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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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rer Vollendung entgegengeführt worden sind, da nicht anzu nehmen, daß man gar nichts gethan haben sollte, um den da mals gegebenen Versprechungen nachzukommen, auch neuere wiederholte Erklärungen vom Ministertische aus das Gegen- theil versichern. Wollte daher jetzt die Volksvertretung un erwartet der Vorlegung der jenseits vorbereiteten Gesetzent würfe ihrerseits die Initiative in diesen Fragen ergreifen, so würde daraus nur ein doppelter Aufwand an Zeit und Kräf ten entstehen. Endlich aber liegt auch die Besorgniß nahe, daß die Verzögerung der früher den Kammern versprochenen Gesetzvorlagen wenigstens t h ei l w ei sein einer Ungeneigtheit der betreffenden Ministcrialvorstände zur Ausführung der dadurch bezweckten Reformen überhaupt ihren Grund ha ben dürfte. Wäre dies der Fall, so würde, wenn auch die Kammern die Initiative zu diesen Reformen ergreifen woll ten, dennoch ein ersprießliches Zustandebringen derselben we gen des zu befürchtenden Widerstandes von der andern Seite schwerlich zu erwarten sein. Es erscheint daher zweckmäßi ger, hierüber vorerst sich Gewißheit zu verschaffen, und dazu wird die Debatte über diesen Antrag und die Vernehmung des Ausschusses mit den einzelnen Ministerialvorständen die geeignetste Veranlassung bieten. Präsident Cuno: Es wird nunmehr der Landtagsord nung nach Beschluß zu fassen sein, ob und welchem Ausschüsse Sie den Biedermann'schen Antrag zur Berichterstattung überweisen wollen. Der Berichterstatter hat keinen bestimm ten Wunsch dcsfalls ausgesprochen, und es wird daher nach der allgemeinen Regel der Landtagsordnung der vierte, der Petitionsausschuß, mit der diesfallsigen Berichterstattung zu beauftragen sein, falls nicht die Kammer etwas Anderes be schließen sollte. Wollen Sie, frage ich nun, den Bieder mann'schen Antrag an den vierten Ausschuß zur Bericht erstattung verweisen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Ich bitte, nunmehr den Vortrag aus der Registrande fortzusetzen. (Nr. 731.) Das königliche Gesammtministerium über mittelt ein allerhöchstes Decret vom 16. Mai d. I., die Er höhung der Rübenzuckersteuer betreffend. Präsident Cuno: Das allerhöchste Decret wird Ihnen jetzt vorgelesen werden. (Die Vorlesung erfolgt.) Dies Ihnen soeben vorgelesene allerhöchste Decret gehört un bestritten in den Geschäftsbereich des dritten Ausschusses und es wird dorthin abgegeben werden. (Nr. 732.) Eine bei Steinkopf in Stuttgart erschienene Schrift: „Die Spitze Deutschlands, Teutschlands Einheit. Ein Wort zur wichtigsten der Tagesfragen," in Briesen, in 46 Errmplaren dem Präsidium der Kammer von Canstatt aus übersandt. Präsident Cuno: Die übersendeten Druckschriften liegen zur Abholung in der Canzlei bereit. (Nr. 733.) Anderweiter Bericht des vierten Ausschusses über das Gesuch Carl Friedrich Pischoffs und Consorten in Altgeringswalde rc., die Vorkaufsrechte an alteren Avulsen be treffend. Präsident Cuno: Der sehr umfängliche Bericht ist nach dem Wunsche des Ausschusses zu drucken, wird später in Ihre Hände gelangen und auf eine künftigeTagesordnung gebracht werden. — Mitzutheilen habe ich Ihnen, daß für heute ent schuldigt sind: der Abg. Harkort wegen Unpäßlichkeit und der Abg. Raschig wegen dringender Abhaltung. Den beiden Abg. Wigard und Rauch, welche bei dem deutschkatholi- fchen Concil in Leipzig beschäftigt sind, habe ich auf ihr Nach suchen Jedem drei Tage Urlaub ertheilt und zeige Ihnen dies hiermit nachträglich an. Die beiden Abgg. Oehmichcn und Koch find leider noch krank und behindert, in der Kammer zu erscheinen, sic geben aber die sichere Hoffnung, daß sie zum Beginne der nächsten Woche sich bei uns wieder einstellen werden. Staatsminister v. Friesen: Es hat der Herr Abg. Biedermann in einer der letzten Sitzungen an die Regierung eine doppelte Anfrage gestellt, sie lautet folgendermaaßen: „1) Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen verfahrt das Ministerium bei der Ausweisung von Fremden aus dem Lande? 2) Bestehen zwischen der sächsischen und andern Regierungen Conventionen, welche die erstere zur Ausweisung von Fremden in gewissen Fallen verpflichten, und welcher Art sind beide?" Ich habe darauf Folgendes zu antworten. Gesetzliche Bestimmungen, welche das Recht der Regierung zu Ausweisungen reguliren, bestehen in Sachsen nicht; eben sowenig bestehen Verträge zwischen Sachsen und andern Re gierungen, wodurch ersteres zur Ausweisung von Fremden in gewissen Fällen verpflichtet würde. Es bestehen nur Con ventionen über die Verpflichtung, aus einem andern Staate ausgewiesene Staatsangehörige wieder aufzunehmcn, derartige Verträge bestehen zwischen Sachsen und den meisten deutschen Staaten, aber z. B. nicht mit Oesterreich. Wenn in neuerer Zeit häufigere Ausweisungen von Fremden aus Sachsen vor gekommen sind, so hat das Ministerium hierbei einen Grund satz verfolgt, der — wie mir scheint, giebt dies auch der Herr Abg. Biedermann in der Begründung seines Antrages selbst zu, — ebenso völkerrechtlich begründet, als durch eine ver nünftige Politik geboten ist, nämlich den Grundsatz, daß jeder Staat das Recht hat, Fremden, die während ihres Aufenthal tes im Lande das Gastrecht mißbrauchen und dem Staate aus irgend eine Weise nachtheilig und gefährlich werden, den fer neren Aufenthalt nicht zu gestatten. Ich glaube, daß kein Fall in neuerer Zeit vorgekommen ist, wo irgend Jemand aus gewiesen worden ist, ohne daß sich dies durch diesen Grundsatz rechtfertigen ließe. Ich müßte einzelne Beschwerden abwar ten, wo das Gegentheil nachgewiesen würde. Abg. Biedermann: Ich behalte mir etwaige An träge vor. Präsident Cuno: Es ist dieser Gegenstand vor der Hand als erledigt anzusehen und gehen wir weiter zur
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