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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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inand über §. 75 sprechen will, so frage ich: ob Sie diesen Paragraphen nach Anrathen des Ausschusses in der von der Regierung vorgelegten Fassung ge nehmigen? — Gegen 4 Stimmen Ja. Berichterstatter Abg. Herold: §76 Volkswirtschaftliche Rücksichten. Die Grubeneigenthümer sind verbunden s) die vorhandenen Mineralschätze aufeine, dem jedes- maligenStande der Bergbaukunst entsprechende und zugleich auf die ökonomisch vorteilhafteste Weise auszubringen; sie haben d) diese Mincralschätze, soweit sich mit Grund erwar ten läßt, daß der für den Eigentümer verbleibende Werth derselben die aufzuwendendenKosten deckt, möglichst vollstän dig durch anzulegende Abbaue zu gewinnen und zu ihrer hüttenmännischen oder sonstigen gewerblichen Verwertung geeignet zu machen; v) für Dauer und Nachhalt eines im obigen Sinne vorteilhaften Betriebes zu sorgen und zu solchem Behufe nicht nur Alles, was dessen Fortsetzung wesentlich erschwert und die Wahrnehmbarkeit der Anbrüche gefährdet, zu vermei den, sondern auch das Grubenfeld, soweit es begründete Aus sicht aufllebertragung der darauf zu verwendenden Kosten ge währt, durch Versuchsbaue in Zeiten gehörig aufzu schließen ; <i) diejenigen Hülfsbaue und Anlagen zur rechten Zeit herzustellen und zu unterhalten, welche zur Erreichung der vorgezeichneten Zwecke erforderlich sind. Ausnahmen von vorstehenden Vorschriften sub s. — ä. find jedoch bei solchem Bergbau, welcher mit seiner Produc tion von besonderen Gewerbs- und Handelsverhältnissen ab hängig ist (Zabrikbergbau), und insoweit, als es der Einfluß dieser Verhältnisse bedingt, zu gestatten. In dem Berichte ist dazu gesagt: ist zwar den Grubeneigenthümern unterAnderm dieVerbind- lichkeit auferlegt, das Grubenfeld durch Versuchsbauein Zeiten gehörig aufzuschließen, jedoch nur insoweit, als dasselbe begründete Aussicht aufUebertragung der daraufzu verwendenden Kosten gewährt. Nun kann aber freilich von „begründeter" Aussicht bei Unternähme von Verfuchsbauten nur in einzelnen Fallen die Rede sein. In der Regel wird sich die materielle Beschaffen heit des Erfolgs eben nur erst durch den Versuch ergeben. Mit Recht sagt der Bergmann: Oerter und Gesenke Sind deS Bergbau's Gelenke. Der Ausschuß konnte sich daher das auch von Sachver ständigen ausgesprochene Bedenken nicht verhehlen, daß die Voraussetzung, an welche die einerseits auferlegte Verbindlich keit andererseits geknüpft ist, für das fernere nachhaltige Fort bestehen unsers Bergbaues darum gefährlich werden könne, weil dadurch eigennützigen, widerwilligen Gewerken der Ein wand in den Mund gelegt worden, daß keine begründete Aus sicht zu Deckung der Kosten vorhanden sei. Allein jenes Bedenken verschwindet, wenn man erwägt, daß über einen dergleichen Einwand nach §.82 das Schieds gericht zu entscheiden habe, welches präsumtiv niemals auf mathemathische Gewißheit, sondern nur auf bergmännische Wahrscheinlichkeit der Kostenerziclung reflectiren werde; daß auch die Fassung von §. 50 der Ausführungsverordnung sub k.jot. a. durch Verweisung auf bergmännische Erfahrung und Wahrscheinlichkeit möglichen Extremen vorbeugt, wäh rend freilich andrerseits die Streichung der angefochtenen Worte dazu führen könnte, daß die Behörde das Betreiben von Versuchsbauen auch ohne begründete Hoffnung ver langte. Abg. Wieland: Es ist bei diesem Paragraphen von dem Fabrikbergbau die Rede, und da habe ich die Absicht, im Interesse des Bergarbeiterstandes der geehrten Kammer eine Bestimmung zur Annahme vorzuschlagen. Es enthält der Berggesetzentwurf Regeln darüber, daß eine Grube nicht un ter einer gewissen Anzahl mit Mannschaft belegt werden soll,, und das ist nationalöconomisch und staatspolizeilich ganz in der Ordnung. Es sollen soviel wie möglich die Schatze der Erde aufgeschlossen, es soll dadurch der Nationalreichthum vermehrt und dadurch dem Bergarbeiterstande Gelegenheit zu Arbeit und Brod gewährt werden. Bei dem Fabrikbergbau, der sehr von den Handelsconjuncturen abhängt, ist es auch denkbar, daß eine Grube vergleichsweise mit einer zu starken Mannschaft belegt wird. Sind die Handelsverhaltnisse günstig, so wird das dem Bergarbeiterstande keinen Nachtheil bringen; treten aber — ich spreche vom Ausbringen von Kobalt, Zink und Eisenstein und dergleichen, — treten hier aber, sage ich, Stockungen ein und sind durch eine zu starke Mannschaft größere Massen von Producten herausgefördert worden, so kann sich der Fall sehr leicht ereignen, daß dann auch eine Stockung für den Erwerb des Arbeiterstandes ein tritt, die angehäusten Producte werden nicht hinreichend ver arbeitet und sonst nicht gewerblich abgesetzt. Ich wollte daher Vorschlägen, daß eine Bestimmung angenommen würde, welche ich folgendermaaßen formulirt Haber „Bei den zu dem Fabrikbergbau gehörigen Gruben ist zu Erhaltung einer con- stanten Belegung derselben möglichst daraufRücksicht zu neh men, daß zu keiner Zeit mehr Producte gefördert werden, als hiervon kurz nachher zur hüttenmännischen oder gewerblichen Verwerthung geeignet gemacht werden können." — Ich ver hehle mir nun allerdings nicht, daß sich Einwendungen gegen diese Bestimmungen machen lassen, deshalb will ich sie auch nicht in das Gesetz, sondern in die Ausführungsverordnung (zum Anhalt bei Regulirung der Betriebspläne) ausgenom men wissen und würde daher beantragen, daß die Bestimmun gen, wenn sie anders in der Kammer Annahme finden sollten, in die künftig abzufassende Landtagsschrift gebracht werden. Ich bitte den Herrn Präsidenten, vorschriftsmäßig mit dem Anträge zu verfahren. Präsident Cuno: DerAbg. Wieland wünscht, daß der
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