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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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mäßigem Wege einzuführen sei. Mit dieser Vorschrift des Einsührungsgesetzes zu den Grundrechten stehen auch die Motive, welche bei dem vorigen Landtage zu dem Gesetze über das Verfahren bei Preßvergehen gegeben worden sind, in der vollkommensten Uebereinstimmung. Sie brechen den Stab über das jetzige geheime, inquisitorische Gerichtsverfahren, sie erklären ausdrücklich, daß dieses Gerichtsverfahren im grellsten Widerspruche mit der Rechtsanschauung des Volkes stehe, und ich kann daher aus diesen Gründen nur die ärgste und unverantwortlichste Verletzung der Pflichten der ge genwärtigen Ministerdarinsehen, daß sieseitso langer Zeit säu mig und daß sie unerfüllt lassen, was einerseits imArtikellll. des Einsührungsgesetzes zu den Grundrechten gefordert wird, And andererseits aus jenen Motiven der sächsischenRegierung als dringendste Nothwendigkeit hervorgeht, ungesäumt Gc- schwornengerichte ins Leben zu rufen. Es ist eine unvcrant- ' «örtliche Pflichtverletzung der jetzigen Minister, auch selbst der eigenen Motiven der sächsischen Regierung uneingedenk zu sein. Ich glaube, daß die Volksvertretung nicht nur für die Petenten, sondern auch für alle in Untersuchung Befange nen als deren heiligstes Recht fordern müsse, daß sie durch ein Verfahren abgeurtheilt werden, welches sowohl durch ein aus drückliches Gesetz erworben, als durch die eigenen Motive der Regierung für nothwendr'g erachtet, als endlich in der Rechts anschauung des Volkes begründet ist. Nur darin, daß den Petenten dieses ihr gutes Recht verkümmert und ihnen wider rechtlich vorenthalten ist, sind die Gründezu suchen, aus denen sie sich gegenwärtig mit einem solchenGesuchean uns wenden. Den Sachsen wird ein Gerichtsverfahren leider noch immer unverantwortlicher Weise vorenthalten, was in den meisten deutschen Staaten bereits Platz gegriffen hat. Darin liegt eine schwere Verletzung des Rechtsgefühles des Volkes. I ck> Halte alle jene Urtheile, welche nach jenem in quisitorischen Verfahren von den Gerichtshöfen noch gefallt werden, obgleich die Grundrechte den An- klageproccß und das Verbiet der Geschwornen vorschreiben, für ungültig und nicht zu Recht bestehend. Das ist für mich der wichtigste Grund für meine heutige Abstim mung. Nicht Gnade will ich, sondern Recht, das Recht aber, welches auf einem unparteiisch en, im Nechtsgefühle des Volkes wurzelnden Verfahren beruht. Präsident Cuno: Verlangt noch Jemand zu sprechen? Der Ausschuß räthIhnen an, das Gesuch der Petenten auf sich beruhen zu lassen. Wollen Sie dieses? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wir fahren nun fort in derBerathung des Berichtes unsers außerordentlichen Ausschusses über das Berggesetz und gelangen zunächst zur allgemeinen Berathung über Abschnitt 1 und sodann zur speciellen Berathung und Beschlußfassung über die §Z. I und 2, bezüglich derer die be treffenden Meile des Berichtes uns bereits vorgelesen worden sind. Wünscht Jemand im Allgemeinen über den ersten Ab schnitt des Berggesetzes zu sprechen? Wenn sich Niemand um das Wort meldet, so wird also eine allgemeine Debatte über diesen Abschnitt nicht stattsinden. Zunächst liegt nun ß. I zur speciellen Berathung vor. Abg. Fu n kh än el: Nach §. 1und2 der Vorlage soll das Bergregal in Beziehung auf die metallischen Mineralien beibehalten werden, jedoch in Verbindung mit der Freierklä rung des Bergbaues. Ich bin damit vollkommen einverstan den, denn ich erblicke in einem so modisicirten Bergregale eine sehr glückliche Vereinigung derjenigen Bedingungen, die er forderlich sind einerseits für die einheitliche nationalöcono- mische Ausbildung des Bergbaues und andererseits für jede zulässige freie Bewegung der industriellen Unternehmungen auf diesem Gebiete. Ich bin um so unbedenklicher, der Vor. läge hierin vollkommen bcizustimmen, als von Seiten der Betheiligten, worunter ich besonders die.Mergbau treibenden Gewerken verstehe, sich keine Stimme dagegen erhoben hat, daß diese Einrichtung auch ferner beibehalten werde. Auf der anderen Seite finde ich die Einschränkung des Bergregals, wie sie in Z. 1 ausgesprochen worden!ist, auf die metalli schen Mineralien durch das, was.die Staatsrcgierung zur Motivirung dieser Bestimmung angeführt hat, vollkommen gerechtfertigt. Ich würde mir hier das Wort nicht erbeten haben, wenn sich nicht zu §.1 eineDifferenz indem Ausschüsse gezeigt hätte, aus Veranlassung einer Petition, welche darauf gerichtet ist, daß nach den Worten des Paragraphen noch der Zusatz beigefügt werden möge: „sowiejdie zu derVerhüttung erforderlichen mineralischen Zuschläge." Es handelt sich nach der Tendenz der Petition hauptsächlich sum die Eisenstein flöße, welche zu dem Schmelzen des Eisensteins erforderlich sind. Die Majorität des Ausschusses-will, daß die Petenten abgewiefen werden, während die Minorität für die Petition ist. Ich bin nun vollkommen der Ansicht, die die Minorität ausgesprochen hat, insofern, als auch ich wünschte, daß wir in den Stand gesetzt sein möchten, dem Eisenhüttenwesen alle mögliche Unterstützung zu gewähren, die allerdings unter Anderm darin zu finden sein würde, wenn auch die Eisen steinflöße regalisirt werden könnten. Aber darin bin ich nicht der Ansicht der Minorität, daß dies rathsam, ja sogar, daß dies nurzulässig sei. Die Minorität erkennt selbst an, daß eine konstante Einrichtung der Art, vermöge deren die Eisen steinflöße unter das Bergregal subsmnirt worden wären, sich in Sachsen seither nicht ausgebildet hat. Nun bin ich aber der Meinung, daß wir bei der Feststellung der Regalitätsrechtc im 19. Jahrhunderte uns lediglich an das historische Recht halten können; ein Regal, welches nicht bereits rechtlich ge bildet ist, neu einzuführen und für die Zukunft aufzustellen, möchte ich als höchst bedenklich erachten. Es könnte nun vielleicht in Frage kommen, ob man nicht auf andere Weise demMunsche der Petenten gerecht werden könne, — etwa durch eine ähnliche gesetzliche Feststellung, wie sie im achten Abschnitte des Berggesetzes hinsichtlich der Gewinnung des
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