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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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würde gewiß auch von der preußischen Regierung der Preis erhöht werden und wir das Salz nicht um den Preis erhalten, wie es die Regierung erhalten hat. In dem Einnahmebudget findet sich, wieviel jährlich das Salzmonopol dem Lande ein trägt. So lange wir gezwungen sinv, das Salz vom Aus lande zu beziehen, halte ich das Salzmonopol für eine Wohl- that für das Land. Daß es nicht mit erwähnt ist, finde ich ganz richtig, denn in dem ersten Paragraphen sind alle Mine ralien genannt, welche freigegeben sind, das Salz aber wird dem Staate Vorbehalten, aufzusuchen. Uebrigens wird die Regierung gewiß gern Jedem Concession geben, wenn es ge lingen sollte, eine Salzquelle zu entdecken, wozu wir in Sach sen leider wenig Aussicht haben. Regierungscommissar Freiesleben: Was die Frage über das Salzmonopol und dessen Fortbestehen anlangt, so bin ich nicht ermächtigt, deshalb eine Erklärung abzugeben, und würde bitten, der Regierung jede Beschlußfassung offen zu behalten. Was den Inhalt des Berggesetzes in dieser Angelegenheit betrifft, so muß ich dem Abg. Funkhänel bei stimmen. Wenn wir das Salz aus dem Bereiche des Berg gesetzes herausweisen und doch die Disposition über die in Sachsen etwa vorhandenen Salzquellen u. s. w. dem Staate Vorbehalten bleiben soll, so bliebe nichts Anderes übrig, als -aß in dem vorliegenden Sinne ein separates Gesetz erlassen würde. Wenn aber geäußert worden ist, es habe §. 3 die Absicht, die Gewinnung und Ausbeutung der Salzquellen dem Fiscus vorzubehalten, so ist dies nicht im Mindesten die Absicht des Entwurfes gewesen, sondern der weitere Satz des §. 3: „Das Finanzministerium ist ermächtigt u.s.w." deutet an, daß man Privaten die Genehmigung zur Ausbeutung von Salzquellen geben werde. Es ist mehr eine Form, welche den Zweck hat, der Regierung die Auferlegung gewisser Bedingungen und Vorschriften offen zu halten, welche im Interesse des Salz monopols nothwendig sind. So wenig bei Bearbeitung des Berggesetzes die Absicht vorgewaltet hat, die Gewinnung des Salzes zu erschweren, so wenig spricht auch die Vergangenheit für das Vorhandensein einer solchen Tendenz. Man darf nur an die großen Opfer erinnern, welche die Regierung für diesen Zweck gebracht hat. Consequent wird die Regierung auch ferner solche Unternehmen zu unterstützen bereit sein. Es wird also aus der Befürchtung, daß vorkommende Salz quellen unbenutzt bleiben könnten, ein Gtund zur Streichung des Paragraphen nicht entnommen werden können. Abg. Rauch: Wenn der Abg. Funkhänel den Zu sammenhang zwischen §. 3 und dem Salzmonopol in Abrede stellt, so begreife ich allerdings nicht, wie der Ausschuß sagen konnte, daß mit dem Salzmonopol dieser Paragraph stehe und falle. Wenn er sagt, es könne das Monopol aufgehoben werden und dieser Paragraph stehen bleiben, so ist dieses eben der Beweggrund, warum ich einen Zusatzantrag gestellt Habs. Ich will, daß das Salzmonopol falle und mit ihm die Rega lität der Salze. Präsident Cuno: DieDebatte ist nun geschlossen. Auch der Berichterstatter wünscht nicht zu sprechen. Einige der Herren, welche sich gegen §. 3 ausgesprochen haben, haben es gethan aus formellem Grunde, weil sie der Meinung waren, daß eine Bestimmung der in §. 3 ersichtlichen Art nicht in den Entwurf des Berggesetzes gehöre, Andere, weil sie sich mit dem hier festgestellten Grundsätze überhaupt nicht ein verstehen mögen. Ein Antrag, dieAbstimmung aus formellem Grunde, unbeschadet des materiellen Inhalts, zu unterlassen, ist nicht eingebracht worden, ich bin daher verhindert, in dieser Weise über den Antrag Hinwegzukommen, sondern werde nur auf Annahme des Paragraphen Fragen zu stellen haben, und zwar die erste Frage auf den ersten Satz bis zu dem Worte: „Vorbehalten", die zweite Frage darauf, ob man in diesem ersten Satze die von dem Abg. Rauch vorgeschlagene Ein schaltung aufnehmen wolle, die dritte endlich auf den übrigen Inhalt des §. 3 und dessen Fassung von den Worten: „das Finanzministerium rc." bis zum Schlüsse. Sind Sie mit dieser Fragstellung einverstanden? Abg. Dammann: Ich glaube doch, daß, nachdem so wohl von dem Abg. v. Dieskau als von meiner Seite pure die Streichung dieses Paragraphen, und zwar mit Rücksicht auf die Abstimmung, ausgesprochen worden ist, dies mit zu erwähnen sei. Präsident Cuno: Der Abgeordnete befindet sich, wie ich glaube, in einem starken Jrrthume. Wer, wie der Abg. Dammann selbst gethan, §. 3 überhaupt nach seinem materiellen Inhalte nicht billigt, kann ihn ganz und gar ab werfen. Von dem Standpunkte aus, welchen der Abg. Dammann eingenommen hat, kommt die Frage, welche ich amegte, nicht in das Spiel, sondern nur in Beziehung auf diejenigen, welche ohne grundsätzliche Abweichung nur aus formellen Gründen wünschten, es möchte §. 3 in einem an dern Gesetze vorgelegt werden. Aber, wie gesagt, es läßt sich, in Ermangelung eines Antrags, hier nicht weiter nachhelfen. Zuerst frage ich: Nehmen Sie den ersten Satz des §. 3 an, der so lautet: „Die Aufsuchung und Benutzung des Steinsalzes und der Salzquellen bleibt dem Staate Vorbehalten"? — Gegen 9 Stimmen an genommen. Präsident Cuno: Wollen Sie nach dem Worte dieses ersten Satzes „bleibt" folgende Worte: „bis zur Auf hebung des Salzmonopols" einschalten? — Mit 30 Stimmen abgeworfen. Präsident Cuno: Wollen Sie dem übrigen Inhalte des Z. 3 in der von der Negierung vorgeschlagencn Fassung von den Worten: „das Finanzministerium ist jedoch ermächtigt, Privatpersonen hierzu Concession zu erthetten. Dem Staats, sowie letztern Falls
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