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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Begründung. In der'Mronrcde, mit welcher Se. Majestät der König am 26. November vorigen Jahres den Landtag eröffnete, wird gesagt: „Unsere Innern Angelegenheiten werden Ihre ernste Aufmerksamkeit, meine Herren Abgeordnete, kn Anspruch nehmen. Insoweit sie durch die Gesetzgebung des vorigen Jahres nur provisorisch geordnet sind, bedürfen sie dringend einer endgültigen Feststellung. Die hierauf bezüg lichen Gesetze werden Ihnen unverweilt vor gelegt werden." Und weiterhin: „Oeffentliche Sicherheit und Ordnung, Schutz des Eigentums und der friedlichen Gewerbe ist dw erste Aufgabe jeder Regierung; sie ist auch die der meini gen. Meine Regierung wird sie zu lösen suchen unerschütterlich durch feste Handhabung der Gesetze und mittels heilsamer, unfern Zu ständen entsprechender Reformen." In der darauf folgenden „Mittheilung" des Vorsitzenden Staatsministers 0. Zschinsky aber heißt es: „Die Grundrechte machen mehrfache Gesetze nöthig, welche man bereits vorbereitet, und wird überhaupt den Grundrechten bei Umgestaltung der vaterländischen Rechtsverhältnisse die erfor- derlicheRücksichtnahme zuzuwenden sein." Gemäß diesen Grundsätzen wurden den Kammern damals nachstehende umfassende und wichtige Gesetzesvorlagen in mehr oder minder nahe Aussicht gestellt: über das Strafrecht, den Strafproceß und die Reform der Strafanstalten; über die vollständige Trennung der Ver waltung vonder Rechtspflege und eine neue Organisation der Verwaltungs behörden; über dieVerhältnisse derCivilstaatsdiener, mit dem Zwecke einer w e se nt l i ch e n Ve r m i n d e- rung der Pensionslast; ein definitives Wahlgesetz, nebst den durch die Zeitverhältnisse gebotenen Abänderun gen derVerfasfungsurkunde; ein Gesetz über die völlige Gleichstellung der Rittergüter mit dem übrigen länd lichen Grundbesitze; über eine durchgreifende Befreiung des bäuerlichen Grundbesitzes von dem letz ten Reste derFeudallasten; über die Revision der Gemeindeordnung; über das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe; über die Ausübung des Jagdrechts; über Errichtung von Gew erberäthen, Han delskammern und Gewerbegerichten, nebst einer Gewerbeordnung; über Creditinstitute für die kleinen Gewerb- treibenden und Grundbesitzer; überReform desMedicinalwefens; über'dieMn g eleg en h eiten der Kirche, und zwar insbesondere: die Wahl von Kirchenvorständen, die Revision des Parochialgesetzes, die Aufhebung der bisherigen Patronats- und Collaturrechte, die Beschränkung der Eheverbote für die evan gelischen und veutschkatholischen Glaubens genossen; ein Schulgesetz; ein Gesetz über die Naturalleistungen fürs Militair; über eine Revision des Gewerbe- und Perso nalsteuergesetzes; über Umgestaltung des Bergwesens. Seit der Eröffnung des Landtags sind sechs Monate verflossen. Während dieses langen Zeitraums sind von allen den verheißenen Gesetzesvorlagen nur folgende wirklich an die Kämmen gelangt: das Gesetz über Umgestaltung des Bergwe sens, das revidirte Gewerbe- und Personalsteuer gesetz, das Gesetz wegen Störungen der öffentlichen Ruhe, das Wahlgesetz, nebst den bezüglichen Abände rungen der Verfassungsurkunde, ein Gesetz wegen Aufhebung verschiedener Bannrechte, eines, die Ablösung der Lehngeldcr betref fend, eine Abänderung des Z. 119 der Armenordnung zur Ausführung von §. 9 der Grundrechte, ein Gesetz wegen Ablösung der Naturalleistun gen ««Geistliche und Schullehrer, ein neues Vereinsgese tz. Mit dem Wahlgesetze zugleich erschien ein Entwurf, einige Abänderungen der Gemeindeordnung und des Heimathsgesetzes enthaltend, der aber, als bloßer Lheil eines größern organischen Ganzen, der neuen Gemeinde ordnung, ebenso wie das Wahlgesetz selbst, welches darauf ba- sirt ist, nicht wohl abgesondert berathen werden konnte und daher mit Zustimmung der Regierung bis zum Erscheinen der Gemeindeordnung zurückgelegt wurde. Dahingegen fehlen noch: alle die Gesetze, welche umfassende Reformen der Rechts pflege, der Verwaltung, des Ge meindewesens, des Gewerbewesens, der Kirche und Schule enthalten sollen, das Gesetz über das Pensionswesen, Gesetze zur v ölli gen Aufhebung derFeudalla sten, sowie die sonst noch zur Ausführung der
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