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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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d) Das Erforderns, daß die vorhandenen Erze, soweit sie überhauptbauwürdig sind, möglichst vollständig gewonnen werden, gründet sich einmal darauf, daß der Umfang des Berg baues mit der Menge der gewonnenen, verwerthbaren Erze in geradem Verhältnisse steht, mithin, wenn man überhaupt Werth auf den Bergbau legt, dieser Werth um so größer ist, jemehr der Bergbau an Umfang zunimmt, dann aber auch darauf, daß bei dem sächsischen Bergbau verschiedene, zu dessen Erhaltung und Beförderung bestehende Institute ein directes Interesse an der Höhe des Brutto-Ausbringens insofern ha ben, als letzteres den Maaßstab ihres eigenen Wohlbefindens abgiebt. In der erstenHknsicht ist nicht zu übersehen, daß die nutz baren Fossilien ein für allemal von der Natur gegeben sind und sich nicht wieder erzeugen, daß mithin nicht eine Vermeh rung des Bereichs der bergmännischen Industrie, sondern nur das Verhüten einer durch die Natur nicht gebotenen Ver minderung dieses Bereichs in der menschlichen Willkür steht, und daß daher dem Staate daran gelegen sein muß, daß we nigstens das einmal vorhandene Quantum jcnerFossilien, so weit sie überhaupt des Abbaues werth sind, möglichst vollstän dig in jenen Bereich gelange. Was aber die erwähnten Institute anlangt, soisthier an die gewerkschaftlichen Reviercasscn (Gnadengroschencasse und Schurfgeldercaffen), die Revierstölln, die Bergmagazine u. a. m. zu erinnern, deren Einkünfte in gewissen Abtragen von der Productenbezahlung bestehen und daher mit dem Brutto- Ausbringen des Bergbaues steigen und fallen, derjenigen fis kalischen Revenuen zu geschweige», welche ebenfalls vom Roh erträge bezogen oder wenigstens indirect von ihm bedingt werden. Der hohe Werth jener gemeinnützigen Anstalten für den Bergbau hat sich fortwährend und vielfach bewährt, in sonderheit wirken die Reviercassen dadurch ganz besonders heilsam, daß sie zu größer» gemeinschaftlichen Unternehmun gen, welche außerdem nur mit ungewöhnlichen pekuniären Anstrengungen oder gar nicht zu Stande zu bringen wären, die Mittel zuschußweise bieten, und daß sie den einzelnen Gru ben in Perioden des Mangels oder bei besonders kostspieligen Ausführungen Vorschüsse gewähren, die nur allmalig durch bestimmte Abzüge von dem Productionserlöse zurück zu er statten sind, ein Verhältnis welches namentlich bei dem Frei berger Bergbau sich so ausgebildet hat, daß im Vergleich mit den Zu- und Vorschüssen, welche aus derGnadengroschencasse gegeben werden, der Betrag der gewerkschaftlichen Zubußen sehr gering und die gedachte Casse für die ärmern Gruben eigentlich der wahre gewerkschaftliche Betriebsfonds ist*). Bei dieser Wichtigkeit der Revkeranstalten kann kein Grubeneigenthümersich darüberbeschweren, wenn zu Gunsten derselben, d. h. zu Gunsten aller durch eigeneBeitragsleistung und durch Beihilfsansprüche bei jenen Cassen rc. betheiligten Gruben, einschließlich feiner selbst, feine Betriebsfreiheit in der Art beschränkt wird, daß ihm die möglichste Steigerung des Brutto-Ausbringens vorgeschrieben und nicht gestattet *) In den Jahren 1843 bis mit 1846 z. B. sind gemeinjährig, bei einer Production der Freiberger Bergamtsrevier von jährlich 850,20V Thlr., aus der Gnadengroschencasse 38,580 Thlr. zu Erhal tung der allgemeinen Stölln und Wasserleitungen hergegeben und 53,495 Thlr. an einzelne Gruben zu den Betriebskosten vorgeschossen worden, während die von den Eigenlöhnern und Gewerken einge- zahlten Zubußen nur 14,140 T hlr. betrugen. wird, daß er nur die reichsten Erzmittel bebaut, solche aber, wo nur geringer Erfolg zu erwarten steht, ungewonnen läßt. ZndemIeder in den Fall kommen kann, dieBeihilfe jener Anstalten in Anspruch zu nehmen, ist es auch Pflicht eines Je den, zu derenErhaltung und Beförderung beizutragen. Hierzu tritt übrigens in vielen Fallen noch die besondere Rücksicht, daß auch die Restitution der aus den gedachten Cassen erhalte nen Vorschüsse lediglich durch Productionsabzüge erfolgt, daß also die Gesammtheit der Thcilnchmer ein Recht hat, von solchen Gruben, welche dergleichen Vorschüsse schulden, zu verlangen, daß sie durch möglichst hohes Ausbringen die Ab stoßung ihrerVorschüffe beschleunigen. Je mehr aber das Bestreben der Bergbauunternchmer nur darauf gerichtet sein wird, immer die reichsten Anbrüche, welche schnellen und großen Ertrag verheißen, zu gewinnen und diejenigen, bei deren Abbau nur durch sorgsames Verfah ren ein geringer Gewinn für ihn zu erzielen ist, oder deren ob jektiver Ertrag vielleicht ganz in der Abführung jener Lei stungen zu den gemeinschaftlichen Anstalten aufgcht und für den Unternehmer nichts übrig zu lassen verspricht, unberührt zu lassen, um so nothwendiger erschien die Vorschrift, die Höhe der Rohproduction nicht zu vernachlässigen, sondern die Erze, insoweit nur Deckung der aufgewcndeten Kosten zu erwarten ist, möglichst vollständig zu gewinnen. Zu dergleichen vollständiger Gewinnung ist aber nicht in der Art zu gelangen, daß man diejenigen minder lohnenden Erze, zu deren Abbau der dermalige Grubeninhaber sich nicht angetricben fühlt, einer später» Gewinnung durch andere Unternehmer reservirt; denn der Abbau solcher ärmerer Mittel ist nur dann ökonomisch möglich, wenn er nicht für sich allein, sondern im Bereiche einer ohnehin gangbaren, mit allen er forderlichen Vorrichtungen zur Trockenhaltung, Förderung, Verwahrung der Baue rc. rc. ausgestatteten Grube nebenbei erfolgt und mithin zu den Generalkosten irgend einer Art bei zutragen nicht nöthig hat, während gegentheils eine spätere Wiederaufnahme und selbstständige Betreibung von Bauen der fraglichen Art durch die dazu erforderlichen Gencralkosten, zu denen sich vielleicht noch der vorgängige Aufwand für Wiederherstellung, Aufgewältigung rc. der verlassen gewese nen Baue gesellt, so kostspielig wird, daß kein Unternehmer dabei bestehen kann, also auch keiner sich dazu finden wird. Daß endlich, ganz abgesehen von allen Eigenthümlich- keiten des Bergbaues, die Höhe der Bruttoproduktion bei jedem Gewerbe in der Regel insofern in dem eigenen Interesse der Unternehmer liegt, als dadurch aller allgemeine Aufwand mehr repartirt, mithin wohlfeiler wird, bedarf keiner ausführ lichen Erwähnung. o) Die Zerstreutheit der bauwürdigen Erzmittel aufihrerr Lagerstätten und die Langsamkeit, mit der, der Natur derSache nach, die meisten Bergwerksarbeiten vorrücken, bringt es nutz sich, daß zwischen dem Beginne einer bergmännischen Unter nehmung und deren Erfolge ein mehr öder weniger langer Zeitraum innen liegt; die beabsichtigten Erfolge müssen des halb in Zeiten vorbereitet, in der Gegenwart muß für die Zu kunft gearbeitet werden. Es gilt dies insbesondere von der Aufschließung der zu bebauenden Grubenfelder. Will daher der Staat einen vortheilhaften Bergbau für die Dauer erhalten sehen, hat er diesen Willen selbst dadurch bethatigt, daß er auf eigene Rechnung sich solcher hierauf ab zielender Unternehmungen (Stollnbau) annimmt, für welche die Kräfte der Privaten nicht in ausreichender Maaße verfüg»
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