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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Sätze des §. 70 in der vorgelegtcn Fassung geneh migen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Auch §.71? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Desgleichen §. 72? — Einstim mig Ja. Präsident Cuno: Ueber §. 73 würde nunmehr die Dis kussion gestattet sein. Es meldet sich Niemand zum Worte. NehmenSieH. 73 ebenfalls in der von der Negie- rung mitgetheilten Fassung an? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Und wollen Sie, wie der Ausschuß anempfohlen Hat, an die Staatsregierung den Antrag brin gen: „es möge der Ausführungsverordnung am Schlüsse eine allgemeine Bestimmung darüber hinzugefügt werden, daß die Bergarbeiter in ge eigneter Weise auf die ihre Interessen berüh renden Vorschriften des neuen Gesetzes von den Bergbehörden besonders aufmerksam zu machen sind',? — Einstimmig Ja. Präsident Cu n o: Wirgelangen nunmehr zu Abschnitt V., und es würde über diesen wiederum eine allgemeine Debatte zu eröffnen sein. Ehe dies jedoch geschieht, wünsche ich mich der Ansicht der Kammer zu vergewissern rücksichtlich des Gan ges unserer weitern Berathung in Bezug auf das von dem Abg. Böttger eingebrachte und dem Berichte beigedruckte Sondergutachten. Es kommt dieses Sondergutachten bei dem fünften Abschnitte zunächst in Betracht, und zwar bei Berathung der §§.81, 82, 83 und 84, wo es sich von den Betriebsplänen der Grubeneigenthümer,der hierbei geordneten Betheilung der Bergbehörden, Entscheidung etwaiger Diffe renzen durch ein Schiedsgericht handelt. Zu einem solchen Schiedsgerichte soll nach dem Vorschläge der Regierung ein Schiedsmann u. a. von den Revierausschüssen ernannt wer den. Nun will aber, wie Ihnen aus dem Sondergutachten bekannt sein wird, der Abg. Böttger einen Nevierausschuß überhaupt nicht zulassen. Es wird über dieses Institut und die bezüglich desselben kundgewordenen abweichenden Ansich ten des Ausschusses von uns nicht eher, als bei §. 144 flg. Cap. VIII. Berathung zu pflegen und Beschluß zu fassen sein. Es wäre ein wenn wir gegenwär ¬ tig über die §§. 81 — 84 etwas beschließen wollten. Ich lasse gegenwärtig die Frage über die Zulässigkeit des Sondergut achtens in der gebrauchten Form und über die allerdings nicht geringen Schwierigkeiten, welche die künftige Abstimmung mit sich bringen wird, bei Seite und schlage Ihnen nur vor, gegenwärtig von der Berathung der §§. 81 — 84 abzusehen, also diesen Gegenstand auch nicht in die allgemeine Debatte zu verweben, das Sondergutachtcn vielmehr erst bei Errei chung des §. 144 in seinem vollen Zusammenhangs verlesen zu lassen und später erst auf die Berathung der §§. 81 — 84 zurückzukommen. Sind Sie mit dieser Ansicht des Direkto riums einverstanden? 11. K. (S. Abonnement.) Abg. Leonhardt: Ich fürchte, daß, wenn die Ansicht der Kammer über die in §. 81—84 enthaltenen Punkte nicht vorher festgestellt ist, das wieder nachtheilig einwkrken würde auf manche spätere Beschlußfassung zu Capitel III. und IV., wo die Verhältnisse der Gewerkschaften zu den Betriebsplä nen als bereits feftgestellt vorausgesetzt werden. Auf dieses Bedenken wollte ich nur aufmerksam Machen, gebe jedoch dem Berichterstatter anheim, sich zunächst darüber zu erklären. Berichterstatter Abg. Herold: Ich bin mit dem Vor schläge des Herrn Präsidenten ganz einverstanden. Präsident Cuno: Ich gebe sehr gern zu, daß wir in Verlegenheit kommen können, hier und da bei einzelnen Pa ragraphen Anstoß zu nehmen, ich sehe aber nicht ab, wie über das Sondergurachten hinwegzukommen ist und wie eine allge meine Debatte mit Erfolg zu veranstalten wäre. Es wird kn §. 81—84 vorausgesetzt, daß zu einem bei einer Differenz in Betriebsplänen zu ernennenden Schiedsgerichte von dem Re- vierausschusse ein Schiedsrichter ernannt werden soll. Darüber können wir offenbar gegenwärtig nicht abstimmen, sobald wir nicht wissen, ob Revierausschüsse bestehen werden oder nicht, also müssen wir schon in dieser Beziehung bis nach der Beschlußfassung über diese Frage in Capitel VIII. unsere Beschlußfassung über §. 81—84 aussetzen. Ich werde dem Abg. Leonhardt dankbar sein, wenn er uns die einzelnen An flöße in Zukunft bei den verschiedenen Paragraphen nach weist. Abg. Böttger: Die Berufung eines Schicdsman- nes bei Bildung von Schiedsgerichten ist blos ein Shell des Geschäfts der Revierausschüsse. Es kann daher schon jetzt über letztere, ohne daß dieBerathung über die Schiedsgerichte vor hergehen müßte, berathen werden. Würde der Wegfall des auf die Schiedsgerichte bezüglichen Paragraphen §.8I flg. beliebt, so würde aus der Instruction der Revierausschüsse nur ein einziger Punkt auszuscheiden sein. Präsident Cuno: Ich würde der Ansicht des Abgeord neten gern folgen, wenn in dem Sondergutachten allge mein e S ä tz e vorangestellt waren, durch welche mau auf ein mal über die Principien wegkäme. Dem ist aber nicht so, vielmehr ist eine ganze Reihe anders gegliedeter einzelner Paragraphen vorgeschlagen worden. Unmöglich können wir, wenn überhaupt die Existenz des ganzen Institutes (des Revierausschusses) noch in Zweifel steht, gegenwärtig schon über eine einzelne Function desselben Beschluß fassen. Die einstweilige Auslassung, wie ich sie vorschlug, scheint mir da her unbedingt nöthig. Regierungscommissar Freiesleben: Ich bin auch der Ansicht des geehrten Abg. Leonhardt, daß, wenn die§§.80 — 84 jetzt ausgesetzt bleiben, möglicherweise bei der nachfol genden Berathung Lückenzum Vorschein kommen und Nach theile daraus entstehen; wenn es also thunlich wäre, das Eine zu haben, ohne das Andere entbehren zu müssen, so 2
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