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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Die m keiner Weise gut geheißen werden kann, nämlich zu der, daß ebensogut, wie Kalkstein, auch ganz andere Mineralien mit darauf Anspruch machen könnten, als Regal erklärt zu werden. Das Criterium, welches in dem beantragten Zusatze gegeben ist, ist kein haltbares, denn es heißt: „die zu deren Ver hüttung erforderlichen mineralischen Zuschläge". Heute wird aber Kalkstein als solcher Zuschlag verwendet, später vielleicht ein ganz anderes Mineral; die Regalseigenschaft würde also lediglich davon abhangen, ob die Hammerwerkbesitzer von einem Minerale als Zuschlag Gebrauch machen wollen oder nicht. Das paßt nicht in eine Gesetzvorlage. Dies sind die formellen Gründe, aus denen ich es nicht befürworten könnte, diesen Zusatz aufzunehmen. In materieller Beziehung mache ich darauf aufmerksam, daß durch diesen Zusatz den Hammerwerksbesitzern mehr ge geben und den Grundbesitzern mehr entzogen werden würde, als zeither. Zn den Rescripten, die der Bericht rcferirt, ist den Hammerwerkbesitzern keineswegs ein unbedingtes Recht auf bergamtliche Beleihung mit Flößen zugestanden, sondern es soll in den Fällen, wenn hie Grundbesitzer Widerspruch gegen eine solche Verleihung erhoben haben, über diesen Wider spruch an die Negierung Bericht erstattet werden und Erwä gung des Sachverhältnisses eintreten. Es sind auch in den Acten des Ministeriums Vorgänge enthalten, woraus sich er- gkebt, daß solchen Beleihungsgesuchen nicht immer deferirt, sondern dieselben auch zurückgewiesen worden sind. Durch die von den Petenten gewünschte Einschaltung in Z. 1 würde aber die Erwägung des Sachverhältnisses ausgeschlossen, ihnen ein unbedingtes Recht auf Verleihung zugestanden und also weiter gegangen werden, als bisher geschehen ist. Es würde nicht in der Absicht der Kammer liegen können, den Umfang der Regalität weiter auszudehnen, als bisher. Abg. Rosenhauer: Ich bin sehr unschlüssig darüber gewesen, ob ich mich der Majorität zuwenden sollte oder der Minorität, allein die so eben von dem Herrn Regierungscom- missar entwickelten Gründe veranlaßten mich, der ersteren beizutreten. Mit der Minorität, also mit dem Berichter statter Herold, wünsche auch ich dem sächsischen obererzgebir- gischen Eisenhüttenwesen alle mögliche Rücksichten, die es als einer der wichtigsten unserer vaterländischer Industriezweige nm so mehr verdient, als seineExistenz in neuerer Zeit gefähr det und bedroht erscheint. Ich werde Gelegenheit haben, später bei anderen Paragraphen des Gesetzes mich darüber zu verbreiten, und benutze blos die Gelegenheit, um den Eisenhüt tenwerksbesitzern gegenüber meine Abstimmung in diesem Falle zu motivkren und zu rechtfertigen. Präsident Cuno: Verlangt noch Jemand über §. 1 zu sprechen? Berichterstatter Abg. Herold: Ich muß freilich zuge stehen, daß sich den Bemerkungen des Abg. Funkhänel we nig entgegensetzen läßt, ich habe auch aus andern Gründen «rne gewisse Ahnung, daß ich mit dem Minoritätsgutachten, das mir allein angehört, Schiffbruch leiden werde, stelle mich daher mit der Erklärung des Herrn Regierungscommiffars zufrieden und denke, daß der Schiffbrüchige den Halm ergrei fen muß, wenn es ihm unmöglich ist, das Brett zu erreichen. Daher ziehe ich meinen Sonderantrag zurück. Präsident Cuno: Die Minderheit des Ausschusses, welche, wie wir jetzt vernommen haben, lediglich aus dem Berichterstatter bestanden, hat so eben erklärt, das Minder- heitsgutachten fallen lassen zu wollen, es wird also lediglich dabei zu bewenden haben, daß ich auf Annahme des §. 1 eine Frage stelle, während nunmehr die zweite früher.von dem Ausschuß angeregte Frage, ob ein Zusatz zu §. 1 folgenden Inhalts: „so wie die zu der Verhüttung erforderlichen minera lischen Zuschläge" gemachtwerdensoll, fürzbeseitigt anzusehen ist. Wollen Sie', wie Ihnen der Ausschuß anrärh, §. 1 des Gesetzentwurfs nach folgender Fassung: „Zum Berg regal gehören alle Mineralien, die wegenih'res Metallgehaltes nutzbar sind (metallische Mine ralien)" annehmen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Vorgelcsen ist auchü bereits der §.2 nebst den dazu gehörigen Motiven; ich habe zu erwarten, ob Jemand über diesen Lheil des Gesetzes zu sprechen wünscht. Abg. von Dieskau: Es will mir scheinen, als ob glinoa L des Z. 2 in den Worten: „es bedarf jedoch hierbei einer vom Staate erthcilten Erlaubniß" überflüssig sei, und zwar aus dem Grunde, weil es in aliasa 1 ausdrücklichcheißt: „unter den in gegenwärtigem Gesetze vorgeschriebenen Be dingungen." Gehört nun die Erlaubniß des Staates zu den Bedingungen, unter welchen die Aufsuchung und Gewin nung der Mineralien freigegeben ist, so ist es nicht nöthig, dieser Erlaubniß nochmals in einem besonderen Satze zu ge denken. Ich trage daher darauf an, daß das zweite alinea aus §. 2 weggelassen werde. Präsident Cuno: Dem Wunsche des geehrten Sprechers wird dadurch Genüge geschehen, daß ich auf den letzten Satz des §. 2 eine besondere Frage stelle. Regierungscommissar Freiesleben: Es ist in mate rieller Beziehung wohl zuzugeben, daß man am Ende auch auskäme, weun der zweite Satz weggelassen würde, denn es steht an dem gehörigen Orte, wo von dem Schürfen und dem Verleihen die Rede ist, abermals, daß hierzu Erlaubniß noth- wendig ist; der angefochtene Satz dürfte jedoch insofern seinen Werth haben, als er gewissermaaßen einführt in die nachfol genden Bestimmungen, und ist daher in redaktioneller Hin sicht zu befürworten. Eine wesentliche Acnderung träte nicht ein, wenn der Satz gestrichen wird, aber in Betracht je nes formellen Grundes wird es besser sein, ihn stehen zu lassen. Präsident ^Cuno: Wünscht der Berichterstatter zu sprechen? (Wird verneint.)
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