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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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(Es meldet sich Niemand.) Nehmen Sie §. 45 unverändert an? — Ein stimmig Ja. Präsident Cuno: ^Geschieht ein Gleiches rück sichtlich des §.46?— Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Ebenso §.47? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Und des §. 48 ? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wünscht Jemand über Z. 49, wo ein Ausschußvortrag^vorliegt, zu sprechen? Vicepräsident Abg. Haberkorn: Ich erkläre ganz einfach, daß ich gegen den Zusatz, welchen der Ausschuß vor schlägt, stimmen werde. An sich finde ich keinen Grund, weshalb man jgerade gdas Aufseher- und Arbeiterpersonal davon ausschließen will, dieses Vorrecht zu benutzen; diese Personen werden aber auch selten in dem Falle sein, von dem Vorrechte Gebrauch machen zu können, indem schon ein be deutendes Capitalvermögen erforderlich ist, um dasselbe in wirkliche Ausführung zu bringen. Auch hat schon der Bericht darauf hingewiesen, daß dieser Zusatz ohne praktische Folgen sein werde, indem es dem betreffenden Personalcsehrleicht sein würde, durch eine einfache Mittheilung an einen Dritten und eine Vereinbarung mit demselben über den zu hoffenden Ge winn das zu erreichen, was man hier verbieten will. Ich stimme daher gegen den vom Ausschüsse vorgeschlagenen Zusatz. Abg. Evans: Ich gebe dem Herrn Vicepräsidenten Haberkorn ganz Recht, daß durch den Vorschlag deS Aus schusses dem Uebelstande nicht radical abgeholfen wird, dem abgeholfen werden soll; auf der andern Seite ist es mir aber doch nicht möglich, denselben ganz fallen zu lassen. Denn stellen Sie sich den Fall vor: ein Schürfer hat bereits viel Capital darauf verwendet, und in einem unbewachten Augen blicke, wo er nicht gegenwärtig ist, geht der Arbeiter hin und muthet, so ist er dann um die ganzen Früchte seiner Anstren gung gekommen. SolltediesemUebelstandedurchjenenAntrag also auch nicht ganz vorgebeugt werden können, so will ich es doch nicht durch das Gesetz sanctionirt sehen, daß gegen einen Dritten ein solcher Verrath begangen werden kann, es muß vielmehr durch das Gesetz ein moralischer Zwang ausgeübt werden; ich halte daher den vorliegenden Antrag keineswegs für überflüssig. Abg. Schwedler: Ich kann mich nur mit dem Vice präsidenten Haberkorn gegen Aufnahme der von dem Aus schüsse vorgeschlagenen Bestimmung erklären, denn auch mir scheint sie eben so überflüssig, als unzureichend zu sein, da nämlich der Arbeiter dadurch nicht abgehalten würde, zu einem Dritten hinzugehen und zu sagen: wir haben das und das gefunden, mache du Gebrauch davon. Wenn der Abg. Evans dieFundgrübner selbst schützen will, so würde es am gerathen- sten sein, die Regierungsvorlage beizubehalten, durch welche dieselben am Besten geschützt werden. Abg. Funkhanel: Auch ich muß zugeben, daß der Vorschlag nicht vollkommen ausreichend sein wird, um den Zweck zu erreichen, aber hier tröste ich mich damit, daß wir i.s mit einer Verwaltungsvorschrift zu thun haben, die nament lich sittlich vollkommen begründet ist. Und wenn wir da mit auch nicht erreichen, daß das, was vermieden werden soll, gänzlich vermieden werde, so wird es doch wenigstens sehr erschwert werden. Etwas ganz Anderes ist es, ob die Auf seher und Bergarbeiter, die eine Lagerstätte anfahren, diese, soweit sie in das benachbarte unverliehene Feld hinausragt, zum Nachtheil ihrer Arbeitgeber selbst muthen dürfen, oder ob es nur nicht verhütet werden kann, daß dieselben eine fr mde Muthung hcrbciführen. Erschwert wird also eine dergleichen Benachteiligung des eigentlichen Finders durch die vor liegende Bestimmung jedenfalls, obgleich ich gewünschthätte, daß cs möglich gewesen sein möchte, noch einebessereGarant'e aufzustellcn, um jenen Zweck zu erreichen. Abg. Evans: Ich stelle den Antrag, die Beratung und Beschlußfassung hierüber auszusetzen bis auf eine der nächsten Sitzungen, in der Hoffnung, daß es dem Ausschüsse gelingt, uns eine andere Fassung vorzuschlagen, die sowohl seinen als auch unfern Absichten besser entspricht. Präsident Cuno: Das wäre also eine Rückweisung an den Ausschuß und Aussetzung der Beschlußfassung bis morgen. Abg. Evans: Auf eine der nächsten Sitzungen. Präsident Cuno: Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht ausreichend. Abg. Leonhardt: Ich muß zugeben, daß eine Unred lichkeit der Arbeiter gegen die, welche sie in den Gruben ange stellt haben, durch den Ausschußantrag nicht gänzlich ausge schlossen wird. Allein die Leichtigkeit, irgend einen Dritten zu gewinnen, der hingeht und von dem erlangten Vorteile Gebrauch macht, ist keineswegs so groß, als es wohl scheinen könnte; denn nach der Gesetzvorlage kann der Arbeiter, wel cher bei seiner Arbeit auf Erzanbruch kommt, die Arbeit ver lassen, und cs kann die Muthung schon in Zeit von wenigen Stundensangelcgt sein. Will er es aber einem Dritten über lassen, davon Gebrauch zu machen, so wird sich dieser erst über zeugen müssen, ob er auch dabei etwas gewinnen kann, dar über wird aber wieder einige Zeit vergehen und es wird da durch dem Eigentümer der Grube Zeit genug erhalten, um nun seinerseits zu muthen und dadurch das Vorrecht des al tern Muthers zu gewinnen. Präsident Cuno: Verlangt noch Jemand zu sprechen? Vicepräsidcnr Haberkorn: Es scheint mir, wenn ich anders das Gesetz recht verstehe, doch richtig zu sein, daß man von dem Satze ganz absehen kann, denn es ist in §.48 des Gesetzes ausdrücklich vorgeschrieben, daß der Schürfer ein Vorrecht zum Muthen vor jedem Andern während der Dauer der Schürffrist, also ein halbes Jahr lang vom Lage der
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