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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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würde es sehr gut fein. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß über §. 83 in seinem vollen Umfange nicht füglich abge- stimmt werden kann, so lange die Frage über die Existenz der Rcvierausschüsse nicht entschieden ist. Das Sondergutachten widerspricht zwar der Einsetzung solcher Revierausschüsse, demungeachtet will es doch eine Art Gesammtrepräsentation durch Revierdeputirte, und diese sollen auch einen Theil des von dem Gesetzentwürfe dem Revierausschusse Uebertragenen mit übertragen bekommen; hierunter würdemuthmaßlich, da fern die Kammer beschließt, daß Schiedsgerichte bestehen sollen, auch die Wahl eines Mitgliedes zum Schiedsgerichte gehören. Es fragt sich daher, ob nicht die Möglichkeit da ist, §.83 zu besprechen mit dem Vorbehalt, daß über Punkte, die.Beschlußfassung noch ausgesetzt bleibt? Das Separatvotum enthält zwar, wie der Herr Präsi dent bereits bemerkte, allgemeine Sätze nicht, es bespricht aber dreiisehr bestimmt geschiedene, wenn auch nicht in der Darstellung auseinandergehaltene Punkte; der eine wider spricht dem §. 81 und könnte vollständig bei §. 81 absolvirt werden, ein zweiter Lheil des Separatvotums widerspricht der Einsetzung des Schiedsgerichte und könnte vollständig erledigt werden. Der dritte größere Eheil des Separatvo lums spricht von den Revierausschüssen, und würde erst bei §. 144 darauf zurückgekommen werden. Ich denke mir, es wird thunlich sein, daß man bei den einzelnen Paragraphen auch die einzelnen Lheile des Sondergutachtens mit in Be tracht zieht. Vicepräsident v. Held: Der Ansicht des Herrn Präsi denten pflichte ich vollkommen bei, denn ich habe mich selbst bei genauer Durchlesung des Sondergutachtens überzeugt, daß, wenn man auch nach der Anordnung im Berggesetze spalten wollte, dies doch nach der Haltung des Sonder gutachtens nicht möglich ist. In letzterm sind erstens Be merkungen über die Bergbehörden im Allgemeinen voraus geschickt, und es muß darüber eine allgemeine Debatte statt finden, die hier bei §§.81 bis 84 nicht thunlich ist. Demnächst ist zu Ende des Sondergutachtens ein allgemeiner Antrag gestellt worden, der sich sowohl auf die §§. 81 bis 83, als auch auf §§. 144 und flg. bezieht, und es müßte daher dann, wenn ein Theil der §§. 81, 82 und 83 in der veränderten Maaße des Sondergutachtens besprochen würde, auch dieser all gemeine Antrag in seiner Beziehung zu andern Paragraphen dabei besprochen werden. Dem Herrn Regierungscommissar habe ich insonderheit zu erwidern, daß man dem Präsidenten zu viel zumuthen würde, wenn er nicht sich an die Anträge des Separatvotanten halten dürfte, sondern wenn er nur einzelne Stücke nach dem Sinne und Geiste des Separat votums herausnehmen und nun nach eigener Auffassung diese Anträge zur Abstimmung bringen müßte. Ein solches Ver fahren halte ich für eine reine Unzuträglichkeit. Präsident Cuno: Der Vicepräsident Held hat mich der Mühe überhoben, nochmals weitläufig auf die Gründe zurückzukommen, aus denen ich es für meine Person wirklich für unumgänglich nothwendig halte, meinen Vorschlägen bei zutreten. Gewiß wird mir der Verfasser des Sondergutachtens nicht anmuthen, daß ich meinerseits die Anträge selbst zum Behufe der Abstimmung formulire, welche aus seinen ma teriellen Bemerkungen zwar zu entnehmen, aber nicht formell aufgestellt sind. Und außerdem wäre gar nicht vorwärts zu kommen. Ich frage nun die Kammer, um dieser so lang ge sponnenen rein formellen Berathung ein Ende zu machen, ob sie auf meinen Vorschlag eingehen und zur Zeit die §§. 81 bis 84 ruhen lassen will? — Gegen 2 Stimmen Ja. Berichterstatter Abg. Herold: Abschnitt V. Von der Benutzung und Verwaltung des Bergwerkseigenthumes. Cap I. Von dem Betriebe des Bergbaues. §.74 Allgemeine Bestimmung. Der Bergbau ist nicht allein den Vorschriften der Berg polizei (Z. 75) gemäß, sondern auch mitBeachtung der volks- wirthschaftlichen Rücksichten, wie sie §.76 bezeichnet sind, und der allgemeinen Revier-Interessen (§. 77) zu betreiben. Der Ausschuß hat nichts dagegen einzuwenden und zur Annahme des §. 74 gerathen. Präsident Cuno: Es wird hier nun zur allgemeinen Debatte Platz sein, wenn sich Jemand dazu meldet. Abg. Leonhardt: Der Abschnitt V. ist von außer ordentlicher Wichtigkeit für das Interesse des Bergbaues, und die namentlich in §§. 75 bis 77 enthaltenen Be stimmungen entscheiden so sehr über die Lebensfrage des Bergbaues, daß es wohl im Interesse der Berathung liegen dürfte, wenn die geehrten Mitglieder der Kammer die Motive, welche die Regierung zu dieser Bestimmung gegeben hat und welche von den gewöhnlichen civilrechtlichen Bestimmungen vielfach abweichen, in frischer Erinnerung hätte, und ich will deshalb darauf antragen, daß die allgemeinen Motive zu Abschnitt V., sowie zu den §§. 76 und 77 in der Kammer i vorgelesen würden. Präsident Cuno: Der Abg. Leonhardt wünscht, daß zu diesem Abschnitte die auf Seite 164—168 und zu §. 76 und 77 gegebenen allgemeinen Motive der Staatsregierung vor gelesen werden möchten. Abg. Leonhardt: Und daß die allgemeinen Motive zu Abschnitt V. auch vorgelesen werden möchten. Ich bitte, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Cuno: Es bedarf dieser Antrag wohl nicht erst der Unterstützung, da es sich hier lediglich um einen Act der Geschäftsordnung handelt. Will die Kammer auf den
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