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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Am läßt sich solches nicht füglich bestimmen. Von dieser Ansicht ist der Ausschuß ausgegangen. Abg. Zi esler: Nur dann, wenn sich auch der Herr Regierungscommissar mit dieser Auffassung einverstanden erklären sollte, würde ich von der Stellung eines besonderen Antrages absehen; außerdem würde ich für nöthig halten, daß eine derartige Verwarnung ausdrücklich mit im Gesetze vorgeschrieben werde. Regierungscommissar Fre i csleb en: Ich bin allerdings von der Ansicht ausgegangen, daß bei Erlassung der öffent lichen Bekanntmachung die Behörde mindestens auf das Gesetz verweisen und es den Gläubigern überlassen werde, sich darnach zu erkundigen, was dort steht. Ich habe aber nicht das geringste Bedenken dagegen, daß dem ersten Lheile des Paragraphen, der für jetzt der Debatte entzogen worden war, ausdrücklich eine Bestimmung der Art beigefügt werde, daß die Behörden die Gläubiger mit Verweisung auf §. 70 von dem eingetretenen Zustande der Grube in Kenntniß setzen sollen. Präsident Cuno: Ich Labe dem Abg. Ziesler bemerklich zu machen, daß gegenwärtig über den ersten Abschnitt des §.70 nicht zu debattiren sein würde, da derselbe erst nach 135 an die Reihe kommt. Verlangt noch Jemand über die §§. 69 — 72 zu sprechen? Der Abg, Müller aus Neusalza wünscht noch einmal sprechen, da er aber zweimal gesprochen hat, so frage ich, wollen Sie ihm das Wort ausnahmsweise noch einmal gaben? — Einstimmig Ja. Abg. Müller (aus Neusalza): Ich kann mich durch das, was der Herr Vicepräsident Held gegen mich angeführt hat, blos dann für geschlagen erachten, wenn der Begriff des Freiwerdens nicht die Bedeutung hat, daß ein Bergwerksge bäude als nicht mehr bürgerlich existirend, sondern blos als herrenlos angesehen wird; ich möchte den Ausschuß und zu nächst den Herrn Berichterstatter um Auskunft darüber er suchen, wie nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sich dieser Begriff des frekgewordenen Bergwerkeigenthums gestalten wird? Berichterstatter Abg. Herold: Ich muß gestehen, daß ich die Frage des Abgeordneten nicht ganz erfaßt habe. Abg. Müller (aus Neusalza): Meine Frage ging dahin, ob ein freigewordenes Bergwerkseigenthum oder ein Berg werksgebäude als völlig untergegangen, nicht mehr existirend anzusehen sei, oder zwar als factisch existirend, jedoch zur Zeit als herrenlos. Regierungscommissar Freiesleben: Was das Gesetz über den Zustand solcher Gebäude sagt, ist im §. 289 enthal ten: „Losgesagtes oder freierklartes Grubenfeld kann ander- weit gemuthet und verliehen werden. Ist jedoch ein Gruben besitzer seines Grubenfeldes für verlustig erklärt worden, so darf er Linnen der nächsten drei Jahre damit nicht wieder be- liehen werden." Hierdurch ist ausgedrückt, daß ein solches Grubenfeld eben so zur Verfügung des Staates steht, wie das, was noch niemals verliehen war, daß es also nicht blos herrenlos, sondern bürgerlich nicht existirt und ebenso km Freien und zu Jedermanns Disposition ist, wie das, was noch niemals betrieben war. Ob zwischen diesen beiden Be griffen noch ein erheblicher Unterschied ist, lasse ich dahinge stellt. Präsident Cuno: Wir gehen nunmehr zur Abstimmung über die verschiedenen Paragraphen. Zu den §§. 68 und 69 liegen uns keine Abänderungsvorschläge vor. Wollen Sie §.68nach der Regierungsvorlage billigen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Eben so §. 69? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Der Ausschuß hat, soviel §. 70 an langt, uns empfohlen, die Berathung und Beschlußfassung darüber bis zu dem Zeitpunkte auszusetzen, wo §. 135 zur Be rathung kommt; dagegen hat heute der Regierungscommissar den Vermittelungsvorschlag gemacht, nur die Abstimmung über den ersten Satz des §. 70 für jetzt zu unterlassen, da gegen die beiden letzten Sätze desselben Paragraphen zur Ab stimmung zu bringen, um nicht auch von der Abstimmung über §. 71 und 72 absehen zu müssen. Ich frage nun, ob Sie dem Vermittelungsvorschlage des Regrerungscommissars Ihre Billigung schenken und nur die Abstimmung über den ersten Theil des Z. 70 unterlassen wollen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Zunächst und ehe ich über die beiden letzten Sätze des Z. 70 allein abstimmen lasse, glaube ich das vorhin unterstützte Müller'sche Amendement in seinen drei verschiedenen Abtheilungen gleichzeitig zur Abstimmung brin gen zu müssen. Es will der Abg. Müller, um Ihnen dies zu wiederholen, in dem zweiten Satze des §. 70 nach den Worten: „erfolgt ist" dieWorte: „mit Ausnahme des ß. 70 gedachten Falles" eingeschaltet wissen. Es wünscht der nämliche Abgeordnete weiter, daß aus §. 71 die Worte ausfallen möchten: „oder das Freiwerden des mit demVorschusse belasteten Bergwerkseigen- thums", inglekchen die Worte: „oder spätere Be sitzer"; auch soll endlich nach dem Anträge Müller's dem Satze des §. 71, der mit den Worten schließt: „mit zu übernehmen", folgender Satz angereiht werden: „des gleichen leben dergleichen Hypotheken eines freigewordenen Bergwerkseigenthums, wenn dasselbe später wiederum verliehen wird, wie derauf, insoweit sie nicht in bereits früher bis zum Freiwerden gefällig gewesenen Restitu- tkonsrückständen bestehen". Wollen Sie diesen ver schiedenen, unter sich genau zusammenhängenden Anträgen des Abg. Müller Ihre Zustimmung schenken? — Abgewor fen mit 32 Stimmen. Präsident Cuno: Wollen Sie die beiden letzten
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