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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Abg. Biedermann zu erklären, daß der Ausschuß sich nicht auf die Prüfung der Gründe der Ausweisung cinzulaffen hatte, weil die Beschwerde des Literaten Pelz nicht gegen seine Aus weisunggerichtet war, welche damals allerdings nochgar nicht erfolgt war, sondern nur gegen die verweigerte Aufnahme. Wenn der Abg. Cramer die Beschleunigung der Angelegenheit vermißte, so habe ich darauf zu erwidern, daß in demBerichte die Data angegeben sind, unter welchen das Erforderliche in der Sache expedirt worden ist. Es hat allerdings von der be antragten Mittheilung der Acten an bis zur Erlangung der selben ein Zeitraum von ungefähr vier Wochen stattgefunden. Das liegt nun freilich auch wohl in dem Geschäftsgang, weil die Acten erst haben eingefordert werden müssen. Von Seiten des Ausschusses ist die Sache durchaus nicht verzögert wor den. Wenn der Abg. Cramer in den im Berichte enthaltenen Worten: daß der Ausschuß schon aus diesen Gründen die Beschwerde nicht für gerechtfertigt erachten könne, Anstoß findet und glaubt, es lägen noch geheime Gründe vor, so ist dies allerdings nicht der Fall. Es hat zwar wohl den An schein, daß in dieser Angelegenheit hauptsächlich politische Gründe das Motiv gewesen sein mögen, aber es liegen auch die formellen und gesetzlichen Gründe vor, und wir hielten es für angemessener, da wir uns als Beschwerdeausschuß ledig lich nach dem Gesetze zu richten haben, uns damit zu begnü gen, daß schon die gesetzlichen Gründe eine Befürwortung der Beschwerde nicht gestatten würden. Wir ließen daher die politischen Gründe unberührt; sie find jedoch bereits in den Gründen angedeutet, welche die Kreisdirection unter dem 4. März 1850 angegeben hat und die mit in den Bericht ausgenommen worden sind. Wenn es die Kammer wünscht, so würde ich auch nicht Anstand nehmen, die Ausweisungs verordnung vorzutragen, wo die Gründe speciell angegeben sind. Der Ausschuß hielt es, wie gesagt, für besser, da einmal gesetzliche Gründe vorlagen oder wenigstens dem Ministerium zur Seite standen, die politische Seite ganz unberührt zu lassen. Wenn aber der Abg. Cramer glaubt, daß das Man dat vom 13. Mai 1831 auf diesen Fall nicht anzuwenden sei, so ist er schon sowohl vom Abg. Biedermann, als auch von dem Vicepräsidenten Haberkorn genügend und gründlich wi derlegt worden. Er hat allerdings bei seinem Vortrage der einzelnen Paragraphen des Mandats gerade den §. 9 weniger speciell erwähnt. Im §. 9 heißt es aber eben: „Die Vorschrif ten §Z. 1 bis 8 sind auch auf folgende Falle, insoweit sie dabei im Einzelnen Anwendung leiden, zu erstrecken: a) Wenn ein Ausländer ein zünftiges Gewerbe in dazu geeigneten und gesetz lich erlaubten Fallen aufdem platten Lande, oder b) ein ande res Gewerbe in der Stadt oder auf dem Lande selbstständig betreiben, oder o) ohne ein zünftiges oder anderes Gewerbe anzulegen, sich als bloßer Hand- oder Tagarbeiter mit eigener selbstständiger Mirthschaft häuslich niederlassen will." Dar unter gehört die Anlegung einer Buchhandlung doch gewiß unzweifelhaft auch. Wenn man einen Zweifel haben könnte, ob II. K. I auf diesen Fall die Bestimmung, daß der Ausländer, welcher hereinziehen will, sich bereits sechs Jahre im Lande und drei Jahre an demOrte, wo er sich hinwenden will, aufgehalten haben müsse, anzuwenden sei, so kannich wenigstens aus dem angezo genen Buche von Funk nachweisen, daß man bereits im Jahr 1841 laut einer Ministerialverordnung an die Kreisdirection zu Leipzig vom 4. September den Grundsatz angenommen hat, daß auf die Betreibung von Handelsgeschäften die Bestim mung von §. 8b. des Mandats anzuwenden sei. Wenn man sie also auch hier angewendet hat, so liegt wenigstens darin nicht eine besondere Harte gegen den jetzigen Beschwerdefüh rer. Es hat auch die Gemeinde Penig durchaus nicht dem widersprochen, daß hier ein Dispensatkonsfall vorlkege und daß sie vielmehr selbst darüber zu entscheiden habe. Wenn der Abg. Wigand in der Fassung des Berichtes, wo von der Un terstützung der Aeltern, Verwandten und Angehörigen des Beschwerdeführers die Rede ist, etwas Anstößiges gefunden hat, so glaube ich wohl, muß dasauf einem Mißverständnisse beruhen. Der Beschwerdeführer hatte unter Anderm ange führt, daß seiner Aufnahme besonders auch das zur Seite stände, daß er seine Aeltern und Anverwandten in Penig habe, die seiner Unterstützung bedürften und dieselbe dringend beanspruchten. Nun ist aber im Berichte erwähnt worden, daß sich diese Personen nicht gemeldet haben. Es hatte doch sehr nahe gelegen, daß, wenn sie auf diese Weise eine Unter stützung hofften, sie selbst bei dem Stadtrathe um die Aufnahme von Pelz nachgesucht haben würden; es hätte auch sehr nahe gelegen, daß, wenn die Sache so stände und durch die Auf nahme von Pelz eine Unterstützung für diese Personen zu hoffen wäre, die Stadtverordneten dies erwähnt haben wür den. Nun kam aber eben noch hinzu, daß der Stadtrath zu Penig aus besonders motivirten Gründen bezweifelte, daß Pelz mit einem Vermögen von 1000 Thlr. im Stande sein würde, eine Verlagsbuchhandlung in Penig zu begründen und mit Erfolg zu betreiben. Also war denn auch wohl keine Hoffnung, daß ihm etwas übrig bleib/n würde, um seine Verwandten zu unterstützen. Es ist dieser Punkt blos deshalb angeführt worden, um die Gründe zu widerlegen, die Pelz selbst angeführt hatte. Ich habe weiter etwas nicht hinzuzu fügen und nur darauf aufmerksam zu machen, daß der Be schwerdeausschuß sich lediglich an die jetzt bestehenden gesetz lichen Bestimmungen zu halten hatte, und waren diese nicht verletzt, so konnte er auch der Beschwerde keine Folge geben. Staatsminister v. Friesen: Ich erlaube mir nur zwei Worte beizufügen. Ich würde nicht das Wort ergriffen haben, wenn nicht in dem, was der Herr Berichterstatter zuletzt sagte, eine Andeutung enthalten zu sein schiene, als ob bei der Maaßregel, die zur Beschwerde gezogen worden ist, auch poli tische Gründe untergelaufen waren. Ich bitte in Bezug hier auf wohl zu unterscheiden zwischen der Maaßregel der Aus weisung und der Nichtaufnahme in Penig. Die Ausweisung ist aus politischen Gründen erfolgt, das habe ich Herrn Pelz 73 *
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