaßrcgel beantragen wollte, auch nur annähernd zu bestimmen nicht im Stande sei, und daß man, obwohl diese Forderungen des Fiscus wohl begründet seien, wohl auch ohne Stellung eines besonder» Antrags er warten könne, es werde Seiten des Staates in Einforderung jener rückständigen Hausgenossenzinsen mild verfahren wer den. Es kann also der vierte Ausschuß der zweiten Kammer Ihnen nichts Anderes anrathen, als daß Sie dem Beschlüsse der ersten Kammer, diese Petition auf sich beruhen zu lassen, beitreten. Präsident Cuno: Wollen Sie, wie in der Regel zu ge schehen hat, sofort auf die Berathung des Ihnen jetzt münd lich erstatteten Vortrags eingehen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: WünschtJemand hierüber zu sprechen? Es meldet sich Niemand zum Wort, ich darf sofort die Frage
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